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Warendorf (fn-press).
Anfang März forderte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
ein Kurzarbeitergeld für Schulpferde, da die Mehrheit der Reitschulen
die Kriterien der staatlichen Förderprogramme und Wirtschaftshilfen
nicht erfüllt. Nun hat die FN dem Bundeswirtschaftsministerium
(BMWi) einen Vorschlag unterbreitet, wie die Förderprogramme und
Wirtschaftshilfen finanztechnisch angepasst werden können, damit
auch Vereine und Betriebe mit Schulpferden mit staatlicher Unterstützung
überleben. Jede dritte Reitschule fürchtet um ihre Existenz. Und
auch wenn seit dem 8. März in stark eingeschränkter Form und inzidenzabhängig
Gruppenunterricht wieder möglich ist. Den Reitschulen fehlen durch
den Lockdown die Einnahmen der vergangenen Monate.
In dem Schreiben an das Ministerium macht die FN deutlich, dass
über 6.000 Vereine und Betriebe mit betriebsnotwendigen Tieren,
sogenannten Schulpferden, durch entscheidende Teile der Fördersystematik
fallen. Im Lockdown müssen die Pferde tierschutzrechtlich mit
gleichem Aufwand versorgt und auch bewegt werden. Das führt dazu,
dass für das Betreuungspersonal keine Kurzarbeit möglich ist und
die Personalkosten in voller Höhe weiter anfallen, obwohl keine
Einnahmen erzielt werden können. Ferner laufen die monatlichen
Versorgungskosten der Schulpferde weiter. Diese Doppelbelastung
ohne nennenswerte Einnahmen bringt die Reitvereine trotz guter
unternehmerischer Betriebsführung in enorme Schwierigkeiten. Zudem
sind die Fälligkeiten der Kosten sehr oft nicht monatlich und
auch nicht vor dem 1. Januar 2021 zu begründen, so dass ein weiterer
Nachteil entsteht. Vor dem Hintergrund bittet die FN das BMWi
darum:
1. Die für die tägliche Versorgung und Bewegung der Schulpferde
betriebsnotwendigen Personalkosten der antragstellenden Reitschulen
als erstattungsfähige Fixkosten in den Ansatz bringen zu können.
2. Die monatlich für
die Versorgung der betriebsnotwendigen Pferde fest anfallenden
und nicht im Voraus exakt planbaren notwendigen Betriebskosten
(z.B. Einstreu, Futterkosten, Hufschmied) linear in den Ansatz
bringen zu können. Es wird so der guten Praxis und Realität Rechnung
getragen, dass diesbezügliche Einkäufe für mehrere Monate getätigt
und anteilig auf die Monate verteilt werden können.
Hilfen fürs Antragsverfahren
Ein steuerrechtlicher
und finanztechnischer Ansatz, den Vereine und Betriebe mit Schulpferden
auch jetzt schon nutzen sollten. „Wir empfehlen den Reitschulen
und ihren Steuerberatern, diese Argumentation auch bei den aktuellen
Anträgen einzusetzen oder bei Ablehnungen den Widerspruch so zu
begründen“, sagt Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Vereine,
Umwelt, Breitensport & Betriebe. Speziell zu diesem Thema lohnt
sich auch das Video „Relevante Kosten – Generelles zum Kostenansatz“,
Teil 5 einer Filmreihe zum Antragsverfahren. In mehreren kurzen
Video-Tutorials zeigt Steuerberater und Finanz-Coach Frank Scheele
von FN-Kooperationspartner lexoffice wie Reitschulen die Überbrückungshilfe
beantragen können. Die Filme sind abrufbar unter www.pferd-aktuell.de/schulpferderettung.
Auf der Seite finden sich zudem ergänzend zu den Filmen eine Checkliste
für die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und eine speziell auf
Reitschulen zugeschnittene Excel-Unterstützungsliste für die Antragstellung.
Die Anwender tragen ihre Zahlen ein und die hinterlegten Berechnungsformeln
berechnen entsprechend. Natürlich bleibt es dabei, dass der Steuerberater
den Antrag prüfen und einreichen muss.
BSI unterstützt Reitschulen mit 250 Euro für Steuerberaterkosten
Ohne Steuerberater geht es nicht: Wer Geld vom Staat braucht,
stößt auf ein komplexes Antragsverfahren für Fördermittel, für
deren Beantragung der Einsatz von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern
zudem zwingend vorgeschrieben ist. Der Bundesverband der Deutschen
Sportartikel-Industrie (BSI) – Fachgruppe Pferdesport hat Mittel
bereitgestellt, so dass 150 Reitschulen eine Unterstützung in
Höhe von 250 Euro für den Steuerberater erhalten können. Es sind
noch 50 Prozent der Mittel verfügbar. Die BSI-Hilfe wird über
ein Formular beantragt, dass auf der FN-Homepage www.pferd-aktuell.de/schulpferderettung
heruntergeladen werden kann.
Online-Seminare zu Finanzhilfen
Bislang gab es fünf Online-Seminare zum Thema „Finanzhilfen in
der Corona-Pandemie“, weitere sollen folgen. „Die Nachfrage ist
riesig. Und das Feedback ist sehr positiv. Zum einen können die
Teilnehmer im Seminar ihre Fragen loswerden und Erfahrungen aus
ihrem aktuellen Alltag austauschen. Zum anderen gelingt es dem
Steuerberater Frank Scheele aufgrund seiner positiven Erfahrungen
mit den Finanzbehörden, den Teilnehmern Mut zu machen“, berichtet
Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Vereine, Umwelt, Breitensport
& Betriebe, der das Seminar zusammen mit Scheele leitet. Die Filme
und Seminare werden fachlich und finanziell unterstützt durch
den FN-Kooperationspartner lexoffice.
FN-Umfrage: Ein Drittel der Reitschulen fürchtet um die Existenz
In einer Online-Umfrage erfasste die FN im Februar die Situation
der Reitschulen. Wie groß die Not ist, zeigt allein die Resonanz
auf die Umfrage: In Deutschland gibt es 6.100 Reitschulen (3.700
Vereine, 2.400 Betriebe). Mit 2.926 Rückmeldungen hat nahezu jede
zweite Reitschule an der Umfrage teilgenommen, darunter 1.110
Vereine. Ein Drittel der Reitschulen sieht seine Existenz durch
den pandemiebedingten Lockdown gefährdet. Zwar gibt es diverse
Förderprogramme, die 82 Prozent der befragten Reitschulen (2.382)
auch bekannt sind. Aber nur 44 Prozent (1.282) aller Umfrageteilnehmer
hat Unterstützung aus den Corona-Hilfsprogrammen beantragt, 56
Prozent (1.622) der Reitschulen also nicht. Hauptgrund: Die Förderkriterien
passen nicht. Also die Reitschulen erfüllen nicht die Antragsberechtigung.
Das sagen 1.135 bzw. 70 Prozent der 1.622 Nicht-Antragsteller.
Zu komplizierte Anträge verhindern bei 15 Prozent die Antragstellung.
Das erklärt auch, warum 10 Prozent sagen, dass sie es noch nicht
geschafft haben, den Antrag zu stellen.
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