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Die
jetzigen Änderungen, die sich ausschließlich auf das Sportstättenverbot
beziehen, ermöglichen jedoch zwei Dinge: Erstens dürfen Berufssportler
das sportliche Training von Pferden auf ihren eigenen Sportstätten
(also Pferdesportanlagen) oder den Sportstätten ihrer Arbeitgeber
wieder aufnehmen. Zweitens dürfen Berufsreiter, zu deren beruflicher
Tätigkeit der Beritt von Pferden als Dienstleistung gehört, diese
auf den Pferdesportanlagen anbieten. Nur in diesen Bereichen gelten
die Erweiterungen. Andere Tätigkeiten von Berufsreitern, beispielsweise
die Durchführung von Lehrgängen, bleiben untersagt. Das NRW-Ministerium
hat zudem noch einmal deutlich unterstrichen, dass jeglicher Reitunterricht
verboten bleibt, ebenso soll der Handel mit Pferden unterbleiben.
Als Berufsreiter sind solche Personen zu bezeichnen, die ihren
Lebensunterhalt überwiegend und dauerhaft mit dem Beritt und dem
Training von Pferden bestreiten.
Die verbindlichen Hygiene- und Infektionsschutzregeln sind weiterhin
zwingend einzuhalten. Berufsreiter, die in Pferdebetrieben mit
Publikumsverkehr (beispielsweise mit Pensionspferdehaltung) tätig
sind, müssen weiterhin die Maßgaben beachten, die im NRW-Leitfaden
geregelt sind. Sie sind jedoch nicht mehr an das Gebot der „Notversorgung“
gebunden. Diese Regel, die für alle anderen Pferdesportler in
Betrieben mit Publikumsverkehr weiterhin verbindlich ist, besagt,
dass Pferde ergänzend zur freien Bewegung zwar im Sinne des Tierwohls
geritten, geführt oder an der Longe bewegt werden dürfen, wenn
es notwendig ist. Das übliche sportbezogene Training und der Reitunterricht
sind jedoch nicht erlaubt.
Es bleibt weiterhin in der Verantwortung der Betriebsleiter oder
Vereinsvorstände, auf die Einhaltung aller Maßgaben des NRW-Leitfadens
zu achten. Die Belange der Berufsreiter, die auf Anlagen mit Publikumsverkehr
ihrem Beruf nachgehen möchten, sind angemessen zu berücksichtigen
und bestmöglich mit den Belangen aller Einstaller in Einklang
zu bringen. Gleichzeitig gilt, dass jeder Berufsreiter sich an
die bestehenden Regeln, Pläne und Organisationsstrukturen der
jeweiligen Anlage halten muss. Der Berufsreiter muss also den
Beritt/das Training seiner Pferde so integrieren, dass die Notversorgung
und -bewegung der anderen Pferde nicht beeinträchtigt wird. Gegebenenfalls
abweichenden Anordnungen der örtlichen Behörden ist ebenfalls
Folge zu leisten.
Auch an den Ostertagen gelten Kontaktbeschränkungen
Ausritte, Pferdetransporte und Stallwechsel nur aus wichtigen
Gründen
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) rät von Osterausflügen
zu Pferd ab. Die aktuellen Kontaktbeschränkungen des Bundes und
der Länder bleiben mindestens bis zum 19. April bestehen, um die
Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bundeskanzlerin Angela
Merkel appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, diese Regeln
auch über die Ostertage einzuhalten, denn eine Pandemie orientiere
sich nicht an solchen Feiertagen. Nach Einschätzung der FN sollten
Ausritte, Stallwechsel und Pferdetransporte deshalb auch weiterhin
nur im Rahmen der Notversorgung und -bewegung stattfinden – so
schwer es bei dem aktuell frühlingshaften Wetter auch fällt.
Der anhaltende Sonnenschein, die warmen Temperaturen und die freie
Zeit an den Feiertagen verlocken zu ausgedehnten Osterausflügen
oder Besuchen bei Verwandten, um der Enge der eigenen Wohnung
zu entkommen und ein wenig Abwechslung zu bekommen. Doch die Eindämmung
der Coronavirus-Pandemie hat weltweit weiterhin höchste Priorität,
denn die Zahl der Infizierten steigt noch immer. Auch für den
Pferdesport gelten die bekannten harten Einschränkungen: Aufenthalte
im Stall dürfen nicht der Freizeitbeschäftigung dienen, sondern
allein der Sicherstellung des Tierwohls.
Viele Pferdesportler würden die Ostertage gerne nutzen, um viel
Zeit bei ihren Pferden zu verbringen, auszureiten oder mit der
Kutsche rauszufahren. Dies darf jedoch – sofern im jeweiligen
Bundesland keine spezifischere Regel gilt – weiterhin nur im Rahmen
der Notbewegung stattfinden. Außerdem müssen dabei immer die geltenden
Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Wenn Ausritte
oder -fahrten zu Zwecken der Notbewegung stattfinden müssen, dann
rät die FN aus Sicherheitsgründen davon ab, diese allein zu unternehmen.
Aus Sicht der FN gilt weiterhin, sofern es keine anderen regionalen
Vorschriften gibt, dass Pferde zwar auch in der aktuellen Situation
transportiert werden können – jedoch ebenfalls nur dann, wenn
der Transport unbedingt notwendig ist. Dies kann etwa aus gesundheitlichen
Gründen der Fall sein oder um die Notbewegung an einem anderen
Ort als dem heimischen Stall sicherzustellen. Gleiches gilt für
Stallwechsel. Wenn ein Transport oder Stallwechsel unbedingt notwendig
ist, muss dies im Vorfeld mit dem Betreiber/Besitzer der Anlage
am Zielort abgestimmt werden. Beim Passieren der Bundesgrenzen
ist derzeit außerdem mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen.
Vorgaben und Erlässe der Länder, Städte und Gemeinden sind zu
beachten
Die FN rät
allen Pferdesportlern, sich die Veröffentlichungen der Regierung
des eigenen Bundeslandes durchzulesen und beim Ordnungsamt der
eigenen Stadt/Gemeinde nachzufragen, ob es konkrete Regelungen
für den Pferdesport gibt. Den Anweisungen der Behörden ist unbedingt
Folge zu leisten. In manchen Bundesländern gibt es schon solche
Regelungen. In Schleswig-Holstein heißt es: „…Reitunterricht darf
nicht stattfinden.“ In Baden-Württemberg sieht es offenbar anders
aus: Laut einem Bericht des Reiterjournals sagt das dort zuständige
Ministerium: Einzel-Reitunterricht ist weiterhin zulässig - solange
die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Mehr Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus in Bezug auf den
Pferdesport gibt es unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus
Allgemeine
Informationen zum Coronavirus:
Generell sollten gewisse Hygienemaßnahmen beachtet
werden:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html
Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Seiten der WHO: www.who.int/health-topics/coronavirus
Seiten des Bundesgesundheitsministeriums: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
Bereich Reining.
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