Promotion
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Für den Zuchteinsatz
muss der Zuchthengst bestimmte Anforderungen hinsichtlich Abstammung,
Gesundheit, Exterieur und Leistung erfüllen.
In Abhängigkeit von diesen Voraussetzungen trägt der PHCG den
Zuchthengst auf Antrag des Besitzers in das Hengstbuch I oder
in das Hengstbuch II des Verbandes ein.
Voraussetzung für die Vorstellung ist darüber hinaus die ordentliche
Mitgliedschaft des Besitzers im PHCG.
Der nächste
PHCG Körtermin ist am
am 9. April 2006 in Darmstadt-Weiterstadt (wittelsbuerger.com
vom 31.01.06)
Zur Vorstellung Ihres Zuchthengstes bringen Sie bitte mit:
• Equidenpass / Impfpass.
• Original APHA Certificate of Registration.
• Die tierärztliche Gesundheitsbescheinigung (PHCG-Vordruck) im
Original.
Ihr Hengst muss Haftpflicht versichert sein.
Es dürfen keine medikamentösen Manipulationen, kosmetische Korrekturen
oder operative Eingriffe zur Behebung eines genetisch bedingten
Mangels an dem Zuchttier vorliegen. Nachkommen des Zuchthengstes
IMPRESSIVE müssen bei der Vorstellung einen HYPP-Nichtträger Nachweis
besitzen.
Der Ablauf der Vorstellung ist dann wie folgt:
• Prüfung aller Unterlagen. Messen von Widerristhöhe und Röhrbeinumfang.
• Pflasterprobe: Vorstellung des Hengstes an der Hand im Schritt
und im Trab auf festem Boden (meist Teerstrasse) mit Rechtskehrtwendung.
• Vorstellung des Hengstes meist in der Halle. Der Hengst wird
an der Hand im Führdreieck im Schritt und im Trab gemustert. Anschließend
erfolgt ein Freilaufen oder die Vorstellung an der Longe.
• Bekanntgabe der Exterieurbewertung.
• Rangierung und Prämierung der Hengste.
Ihr Hengst wird von einer Kommission bewertet, die der Zuchtausschuss
des PHCG berufen hat.
Das zusätzliche Prädikat „gekört“ erhält ein Zuchthengst, wenn
er bei der Exterieurbewertung mindestens die Gesamtnote 7,0 (ziemlich
gut) erreicht hat. Diese gekörten Hengste können bis zur Vollendung
ihres 6. Lebensjahres in das Hengstbuch I mit der Bedingung eingetragen
werden, dass sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsnachweis
erbringen.. Nach dem 6. Lebensjahr verbleibt der Hengst dann nur
mit dem zusätzlichen Leistungsnachweis (Hengstleistungsprüfung
oder ROM in mindestens einer Performance Class) unbefristet im
Hengstbuch I des PHCG. Ein ROM in APHA Halter ersetzt die Körung.
Gekörte Hengste über 6 Jahre ohne Leistungsnachweis werden in
das Hengstbuch II des PHCG eingetragen, bis sie den Leistungsnachweis
erbringen. Hengste mit einer Gesamtnote unter 7,0 werden im Hengstbuch
II des PHCG geführt. Die Eintragung und Überwachung des PHCG Hengstbuches
obliegt dem Zuchtleiter in Abstimmung mit dem Zuchtausschuss.
Das Körergebnis anderer Zuchtverbände wird anerkannt. Zur Hengstbucheintragung
sollten auch diese Hengste zukünftig einer PHCG Kommission vorgestellt
werden. Gegen das Körergebnis kann der Besitzer des Pferdes innerhalb
von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Der PHCG behält sich die Überprüfung
der korrekten Abstammung vorgestellter Zuchthengste mit einer
DNA-Analyse vor.
Die Eintragung in das Hengstbuch erfolgt auf Antrag. Die Eintragungsgebühr
beträgt zur Zeit 25,00 €. Hengste, die bei der Exterieurbewertung
mindestens die Gesamtnote 7,8 erreicht haben, werden zusätzlich
mit dem Prädikat PHCG-Prämienhengst eingetragen. Mit der Eintragung
in das PHCG Hengstbuch wird das DNA-Profil eines Zuchthengstes
für Abstammungsprüfungen seiner in Deutschland geborenen Nachkommen
zentral gespeichert. Über die Eintragung Ihres Hengstes erhalten
Sie eine Bescheinigung. Der Zuchthengst wird dann zugleich in
einem öffentlich zugänglichen PHCG-Hengstverteilungsplan geführt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die PHCG Zuchtleitung
oder an das PHCG Service- und Zuchtbüro.
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