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Unter
Anhängelasterhöhung ist die Erhöhung der vom Hersteller
serienmäßig eingetragenen zulässigen Anhängelast
eines Fahrzeuges zu verstehen. Allerdings darf man mit dem schweren
Gespann dann nur bis zu einer Steigung von maximal 8 Prozent fahren.
Wer also in den Bergen unterwegs ist, muss dies beachten.
Anhängelasterhöhung für PKW (Fahrzeugklasse M)
Ob eine Anhängelasterhöhung grundsätzlich möglich
ist, hängt vom Fahrzeug ab. Nach Aussage von Herrn Rainer
Cervinka der Firma S.K. Handels GmbH ist die Erhöhung bei
vielen Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:263:0001:0001:DE:PDF,
S. 62) auf das maximal zulässige Gesamtgewicht möglich,
die serienmäßige Stützlast bleibt unverändert.
So darf der Audi A 6 zum Beispiel serienmäßig 1,8 Tonnen
ziehen, laut S.K. Handels GmbH ist jedoch eine Erhöhung auf
maximal 2,5 Tonnen bzw. 2.450 Kg (max. Gesamtgewicht) möglich.
Bessere Chancen für Fahrzeuge mit „Geländeeigenschaften“
Bessere Karten haben die Fahrer von Nutzfahrzeugen, SUVs und Geländewagen,
welche die Kriterien der Fahrzeugklasse M1G für Geländeeigenschaften
erfüllen.
Die Kriterien sind in der Richtlinie 2007/46/EG, ANHANG II, Begriffsbestimmungen
für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen, geregelt. Im Abschnitt
4 finden sich endlich die genauen Bestimmungen:
4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten
als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse,
die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden
können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer
Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden
können, nachgewiesen durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden
sechs Anforderungen erfüllen:
der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm
betragen,
die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm
betragen,
die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
Bei diesen Fahrzeugen ist die Erhöhung auf das Anderthalbfache
des zulässigen Gesamtgewichts möglich, maximal jedoch
3,5 Tonnen. Auch bei M1G- Fahrzeugen bleibt die Stützlast
wie gehabt. Ob das SUV ein „M1G“ ist, findet man im
Zulassungsschein unter den Punkt J (rechts, zweite Spalte).
Entscheidend:
D-Wert der Anhängerkupplung
Entscheidend für eine hohe Anhängelast ist hier der
sog. „D-Wert“ der Anhängerkupplung, der die Dauerfestigkeit
gegen Krafteinwirkungen durch den Fahrbetrieb zwischen dem Zugfahrzeug
und Anhänger beschreibt und in Kilonewton (kN) angegeben
wird.
Zunächst ist zu prüfen, ob der D-Wert der vorhandenen
Anhängerkupplung – egal, ob es sich um eine abnehmbare
oder starre Einrichtung handelt – für eine Anhängelasterhöhung
ausreicht. Der D-Wert steht am Typenschild in der Nähe der
Steckdosenhalterung.
Ist dies nicht der Fall, benötigt das Fahrzeug eine entsprechend
starke Anhängerkupplung, die TÜV-geprüft und zugelassen
ist. Im Internet finden sich auf das Stichwort „Anhängelasterhöhung“
jede Menge Unternehmen, die diesen Service anbieten. Beispielhaft
sei hier die S.K. Handels GmbH genannt, die auch anbietet, spezielle
Modelle zu konzipieren, wenn es keine serienmäßigen
Kupplungen geben sollte.
Für welche
Fahrzeuge gibt es Standardkupplungen?
Es gibt bereits eine große Bandbreite von Fahrzeugen, die
mit bereits TÜV-geprüften und zugelassenen neuen Anhängerkupplungen
zur Anhängelasterhöhung ausgerüstet werden können.
Auf den Webseiten der genannten Unternehmen findet man alphabetisch
geordnet zu zahlreichen Fahrzeugen die maximal erlaubte Anhängelasterhöhung
und die Preise für die neue Anhängerkupplung.
Wie läuft die Abwicklung?
Die Firmen benötigen für eine reibungslose Abwicklung
eine Kopie des Fahrzeugscheins oder des COC-Papiers bei Importfahrzeugen,
um überprüfen zu können, ob es eine bereits zugelassene
Kupplung gibt oder ob eine Spezialanfertigung erforderlich ist.
Der Kunde erhält dann ein Angebot über den Kostenrahmen,
der sich in der Regel (bei Standardmodellen) zwischen 800 und
1.100 Euro bewegt. Darin sind vier bis fünf Stunden Montage
und der Elektrosatz allerdings nicht inbegriffen.
Es ist daher auch nicht
notwendig, für eine Anhängelasterhöhung unbedingt
einen Dienstleister vor Ort zu wählen, vielmehr schicken
die Händler den Bausatz der neuen Kupplung inklusive Gutachten
auch an die Werkstatt des Kunden, die dann die Montage übernehmen
kann.
Beim Neukauf vorher überprüfen!
Wer sich ein Neufahrzeug u.a. auch für die Nutzung mit Pferdeanhänger
kauft und etwas mehr Anhängelast benötigt als serienmäßig
angegeben, sollte bereits im Vorwege die Möglichkeiten einer
Anhängelasterhöhung überprüfen. So könnte
zum Beispiel ein VW Amarok von Anfang an mit einer entsprechenden
Kupplung für 3,5 Tonnen ausgestattet werden, was sicherlich
preislich günstiger ist als ihn mit einer Kupplung in der
Standardausstattung mit 2,8 Tonnen Zuglast zu bestellen, um ihn
anschließend umzurüsten.
Weitere Infos
auf www.mit-Pferden-reisen.de
Der ausführliche
Testbericht zum Pferdeanhänger, 60 Testberichte zu Pferdeanhängern
und Pferdeanhänger-Zugfahrzeugen sowie viele weitere interessante
Informationen für mobile Reiter und Pferde sind auf www.mit-Pferden-reisen.de
veröffentlicht.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
Bereich Reining.
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