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Corona-Update: Neue Verordnungen der Bundesländer für Pferdesport und Pferdezucht erst ab 29. März erwartet
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Warendorf (fn-press). Droht die Rückkehr zur Notversorgung, gilt ein Ansammlungsverbot rund um Ostern, dürfen Turniere stattfinden? Die jüngsten Corona-Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Bundesländer haben alles andere als Klarheit darüber gebracht, was ab der kommenden Woche noch erlaubt ist und was nicht. Bis zum 29. März gelten noch die aktuellen Corona-Verordnungen der Bundesländer und somit die Regelungen, die nach dem 8. März beschlossen wurden.

Ob und was sich ab dem 29. März für Pferdesport und -zucht ändert, muss sich in den kommenden Tagen zeigen, wenn die Bundesländer ihre neuen Verordnungen veröffentlichen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sowie die Landespferdesportverbände werden wie gewohnt die Verordnungen umgehend sichten und die Inhalte auf ihren Internetseiten aufbereiten.




„Manche Beschlüsse, die in der Nacht von Montag auf Dienstag getroffen wurden, sind am Mittwoch unter dem Stichwort Osterruhe teilweise wieder zurückgenommen worden. Und auch bei anderen Dingen die beschlossen wurden, sind wir noch nicht sicher, wie sie im Einzelnen zu interpretieren sind“, sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und ergänzte: „Wir müssen jetzt warten, bis die Verordnungen der Bundesländer da sind. Die werden wir uns ansehen und können danach wieder passgenau informieren, was im jeweiligen Bundesland ab Montag Sache sein wird. Bis Sonntag gelten alle Regeln erst einmal wie gehabt.“


Die Regelungen der Bundesländer bzgl. Training und Unterricht sind auf der FN-Internetseite unter dem Punkt „Was gilt in den einzelnen Bundesländern? Sind Training und Unterricht erlaubt?“ zu finden.

Im Bereich "Schulpferderettung" gibt es zudem Hilfestellung und Informationen für Reitschulen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind.


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Quelle FN/ wittelsbuerger.com
   
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