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Hinsichtlich
der Kommunikationsaufgaben sind den Befragten mehrheitlich die
folgen-den Aspekte wichtig:
- Die Interessenvertretung gegenüber Politik und Gesellschaft
(87 %)
- Die öffentliche Positionierung zum Pferd und den mehrheitlichen
Mitgliederin-terinteressen (85 %)
- Ein persönlicher Ansprechpartner mit fachlicher Qualifikation
(84 %)
- Die Öffentlichkeitsarbeit auch in der Tagespresse (57 %)
Insgesamt 13 Prozent
der Probanden waren bisher und sind aktuell in keiner pferde-sportlichen
Organisation Mitglied. Von diesen kann sich jeder Zweite vorstellen,
Orga-nisationsmitglied zu werden. Hier ist es an den Verbänden
und Vereinigungen, über-zeugende Angebote zu schaffen und
auf die Wünsche der Pferdesportler einzugehen, gerade dann,
wenn es darum geht, neue Mitglieder zu gewinnen. Ebenso muss die
Kommunikation optimiert werden - so wird beispielsweise als wichtiger
Aspekt von beinahe allen Teilnehmern die Aktualität der Internetpräsenz
einer Organisation (90 %) gesehen; diese jedoch lässt nach
Meinung der Probanden oftmals zu wünschen übrig.
Mindestlohn wird
keine Nachteile für Sport und Ehrenamt bedeuten
Berlin/Warendorf (fn-press). Das neue Mindestlohngesetz wird keine
Nachteile für Sport und Ehrenamt haben. Mit einer Erklärung
stellten die CDU/CSU-Mitglieder des Sportausschusses gemeinsam mit
dem Ausschuss für Arbeit und Soziales klar, dass der Mindestlohn,
der am 3. Juli vom Bundestag mehrheitlich beschlossen wurde, keinesfalls
Sport und Ehrenamt gefährden wird.
„Die Koalitions-Fraktionen sind mit dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales darin einig, dass ehrenamtliche Übungsleiter
und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen
nicht unter dieses Gesetz fallen. Von einer „ehrenamtlichen
Tätigkeit“ im Sinne des § 22 Absatz 3 MiLoG ist
immer dann auszugehen, wenn sie nicht von der Erwartung einer
adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen
geprägt ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Liegt
diese Voraussetzung vor, sind auch Aufwandsentschädigungen
für mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten, unabhängig
von ihrer Höhe, unschädlich. Auch Amateur- und Vertragssportler
fallen nicht unter den Arbeitnehmer-Begriff, wenn ihre ehrenamtliche
sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung
für ihre Tätigkeit im Vordergrund stehen,“ heißt
es in der Erklärung von Gudrun Zollner (Wallersdorf), Bundestagsabgeordnete
und Mitglied im Sportausschuss, die in diesem Bereich ihre jahrzehntelange
Erfahrung als Sportvereinsvorsitzende einbringen konnte.
Ein Beschluss, der viele Sportvereine und damit auch viele Pferdesportvereine
erleichtern dürfte. „Unsere Vereine und die vielen
Ehrenamtlichen übernehmen in ihrer Freizeit wichtige gesellschaftliche
Aufgaben. Sie leisten einen großen Beitrag in unserer Gesellschaft.
Wir begrüßen daher diesen Beschluss. Er zeigt, dass
die ehrenamtliche Arbeit wertgeschätzt wird und er erschwert
nicht weiter die ohnehin schon anspruchsvolle Aufgabe, Vereine
ehrenamtlich zu führen“, sagte Thomas Ungruhe, Leiter
der Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung (FN). Bo
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z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
Bereich Reining.
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