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Turniersport: FN-Online-Seminar zur Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde am 1. Februar 2022
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(fn-press). Bei den Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat der FN Beirat Sport die Einführung einer Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde zum 1. Januar 2023 beschlossen.

Viele Pferdesportler*innen haben Fragen zur neuen Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1), die ab dem 1. Januar 2023 für alle Turnierpferde in Deutschland gilt. Die Persönlichen Mitglieder (PM) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bieten deshalb zu diesem Thema am 1. Februar 2022 ein Online-Seminar an.





 

Im Online-Seminar wird zunächst ein Blick auf Herpesviren und die von ihnen hervorgerufenen Krankheitsbilder geworfen. Weiter geht es darum, wie Herpesimpfstoffe wirken, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse es zur Impfung gibt und welche Impfstoffe derzeit in Deutschland zur Verfügung stehen. Es werden die Fragen geklärt, wie gemäß LPO genau geimpft werden muss und was es dabei zu beachten gilt. Auch wird der Umgang mit möglichen Impfnebenwirkungen thematisiert. Das Online-Seminar soll Aufklärung bieten und Fragen bezüglich der Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde ab 2023 beantworten.

Referentin ist die Tierärztin Dr. Enrica Zumnorde-Mertens, Mitarbeiterin der FN-Abteilung Veterinärmedizin und Tierschutz. Das Seminar beginnt am Dienstag, 1. Februar 2022, um 20 Uhr und dauert bis etwa 21.30 Uhr. Für PM ist die Teilnahme kostenfrei, Nicht-PM zahlen 10 Euro.

Zur Anmeldung geht es hier: https://www.pferd-aktuell.de/eticketing/onlineseminar/01-02-2022/herpes-impfpflicht-fuer-turnierpferde:-die-fn-informiert/1106

In Folge des Herpesvirus-Ausbruchs bei einem internationalen Turnier in Valencia waren im Frühjahr 2021 insgesamt 18 Pferde aus verschiedenen Nationen gestorben. Rufe nach der Einführung einer Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) wurden laut. Der Beirat Sport diskutierte die Vor- und Nachteile einer Impfpflicht. Die Argumente legte FN-Veterinärin Dr. Enrica Zumnorde-Mertens dar:

Das Hauptziel der Impfung ist es, die Virusausscheidung in einem Bestand zu senken. Die Impfung kann jedoch nicht das einzelne Pferd vor einer Infektion und Erkrankung schützen. Sie ist auch weniger effektiv, wenn geimpfte und ungeimpfte Pferde zusammen gehalten werden. Sie ist aber dann besonders sinnvoll, wenn alle Pferde in einem Bestand geimpft sind, denn dadurch sinkt die Menge der ausgeschiedenen Viren, da geimpfte Pferde weniger Viren ausscheiden. Wenn weniger Viren kursieren, sinkt das Risiko der Krankheitsübertragung. Bei jeder Impfung besteht natürlich das Risiko einer Impfnebenwirkung. Dennoch überwiegen mehrheitlich die Vorteile der Impfung gegen EHV-1.

Nach Informationen der FN gibt es derzeit Impfstoffe von drei Herstellern auf dem Markt. Alle drei Impfstoffe wirken gegen EHV-1, das eine fiebrige Erkrankung der oberen Atemwege hervorrufen kann. In selteneren Fällen kommt es zu der neurologischen Verlaufsform sowie bei Zuchtstuten zu Aborten oder zur Geburt lebensschwacher Fohlen. Alle Hersteller haben signalisiert, den erwarteten Bedarf an Impfstoff decken zu können. Jedoch besteht bei der Herstellung von Impfstoffen immer ein gewisses Risiko, dass es zu Engpässen kommt, wie am Beispiel Corona-Impfstoff zu sehen ist. Deshalb wird das Jahr 2022 als Übergangsjahr genutzt, um einen ausreichenden Vorlauf zu gewährleisten. So kann einerseits genügend Impfstoff produziert werden, andererseits erhalten alle Turnierreiter*innen die Chance, ihre Turnierpferde mit ausreichendem Vorlauf impfen zu lassen. Nach erfolgter Grundimmunisierung in bestimmten Zeitabständen werden halbjährliche Auffrischungsimpfungen analog zur Influenza-Impfung erforderlich.

Die Impfpflicht für Turnierpferde tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Umfassende Informationen zur Impfpflicht ab Januar 2023 und zum Übergangsjahr 2022 wird die FN zeitnah über ihre Homepage veröffentlichen: https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung



 


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z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den Bereich Reining.
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Quelle FN



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