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Wie umgehen mit den
neuen Beschlüssen zur Eindämmung des Coronavirus? Diese Frage
lässt sich nicht pauschal beantworten, auch wenn der Pferdsport
unbestritten zu den Individualsportarten zählt. Wie sich schon
in den vergangenen Monaten gezeigt hat, gestalten die Bundesländer
ihre Corona-Schutzverordnungen eigenständig und machen damit unterschiedliche
Vorgaben für den Sport.
Als Bundesverband orientiert sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung
(FN) an den Vorgaben der Bundesregierung, interpretiert sie aus
fachlicher Sicht und leitet daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdesport
und Pferdezucht ab. Die FN kann zwar keine bundeseinheitlichen
und rechtsverbindlichen Regeln für den Infektionsschutz aufstellen.
Dennoch kann sie zusammen mit ihren Landesverbänden mit eigenen,
fachlich fundierten Positionen auf politischer Ebene argumentieren,
um das Bestmögliche für Pferdesport und -zucht zu erreichen.
Über allen Beschlüssen der Bundes- und Landesregierungen steht
der Appell, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und so viel
wie möglich zu Hause zu bleiben. Für Pferdebesitzer ist letzteres
leichter gesagt als getan, denn sie tragen die Verantwortung für
das Wohl ihrer Tiere. „Das steht zum Glück außer Frage: Wir können
weiter zu unseren Pferden gehen, um sie zu versorgen und zu bewegen.
Trotzdem müssen wir uns so gut wie möglich an bestimmte Regeln
halten, um uns und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus
zu schützen. Dafür tragen auch wir als Pferdesportler eine gesellschaftliche
Verantwortung“, sagt Soenke Lauterbach. Der FN-Generalsekretär
betont aber auch: „Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Vereine
und Betriebe weiter existieren können, und das können sie nur,
wenn weiterhin Reitunterricht stattfindet. Dafür kämpfen wir.“
Nun liegt es an den zuständigen Ministerien in den Bundesländern,
die gefassten Beschlüsse in Verordnungen umzusetzen.
Um den Pferdesport am Leben zu erhalten, treten die FN
und ihre Landesverbände mit folgender Position an die Ministerien
heran:
- Der Pferdesport
ist kein Kontaktsport und findet in der Regel an der frischen
Luft statt. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Umgang
mit Pferden und beim Reiten ein Sicherheitsabstand gewahrt wird.
Pferdesportlerinnen und Pferdesportler wissen, wie wichtig Disziplin
und die Einhaltung von Regeln sind. Sie können sich gut organisieren
und nehmen Rücksicht auf andere Menschen. Das haben sie in den
vergangenen Monaten bewiesen.
- Im Pferdesport
gibt es mit Reithallen und Reitplätzen große Bewegungsflächen.
Schon im Rahmen des Lockdowns im März/April durfte in den meisten
Bundesländern mindestens ein Pferd pro 200 Quadratmeter bewegt
werden. Mindestens das muss weiter gelten, auch wenn dies im
Einzelfall bedeuten kann, dass mehr als zwei Reiter in einer
Halle oder auf einem Platz reiten. Da die örtlichen Gegebenheiten
auf den Pferdesportanlagen unterschiedlich sind (Größe der Halle/des
Platzes, Belüftung), sind keine pauschalen Zahlenvorgaben nötig.
Bei Bedarf kann eine Bewegungsfläche auch in mehrere Flächen
unterteilt werden.
- Die Pferdebewegung
in der Halle/auf dem Platz bedarf einer fachkundigen Aufsicht,
die die Sicherheit gewährt. Diese Aufgabe übernimmt im besten
Fall ein/e Trainer/in oder ein/e Reitlehrer/in. Somit ist nach
Auffassung der FN auch Unterricht erlaubt, der weniger Training
als vielmehr eine Beaufsichtigung und Sicherheitsbegleitung
bei der Bewegung von Pferden ist.
- Die Pferdesportverbände
wollen ihre gesellschaftliche Verantwortung weiterhin wahrnehmen
und die Maßnahmen der Behörden unterstützen. Daher wird den
Vereinen und Betrieben empfohlen, wieder bzw. weiterhin die
Anwesenheit der Menschen auf der Anlage zu dokumentieren. Wenn
es aufgrund des Platzangebotes auf der Reitanlage erforderlich
ist, wird zudem empfohlen, Zeitfenster zu vergeben, um die Zahl
der Menschen auf der Reitanlage zu regulieren.
- Die Verbände haben
den Vereinen und Betrieben seit dem Frühjahr umfassende Leitfäden
zur Verfügung gestellt, die konsequent angewandt werden, auf
den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln beruhen und stetig
aktualisiert werden.
„Wir wissen noch immer
nicht konkret, wie die Beschlüsse in den Bundesländern umgesetzt
werden. Aber fest steht: Wir dürfen den Behörden keinen Anlass
für die Schließung von Anlagen geben. Wir müssen immer damit rechnen,
dass einzelne Länder, Kommunen oder Ämter die Beschlüsse so konkret
auslegen, dass tatsächlich nur maximal zwei Personen oder ein
Haushalt gleichzeitig Sport treiben dürfen“, warnt Soenke Lauterbach
und appelliert an die Pferdesportler: „Es geht jetzt wieder darum,
gemeinsam nach Lösungen und Kompromissen zu suchen. Wir appellieren
deshalb auch an das Verantwortungsbewusstsein der Pferdebesitzer
und bitten sie darum, ihre Anwesenheit im Stall auf ein angemessenes
Maß zu begrenzen, um auch anderen die Chance auf Zeit mit ihrem
Pferd zu geben. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die
von uns allen einen immensen Verzicht auf den gewohnten Lebensalltag
bedeutet. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden, um persönliche
Konflikte auszutragen.“
Das sind die Empfehlungen der FN
Die FN empfiehlt allen Pferdesportlern dringend, zu jeder Zeit
den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln
einzuhalten.
Die Betreiber von Pferdesportanlagen/die Verantwortlichen in den
Vereinen sollten unbedingt Hygienekonzepte aufstellen und dafür
sorgen, dass die Anwesenheit aller Personen, dazu gehören auch
Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, externe Reitlehrer und andere
Dienstleister, auf der Anlage dokumentiert und abgestimmt wird,
um Menschenansammlungen zu verhindern.
Zudem wird die FN die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den
Vereinen darin unterstützen, klare Regeln für ihren Betrieb/ihre
Anlage aufzustellen – unter angemessener und verantwortungsvoller
Berücksichtigung der Betriebsgröße, der vorhandenen Möglichkeiten
(Ställe, Plätze, Hallen) sowie der Zahl der Einstaller. Die vorhandenen
Möglichkeiten auf den Anlagen müssen also mit Vernunft und Augenmaß
so gut wie möglich ausgeschöpft werden. Es geht darum, die Betreuung
der Pferde durch die Besitzer oder von ihnen beauftragte Personen
sowie Training und Unterricht auch mit externen Trainern zu ermöglichen.
Das waren die empfohlenen
Massnahmen im Frühjahr 2020
Vereine und Betriebe
müssen Maßnahmen ergreifen, die gleichzeitig die Gesundheit
der Menschen UND der Pferde unter den Tierschutzvorgaben sicherstellen.
Dazu gehören die Versorgung und Bewegung der Pferde sowie
die Tiergesundheit ; stets unter der Maßgabe, dass bestimmte
Hygiene-Regeln eingehalten werden, um das Virus nicht noch weiter
zu verbreiten.
Für alle Pferde
auf der Reitanlage muss folgendes sichergestellt sein:
- Pferdegerechte Fütterung
- Pflege der Boxen
(Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
- Tägliche Tierkontrolle
(Ist das Pferd gesund? Hat es Verletzungen?)
- Täglich mehrstündige
Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Reiten/Longieren)
und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind
essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden
sowie die Gesunderhaltung des Pferdes
- Notwendige tierärztliche
und/oder therapeutische Versorgung
- Dringend notwendige
Versorgung durch den Schmied
Alle Menschen auf der
Reitanlage müssen sich an folgende Hygiene-Regeln halten:
- Personen mit Krankheitssymptomen
dürfen den Stall/die Reitanlage nicht betreten
- Ausschließlich
die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen
Personen haben Zutritt zum Stall/zur Reitanlage
- Jedweder Kontakt
der Menschen untereinander muss vermieden werden, auch auf Begrüßungsrituale
muss verzichtet werden
- Die allgemeinen
Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit
einzuhalten
- Unmittelbar nach
dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich
aufzusuchen und sich entsprechend gründlich die Hände
zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände
wie z.B. Putzzeug etc. angefasst werden
- Einweghandtücher
sind zu benutzen
- Nach der Versorgung
der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen
und sich abermals gründlich die Hände zu waschen sowie
zu desinfizieren, bevor der Heimweg angetreten wird
- Die Vor- und Nachbereitung
der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen
der Menschen/Pferde voneinander erfolgen
- Die Vereinbarung
von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen
der Koordination des Betriebsleiters
- Die Aufenthalts-/Sozialräume
bleiben geschlossen
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