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Die Beschlüsse vom
Mittwooch der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
-chefs der Länder (mehr
dazu hier) zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betreffen auch
den Sport und damit auch den Pferdesport.
Zwar müssen Sportstätten für den Freizeit- und Amateursportbetrieb
ab 2. November erneut geschlossen werden, jedoch sind Ausnahmen
für den Individualsport ausdrücklich vorgesehen. „Wie diese Ausnahmen
konkret ausgestaltet werden, ist uns aufgrund des vorliegenden
Textes noch nicht klar. Das müssen die Bundesländer nun in Verordnungen
gießen. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass hier praxistaugliche
Vorgaben für den Pferdesport gemacht werden“, sagt Soenke Lauterbach,
Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
In dem Beschluss heißt es: Institutionen und Einrichtungen, die
der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu
gehört auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme
des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. In dem
Beschluss liegt der Fokus auf dem Freizeit- und Amateursport.
Training ist für Berufssportler weiter möglich, genauso sind Profisportveranstaltungen
erlaubt, sofern keine Zuschauer vor Ort sind.
Die Regierungschefinnen und -chefs betonten erneut, wie wichtig
die Reduzierung der Kontakte im privaten und öffentlichen Leben
für die Eindämmung des Coronavirus ist. „Die neuerlichen Einschränkungen
für das gesellschaftliche Leben treffen uns alle sehr hart, aber
angesichts der rasant steigenden Fallzahlen muss es wohl so sein.
Um uns alle vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen,
müssen wir uns noch mehr an die bestehenden Regeln halten. Daran
führt leider kein Weg vorbei, so schwer es uns auch fällt“, betont
Soenke Lauterbach. Der FN-Generalsekretär begrüßt, dass bei den
Beschlüssen im Bereich Sport differenziert wurde und kein pauschales
Verbot für alle Sportarten ausgesprochen wurde.
„Wir setzen uns dafür ein, dass der Pferdesport im Sinne des Individualsports
behandelt wird. Leider kann das für das Gruppenvoltigieren nicht
gelten. Unsere Forderung ist, dass die Ministerien der Bundesländer
maßvoll mit den Beschlüssen umgehen. Vor allem die räumlichen
Gegebenheiten wie die Größe der Reitfläche und die Belüftung müssen
bei der Umsetzung beachtet werden“, sagt Lauterbach und kündigt
an: „Unsere Landesverbände werden jetzt wie im Frühjahr mit den
zuständigen Landesministerien nach bestmöglichen Lösungen suchen.“
FN/jbc
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