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Darf noch Reitunterricht
stattfinden?
Die Bundesregierung
hat am 16. März die Schließung aller Sportanlagen angeordnet.
Alle Menschen sind aufgefordert, den Kontakt mit anderen Personen
soweit wie möglich einzuschränken und wann immer möglich zu Hause
zu bleiben. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung
des Coronavirus einzudämmen. Als Bundesverband orientiert sich
die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) an den Vorgaben der
Bundesregierung, interpretiert sie aus fachlicher Sicht und leitet
daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdsport und Pferdezucht ab
– zum Beispiel auch zu der Frage, ob noch Reitunterricht stattfinden
darf oder nicht. Die FN kann keine bundeseinheitlich verbindlichen
Regeln zu dieser Frage aussprechen. Dafür sind Bundesländer, Städte
und Gemeinden zuständig.
Als Interessenvertreter aller Pferdesportler und -züchter in Deutschland
setzt sich die FN zusammen mit ihren Landesverbänden dafür ein,
dass auf Grundlage des Tierschutzgesetzes ein Mindestmaß an notwendiger
Versorgung und Bewegung von Pferden sichergestellt werden kann.
Das heißt nicht, dass in den Ställen „Normalbetrieb“ herrscht.
Aus Sicht der FN müssen Reitunterricht, Schulbetrieb und Zusammenkünfte
aller Art in Pferdesportanlagen eingestellt werden. Der Grund:
Menschen sollen Kontakte untereinander reduzieren, den Stallbetreibern
soll ermöglicht werden, die Notbewegung der Pferde sicherzustellen
und die Pferdebesitzer sollen weiter Zugang zu ihren Pferden haben.
So wenige Menschen wie möglich sollen sich so kurz wie nötig in
den Ställen und Reitanlagen aufhalten. Der Stallbetreiber hat
das Hausrecht und sollte in Abstimmung mit den Pferdebesitzern
Notversorgungs- und Bewegungspläne erstellen. Hier kommt es auf
die Zusammenarbeit aller Parteien an, um gute Kompromisse zu finden.
Neben der Einhaltung der Hygienevorschriften muss auch die Sicherheit
von Pferd und Reiter gewährleistet sein. Deshalb sollte bei der
notwendigen Pferdebewegung auf dem Reitplatz/in der Reitbahn in
bestimmten Fällen einer fachkundige Aufsicht anwesend sein, die
die Sicherheit gewährt.
An dieser Position hält die FN auch nach dem 22. März fest, an
dem sich Bund und Länder auf ein umfassendes Kontaktverbot einigten.
Auch das zuständige Bundesministerium hält die Position der FN
für nachvollziehbar und berechtigt. Jedoch sind für die Umsetzung
der Vorgaben der Bundesregierung die Bundesländer, Städte und
Gemeinden zuständig. Nur sie können verbindliche Regeln aufstellen.
Dort gibt es nach und nach unterschiedliche Regelungen und Erlässe,
die von den FN-Empfehlungen abweichen. So gibt derzeit keine bundesweit
einheitliche Regelung dazu, ob weiter Einzel-Reitunterricht stattfinden
darf oder nicht. Da die Situation sehr dynamisch ist, können sich
Vorgaben schnell verändern.
Vorgaben und Erlässe der Länder, Städte und Gemeinden sind zu
beachten
Die FN rät
allen Pferdesportlern, sich die Veröffentlichungen der Regierung
des eigenen Bundeslandes durchzulesen und beim Ordnungsamt der
eigenen Stadt/Gemeinde nachzufragen, ob es konkrete Regelungen
für den Pferdesport gibt. Den Anweisungen der Behörden ist unbedingt
Folge zu leisten. In manchen Bundesländern gibt es schon solche
Regelungen. In Schleswig-Holstein heißt es: „…Reitunterricht darf
nicht stattfinden.“ In Baden-Württemberg sieht es offenbar anders
aus: Laut einem Bericht des Reiterjournals sagt das dort zuständige
Ministerium: Einzel-Reitunterricht ist weiterhin zulässig - solange
die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Mehr Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus in Bezug auf den
Pferdesport gibt es unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus
Allgemeine
Informationen zum Coronavirus:
Generell sollten gewisse Hygienemaßnahmen beachtet
werden:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html
Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Seiten der WHO: www.who.int/health-topics/coronavirus
Seiten des Bundesgesundheitsministeriums: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
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