Tierärzte können künftig leichter für die Folgen grober Behandlungsfehler haftbar gemacht werden und müssen nun grundsätzlich ihre Unschuld beweisen.
Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall eines Isländerhengstes entscheiden, bei dem der behandelnde Tierarzt eine Fissur nicht erkannt hatte (Az. VI ZR 247/15), wie n-tv nun meldet (mehr dazu hier).
Damit gilt nun für Tiermediziner dieselbe Beweislastumkehr, die bereits für Humanmediziner gilt:
"Sie müssen sich entlasten, falls sie eine falsche Diagnose gestellt haben und irgendetwas schief ging", erläutert tagesschau.de.