Nachdem die Bundesregierung
angekündigt hatte, am 6. Mai über mögliche Lockerungen
im Sport entscheiden zu wollen, haben einige Bundesländer
ihre Coronaverordnungen erfreulicherweise bereits jetzt angepasst
oder sind dabei, diese anzupassen. So sind oder werden Training
und Reitunterricht im Freien unter Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregeln teilweise wieder erlaubt. Dieser Artikel gibt einen
Überblick, welche neuen Regeln es in welchen Bundesländern
gibt und wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zum Thema
Nutzung von Reithallen steht.
Bremen:
Die Durchführung einzelner Reitstunden ist möglich,
wenn ein Hygieneplan vorliegt und die Coronaverordnung eingehalten
wird. Das gilt zunächst nur für Trainings- und Reitstunden
unter freiem Himmel und nicht für den Sport in der Reithalle.
Demnach können Trainingsstunden unter Freiluft als Einzeltraining
angeboten werden. Mehr Informationen dazu gibt es auf den Seiten
des Pferdesportverbandes
Bremen.
Niedersachsen:
Ab dem 6. Mai 2020 werden Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken
für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand
von 1,50 Metern sichergestellt werden kann. Weitere Informationen
dazu gibt es beim Pferdesportverband
Hannover.
Saarland:
Die saarländische Landesregierung hat in der Corona-Krise
eine weitere Lockerung der Beschränkungen beschlossen. Ab
dem 4. Mai 2020 darf der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden.
Demnach sind kontaktarme Sportarten im Freien mit maximal fünf
Teilnehmern wieder möglich. Dazu zählt auch der Pferdesport
und sein Trainingsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr
Informationen gibt es beim Pferdesportverband
Saarland.
Schleswig-Holstein:
Ab dem 4. Mai 2020 kann die Öffnung von öffentlichen
und privaten Sportanlagen erfolgen, soweit dort kontaktfrei Sport
ausgeübt wird. Hierbei sind die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
stets einzuhalten. So muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen
den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern
stets gewahrt werden. Reitunterricht darf somit unter Auflagen
wieder stattfinden. Mehr Informationen gibt es beim Pferdesportverband
Schleswig-Holstein.
Thüringen:
Mit Wirkung zum 4. Mai 2020 wird unter anderem folgende Regelung
getroffen: Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei
dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten
werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport,
Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten. Diese
Informationen stammen von der Landesregierung
Thüringen.
Sachsen:
Ab dem 4. Mai 2020 darf in sächsischen (Pferde-)Sportvereinen
und -betrieben wieder Sport getrieben werden. Unter Beachtung
verschiedener Auflagen zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb
zunächst im Freien wieder anlaufen. Die Regelung schließt
keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung,
dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5
Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen stattfinden
und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden, sei
es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung
von Sportgeräten. Innensportstätten und Schwimmbäder
bleiben in Sachsen vorerst weiterhin geschlossen. Weitere Informationen
gibt es beim Pferdesportverband
Sachsen.
In Rheinland-Pfalz
und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits am 20. April erste Lockerungen:
Seitdem ist in Rheinland-Pfalz das Reiten auf
Sportanlagen (im Freien, zu zweit oder mit Personen des eigenen
Hausstands sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln)
möglich. Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband
Rheinland-Pfalz.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern
können die Sportplätze und Sportaußenanlagen wieder
für den Individualsport und den Sport zu zweit genutzt werden
– unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen.
Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband
Mecklenburg-Vorpommern.
Diese Auflistung wird
in den FAQ auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus unter
der Frage "Ist Reitunterricht erlaubt?" regelmäßig
aktualisiert. Die FN und ihre Mitgliedsverbände setzen sich
auch weiterhin auf politischer Ebene dafür ein, dass Training
und Unterricht auf Pferdesportanlagen bundesweit wieder stattfinden
können.
Reithalle nicht
mit komplett geschlossenen Sporthallen zu vergleichen
In der Regel gelten die genannten Lockerungen für den
Sport- und Trainingsbetrieb im Freien. Nach Auffassung der FN
ist eine Reithalle nicht mit einer komplett geschlossenen Sporthalle
zu vergleichen. Die Luftzirkulation/Belüftung und das Klima
sind in Gänze anders. Abgesehen von der Belüftung über
das Dach (Trauf-First-Lüftung) sind bei vielen Reithallen
mittlerweile ganze Seiten offen bzw. mit Windschotts versehen,
so dass sehr oft von annähernd vergleichbaren klimatischen
Verhältnissen auszugehen ist wie auf einem Reitplatz. Sofern
Training und Unterricht in (Klein-)Gruppen oder einzeln auf Reitplätzen
erlaubt sind, muss dies aus Sicht der FN – unter Einhaltung
der in den Handlungsempfehlungen aufgeführten
Abstands- und Hygieneregeln – auch für Reithallen gelten.
Anderslautenden behördlichen Vorgaben ist jedoch stets Folge
zu leisten.
Mehr dazu hier
Covid-19:
Kontaktbeschränkungen verlängert, Diskussion über Sport verschoben/
Hoffen auf den 6. Mai
Covid-19:
Entscheidungen zu Sportveranstaltungen frühestens am 30. April
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