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Warendorf (fn-press).
Droht die Rückkehr zur Notversorgung, gilt ein Ansammlungsverbot
rund um Ostern, dürfen Turniere stattfinden? Die jüngsten Corona-Beschlüsse
der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Bundesländer
haben alles andere als Klarheit darüber gebracht, was ab der kommenden
Woche noch erlaubt ist und was nicht. Bis zum 29. März gelten
noch die aktuellen Corona-Verordnungen der Bundesländer und somit
die Regelungen, die nach dem 8. März beschlossen wurden.
Ob und was sich ab dem 29. März für Pferdesport und -zucht ändert,
muss sich in den kommenden Tagen zeigen, wenn die Bundesländer
ihre neuen Verordnungen veröffentlichen. Die Deutsche Reiterliche
Vereinigung (FN) sowie die Landespferdesportverbände werden wie
gewohnt die Verordnungen umgehend sichten und die Inhalte auf
ihren Internetseiten aufbereiten.
„Manche Beschlüsse, die in der Nacht von Montag auf Dienstag getroffen
wurden, sind am Mittwoch unter dem Stichwort Osterruhe teilweise
wieder zurückgenommen worden. Und auch bei anderen Dingen die
beschlossen wurden, sind wir noch nicht sicher, wie sie im Einzelnen
zu interpretieren sind“, sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach
und ergänzte: „Wir müssen jetzt warten, bis die Verordnungen der
Bundesländer da sind. Die werden wir uns ansehen und können danach
wieder passgenau informieren, was im jeweiligen Bundesland ab
Montag Sache sein wird. Bis Sonntag gelten alle Regeln erst einmal
wie gehabt.“
Die Regelungen der Bundesländer bzgl. Training und Unterricht
sind auf der FN-Internetseite unter dem Punkt „Was gilt in den
einzelnen Bundesländern? Sind Training und Unterricht erlaubt?“
zu finden.
Im Bereich "Schulpferderettung" gibt es zudem Hilfestellung und
Informationen für Reitschulen, die aufgrund der Auswirkungen der
Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind.
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