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Covid-19: Ab dem 8. Juni gilt Maskenpflicht in Bayerns Reitställen
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Das Bundesland Bayern hat weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Corona-Virus Sars-CoV-2 eingeleitet, u.a. auch für Betriebe mit Pensionspferdehaltung (siehe hier).
Dazu gilt ab dem 8. Juni 2020 in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, die dem Trainingsbetrieb dienen, eine Maskenpflicht. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht demnach außerhalb des eigentlichen Reittrainings in allen geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere in Reithallen, Stallungen, WC-Anlagen, Sattelkammern, etc.

Update 10.06.2020: Das Land Bayern hat die Bestimmungen überarbeitet, nun gilt:

"Die Regelung über die Maskenpflicht soll sicherstellen, dass überall dort, wo Personen in Sporteinrichtungen in geschlossenen Räumen zusammentreffen (müssen) und wo typischerweise der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann, die Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.

Wenn das aufgrund der konkreten Umstände, z. B. in Reithallen und Stallungen, nicht zu befürchten sein sollte (Mindestabstände können problemlos eingehalten werden, stets ausreichende Durchlüftung, etc.), kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.

Bei der Nutzung von WC-Anlagen und in ähnlichen Situationen bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung."





Für Reitturniere gilt, dass "ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage des Corona-Pandemie – Rahmenhygienekonzepts Sport auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen" haben, zudem gilt die Maskenpflicht auch hier "außerhalb des eigentlichen Wettkampfs (...) in geschlossenen Räumen".

Alle Informationen dazu hier.









Mehr dazu hier
Covid-19: Reitunterricht in einigen Bundesländern wieder erlaubt/ Bedingung ist Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Covid-19: Entscheidungen zu Sportveranstaltungen frühestens am 30. April

 









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Quelle FN/ wittelsbuerger.com
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