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Corona: Schwellenwert für 2G-Regelung im Sport beschlossen / FN ruft erneut alle Pferdeleute zur Impfung auf
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Corona
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Warendorf (fn-press). Die Regierungschef*innen des Bundes und der Länder haben erneute Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen, darunter zum Beispiel eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Beschränkungen für den Zugang zu Sportveranstaltungen und zur Sportausübung sind nun an bestimmte Schwellenwerte bzw. an die sogenannte Hospitalisierungsrate gebunden. Wird in einem Bundesland der Schwellenwert 3 erreicht, gilt im Sport- und Freizeitbereich die 2G-Regelung. Sollten die Bundesländer diese Regelung in ihren Verordnungen ohne Ausnahmen umsetzen, hieße das auch für den Pferdesport: Ab diesem Wert hätten nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Pferdesportanlagen und zu Turnieren. Ausnahmen sind dann nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, vorgesehen.

Ob die Bundesländer in ihren Verordnungen Ausnahmeregelungen für Ungeimpfte machen werden, damit diese die notwendige Versorgung und Bewegung ihrer Pferde sicherstellen können, steht derzeit noch nicht fest. Sollte es keine Ausnahmen geben, ist zu befürchten, dass Vereine und Betriebe die Versorgung und Bewegung der Pferde von ungeimpften Einsteller*innen übernehmen müssen. Fest steht: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto weniger Konflikte wird es auf den Pferdesportanlagen geben.

„Ich kann mich nur wiederholen: Seien Sie solidarisch, lassen Sie sich impfen! Auch im Sinne Ihrer Pferde“, appelliert Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), an alle Pferdeleute. „Wer jetzt noch nicht geimpft ist, obwohl er sich impfen lassen könnte, handelt weder im Sinne unserer Gesellschaft noch im Sinne unserer Pferde, für die wir Menschen die Verantwortung tragen.“ Denn: Die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde muss zu jeder Zeit sichergestellt sein. Ungeimpfte müssen spätestens jetzt geimpfte oder genesene Personen damit beauftragen, die Versorgung ihrer Pferde zu übernehmen. „Eine gute Abstimmung und gegenseitiges Verständnis innerhalb der Stallgemeinschaften ist jetzt unabdingbar. Die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den Vereinen müssen die 2G-Regelung auf ihrer Anlage umsetzen und die Impf- und Genesenennachweise kontrollieren. Bitte unterstützen Sie sie bei dieser zusätzlichen Aufgabe, indem sie Verständnis für die Kontrollen haben und kooperieren“, betont Lauterbach.




Die sogenannte Hospitalisierungsrate, also die Zahl der Menschen, die aufgrund einer Covid-19-Erkrankung in den vergangenen sieben Tagen im Krankenhaus behandelt werden mussten, liegt derzeit in fast allen Bundesländern bei über 3 pro 100.000 Einwohnern. Dem Beschluss folgend, gilt nun also in all diesen Bundesländern die 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene) im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich sowie in der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Weiterhin werden die einzelnen Bundesländer eigene Corona-Verordnungen erlassen, die sich inhaltlich voneinander unterscheiden und Ausnahmeregelungen vorsehen können. Die FN wird diese Verordnungen in den kommenden Tagen wie gewohnt sichten und für den Pferdesport aufbereiten. Die Informationen sowie aktualisierte Handlungsempfehlungen und Leitfäden für Betriebe, Vereine und Turnierveranstalter werden nach und nach unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus zu finden sein.


Bayern

Die Nutzung von geschlossenen Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht unterliegt der 2-G-Regel, soweit die 7-Tage-Inzidenz über 35 liegt. In der derzeit geltenden roten Phase der Krankenhausampel sind Reitsport und -unterricht somit grundsätzlich nur zulässig, soweit Besucher geimpft oder genesen sind.

Pferdebesitzer oder von ihnen Beauftragte dürfen im Zweifel auch ohne geimpft, getestet oder genesen zu sein, für die zwingend notwendige Bewegung der Pferde Reithallen nutzen.

Mehr dazu hier.



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Quelle FN/ wittelsbuerger.com
   
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