Die Geduld der Pferdesportler und die politische Interessenvertretung
der Verbände hat sich gelohnt: Die Bundesregierung sowie
die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben beschlossen,
den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
auf Sportanlagen an der frischen Luft unter bestimmten Bedingungen
wieder zu erlauben. Damit können aus Sicht der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung (FN) bundesweit wieder Unterricht und
Training auf Pferdesportanlagen stattfinden, wenn die geltenden
Vorgaben eingehalten werden. Vor allem der Mindestabstand von
1,5 bis zwei Metern sowie die Hygiene-Regeln sind weiterhin zu
jeder Zeit zu berücksichtigen. Vor dem 11. Mai gibt es je
nach Bundesland unterschiedliche Lockerungen.
"Das ist die Nachricht, auf die wir alle seit Wochen gewartet
und hingearbeitet haben: Wir dürfen wieder unserem Hobby
nachgehen, trainieren und Unterricht geben", sagt FN-Generalsekretär
Soenke Lauterbach. "Trotzdem wird leider noch nicht alles
wieder so normal sein, wie wir es vor Corona kannten. Wir alle
mussten uns in letzter Zeit besonders zusammenreißen, viel
Geduld und Verständnis haben. Das hat sich gelohnt, aber
es ist noch nicht ganz überstanden. Wir müssen uns auch
weiterhin an Regeln halten, damit das Virus sich nicht weiter
verbreitet. Das erfordert von uns allen Disziplin, gegenseitiges
Verständnis und eine gute Organisation – genau das
sind unsere Stärken als Pferdesportler und ich bin sicher,
dass wir auch das überstehen werden".
Phase der Notversorgung ist beendet
Der heutige Beschluss bedeutet aus Sicht der FN, dass die
Phase der Notversorgung und -bewegung der Pferde beendet ist.
Allerdings haben Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen
bis zum 5. Juni verlängert. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln
gelten weiter, Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt
werden, Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung
ausgesetzt werden und es dürfen keine Zuschauer zugelassen
werden. Das heißt, jeder Betrieb bzw. Verein benötigt
ein Konzept und einen Verantwortlichen für das Hygiene- und
Infektionsschutzmanagement. Wie ein solches Konzept aussehen kann,
ist in den FN-Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme
von Unterricht und Training dargestellt.
Es gelten weiter Regeln zur Eindämmung des Virus
Das bedeutet noch immer Einschränkungen für Pferdesportler.
In vielen Ställen wird es auch weiterhin so sein, dass es
keinen unbeschränkten Zugang zu den Pferden gibt, weil die
Abstandsregeln sonst nicht einzuhalten sind. "Wir unterstützen
die Betreiber der Anlagen dabei, erforderliche Maßnahmen
zu ergreifen, um die behördlichen Vorgaben zu erfüllen.
Dabei müssen sie die vorhandenen Möglichkeiten auf ihren
Anlagen so gut wie möglich ausschöpfen, um unter den
genannten Auflagen die Betreuung der Pferde durch die Besitzer
oder von ihnen beauftragte Personen sowie Training und Unterricht
auch mit externen Trainern zu ermöglichen";, erklärt
Lauterbach. "Ebenso appellieren wir an das Gewissen der Pferdebesitzer,
die Anwesenheit im Stall auf ein angemessenes Maß zu begrenzen,
um auch anderen die Chance auf Zeit mit ihrem Pferd zu geben.
Wir bitten alle Beteiligten darum, die aktuelle Situation nicht
auszunutzen und keine persönlichen Konflikte auszutragen"
Berufsreiter durften schon seit einigen Wochen wieder trainieren
und Pferde ausbilden. Ab 11. Mai werden sie auch bundesweit wieder
Unterricht erteilen dürfen, das gilt auch für Amateur-Ausbilder.
Allerdings muss die Anwesenheit von externen Trainern/Ausbildern
so wie alle anderen Aktivitäten auch in das Hygienekonzept
der jeweiligen Pferdesportanlage integriert werden, also mit dem
Betreiber der Anlage abgestimmt sein.
Veranstaltungen und Wettbewerbe sollen grundsätzlich erst
in einem zweiten Schritt zugelassen werden. Vereinzelte Pilotveranstaltungen
finden nach behördlicher Ausnahmegenehmigung bereits jetzt
wieder statt. Die FN und ihre Mitgliedsorganisationen arbeiten
weiter daran, dass Veranstaltungen und Wettbewerbe in Pferdesport
und -zucht alsbald bundesweit wieder stattfinden können.
Auch künftig gibt es unterschiedliche regionale Regelungen
In der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung und der
Länder wurde zudem betont, dass die Bundesländer in
eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten
und des jeweiligen Infektionsgeschehens über weitere Schritte
entscheiden sollen. Das heißt, es werden auch weiterhin
regional unterschiedliche Regelungen für den Sport gelten.
Die FN und ihre Landeverbände werden diese Besonderheiten
regelmäßig aktualisieren und über ihre Kommunikationskanäle
veröffentlichen. Links zu den Verordnungen und Sonderregelungen
der jeweiligen Bundesländer sind in den FAQ unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus
zu finden. Die FN rät allen Pferdesportlern, sich die Veröffentlichungen
des Landespferdesportverbandes sowie der Regierung des eigenen
Bundeslandes durchzulesen und im Zweifel beim zuständigen
Ordnungsamt nachzufragen, ob es konkrete Regelungen für den
Pferdesport gibt.
Darf auch in Reithallen Pferdesport betrieben werden?
Die Lockerung stützt sich auf einen Beschluss der Sportministerministerkonferenz.
Darin heißt es unter anderem, dass der Sport- und Trainingsbetrieb
im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt
werden kann, wenn die Sportangebote an der "frischen Luft",
im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten
Freiluftsportanlagen stattfinden und die Abstands- und Hygieneregeln
eingehalten werden. Die FN und ihre Mitgliedsverbände machen
sich mit guten Argumenten dafür stark, mit den Entscheidungsträgern
eine Sonderlösung für Reithallen als Teil der Außensportstätte
zu erwirken. Bisher liegt jedoch noch keine offizielle bundesweite
Freigabe vor. Aus Sicht der FN sind Reithallen nicht mit einer
komplett geschlossenen Sporthalle zu vergleichen. Die Luftzirkulation/Belüftung
und das Klima sind in Gänze anders. Abgesehen von der Belüftung
über das Dach (Trauf-First-Lüftung) sind bei vielen
Reithallen mittlerweile ganze Seiten offen bzw. mit Windschotts
versehen, so dass sehr oft von annähernd vergleichbaren klimatischen
Verhältnissen auszugehen ist wie auf einem Reitplatz. jbc
Der Beschluss der Sportministerkonferenz ist unter diesem Link
zu finden: www.sportministerkonferenz.de