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Das Bundesland Bayern
hat weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Corona-Virus
Sars-CoV-2 eingeleitet, u.a. auch für Betriebe mit Pensionspferdehaltung
(siehe
hier).
Dazu gilt ab dem 8. Juni 2020 in geschlossenen Räumen von Einrichtungen,
die dem Trainingsbetrieb dienen, eine Maskenpflicht. Die Pflicht
zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht demnach außerhalb
des eigentlichen Reittrainings in allen geschlossenen Räumlichkeiten,
insbesondere in Reithallen, Stallungen, WC-Anlagen, Sattelkammern,
etc.
Update 10.06.2020: Das Land Bayern hat die Bestimmungen
überarbeitet, nun gilt:
"Die Regelung über die Maskenpflicht soll sicherstellen,
dass überall dort, wo Personen in Sporteinrichtungen in geschlossenen
Räumen zusammentreffen (müssen) und wo typischerweise der Mindestabstand
nicht immer eingehalten werden kann, die Mund-Nasen-Bedeckung
getragen wird.
Wenn das aufgrund der konkreten Umstände, z. B. in Reithallen
und Stallungen, nicht zu befürchten sein sollte (Mindestabstände
können problemlos eingehalten werden, stets ausreichende Durchlüftung,
etc.), kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet
werden.
Bei der Nutzung von WC-Anlagen und in ähnlichen Situationen bleibt
es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung."
Für Reitturniere gilt, dass "ein auf den jeweiligen Standort und
Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage
des Corona-Pandemie – Rahmenhygienekonzepts Sport auszuarbeiten
und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen"
haben, zudem gilt die Maskenpflicht auch hier "außerhalb des eigentlichen
Wettkampfs (...) in geschlossenen Räumen".
Alle
Informationen dazu hier.
Mehr dazu hier
Covid-19:
Reitunterricht in einigen Bundesländern wieder erlaubt/ Bedingung
ist Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Covid-19:
Entscheidungen zu Sportveranstaltungen frühestens am 30. April
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