Promotion
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Der PHCG darf auf einer europäischen Show die ausländischen Teilnehmer nicht „ gängeln „, aber selbstverständlich hat sich der Veranstalter um die Einhaltung der Veranstaltungsregeln zu kümmern und sich an den geltenden Veranstaltervertrag zu halten. Dies ist in Aachen in jeder Hinsicht geschehen, die Ausschreibung war gerade auf das immer wieder kehrende Thema „Clipping„ auch mit der APHA abgestimmt und in dieser Form freigegeben worden.
Erfreulicherweise wurden keine Verstösse gegen den Tierschutz in irgendeiner Weise festgestellt: es wurde sowohl das Clipping – Verbot eingehalten, auch seitens der ausländischen Teilnehmer. Ebenfalls wurden keine „Tierquälereien„ erlebt. Es gab weder Blut am Pferd noch andere Auffälligkeiten.
Das Turnier in Aachen ist vorläufig mit in die Highpointbewertungen aufgenommen. Die Highpointwertungen werden sicherlich Bestandteil der Diskussion auf der Delegiertenversammlung sein. Der Vorstand des PHCG hofft, hiermit weiteren Verunsicherungen der Mitglieder entgegenzuwirken. Der Vorstand möchte hier in eigener Sache noch bemerken, dass es schon sehr schade ist, dass das erfolgreichste Turnier, dass die Paints in Europa je hatten, aufgrund mangelnden Sportsgeistes einiger weniger Teilnehmer nicht gefeiert wird wie es angebracht wäre sondern von einigen Wenigen in einer unqualifizierten Weise angegriffen wird.
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