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Corona-Hilfen: FN macht Ministerium konkreten Verbesserungsvorschlag
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Warendorf (fn-press). Anfang März forderte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ein Kurzarbeitergeld für Schulpferde, da die Mehrheit der Reitschulen die Kriterien der staatlichen Förderprogramme und Wirtschaftshilfen nicht erfüllt. Nun hat die FN dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Vorschlag unterbreitet, wie die Förderprogramme und Wirtschaftshilfen finanztechnisch angepasst werden können, damit auch Vereine und Betriebe mit Schulpferden mit staatlicher Unterstützung überleben. Jede dritte Reitschule fürchtet um ihre Existenz. Und auch wenn seit dem 8. März in stark eingeschränkter Form und inzidenzabhängig Gruppenunterricht wieder möglich ist. Den Reitschulen fehlen durch den Lockdown die Einnahmen der vergangenen Monate.

In dem Schreiben an das Ministerium macht die FN deutlich, dass über 6.000 Vereine und Betriebe mit betriebsnotwendigen Tieren, sogenannten Schulpferden, durch entscheidende Teile der Fördersystematik fallen. Im Lockdown müssen die Pferde tierschutzrechtlich mit gleichem Aufwand versorgt und auch bewegt werden. Das führt dazu, dass für das Betreuungspersonal keine Kurzarbeit möglich ist und die Personalkosten in voller Höhe weiter anfallen, obwohl keine Einnahmen erzielt werden können. Ferner laufen die monatlichen Versorgungskosten der Schulpferde weiter. Diese Doppelbelastung ohne nennenswerte Einnahmen bringt die Reitvereine trotz guter unternehmerischer Betriebsführung in enorme Schwierigkeiten. Zudem sind die Fälligkeiten der Kosten sehr oft nicht monatlich und auch nicht vor dem 1. Januar 2021 zu begründen, so dass ein weiterer Nachteil entsteht. Vor dem Hintergrund bittet die FN das BMWi darum:

1. Die für die tägliche Versorgung und Bewegung der Schulpferde betriebsnotwendigen Personalkosten der antragstellenden Reitschulen als erstattungsfähige Fixkosten in den Ansatz bringen zu können.

2. Die monatlich für die Versorgung der betriebsnotwendigen Pferde fest anfallenden und nicht im Voraus exakt planbaren notwendigen Betriebskosten (z.B. Einstreu, Futterkosten, Hufschmied) linear in den Ansatz bringen zu können. Es wird so der guten Praxis und Realität Rechnung getragen, dass diesbezügliche Einkäufe für mehrere Monate getätigt und anteilig auf die Monate verteilt werden können.




Hilfen fürs Antragsverfahren

Ein steuerrechtlicher und finanztechnischer Ansatz, den Vereine und Betriebe mit Schulpferden auch jetzt schon nutzen sollten. „Wir empfehlen den Reitschulen und ihren Steuerberatern, diese Argumentation auch bei den aktuellen Anträgen einzusetzen oder bei Ablehnungen den Widerspruch so zu begründen“, sagt Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Vereine, Umwelt, Breitensport & Betriebe. Speziell zu diesem Thema lohnt sich auch das Video „Relevante Kosten – Generelles zum Kostenansatz“, Teil 5 einer Filmreihe zum Antragsverfahren. In mehreren kurzen Video-Tutorials zeigt Steuerberater und Finanz-Coach Frank Scheele von FN-Kooperationspartner lexoffice wie Reitschulen die Überbrückungshilfe beantragen können. Die Filme sind abrufbar unter www.pferd-aktuell.de/schulpferderettung. Auf der Seite finden sich zudem ergänzend zu den Filmen eine Checkliste für die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und eine speziell auf Reitschulen zugeschnittene Excel-Unterstützungsliste für die Antragstellung. Die Anwender tragen ihre Zahlen ein und die hinterlegten Berechnungsformeln berechnen entsprechend. Natürlich bleibt es dabei, dass der Steuerberater den Antrag prüfen und einreichen muss.


BSI unterstützt Reitschulen mit 250 Euro für Steuerberaterkosten

Ohne Steuerberater geht es nicht: Wer Geld vom Staat braucht, stößt auf ein komplexes Antragsverfahren für Fördermittel, für deren Beantragung der Einsatz von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zudem zwingend vorgeschrieben ist. Der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie (BSI) – Fachgruppe Pferdesport hat Mittel bereitgestellt, so dass 150 Reitschulen eine Unterstützung in Höhe von 250 Euro für den Steuerberater erhalten können. Es sind noch 50 Prozent der Mittel verfügbar. Die BSI-Hilfe wird über ein Formular beantragt, dass auf der FN-Homepage www.pferd-aktuell.de/schulpferderettung heruntergeladen werden kann.


Online-Seminare zu Finanzhilfen

Bislang gab es fünf Online-Seminare zum Thema „Finanzhilfen in der Corona-Pandemie“, weitere sollen folgen. „Die Nachfrage ist riesig. Und das Feedback ist sehr positiv. Zum einen können die Teilnehmer im Seminar ihre Fragen loswerden und Erfahrungen aus ihrem aktuellen Alltag austauschen. Zum anderen gelingt es dem Steuerberater Frank Scheele aufgrund seiner positiven Erfahrungen mit den Finanzbehörden, den Teilnehmern Mut zu machen“, berichtet Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Vereine, Umwelt, Breitensport & Betriebe, der das Seminar zusammen mit Scheele leitet. Die Filme und Seminare werden fachlich und finanziell unterstützt durch den FN-Kooperationspartner lexoffice.


FN-Umfrage: Ein Drittel der Reitschulen fürchtet um die Existenz

In einer Online-Umfrage erfasste die FN im Februar die Situation der Reitschulen. Wie groß die Not ist, zeigt allein die Resonanz auf die Umfrage: In Deutschland gibt es 6.100 Reitschulen (3.700 Vereine, 2.400 Betriebe). Mit 2.926 Rückmeldungen hat nahezu jede zweite Reitschule an der Umfrage teilgenommen, darunter 1.110 Vereine. Ein Drittel der Reitschulen sieht seine Existenz durch den pandemiebedingten Lockdown gefährdet. Zwar gibt es diverse Förderprogramme, die 82 Prozent der befragten Reitschulen (2.382) auch bekannt sind. Aber nur 44 Prozent (1.282) aller Umfrageteilnehmer hat Unterstützung aus den Corona-Hilfsprogrammen beantragt, 56 Prozent (1.622) der Reitschulen also nicht. Hauptgrund: Die Förderkriterien passen nicht. Also die Reitschulen erfüllen nicht die Antragsberechtigung. Das sagen 1.135 bzw. 70 Prozent der 1.622 Nicht-Antragsteller. Zu komplizierte Anträge verhindern bei 15 Prozent die Antragstellung. Das erklärt auch, warum 10 Prozent sagen, dass sie es noch nicht geschafft haben, den Antrag zu stellen.


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Quelle FN/ wittelsbuerger.com
   
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