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Das PHCG Hengstbuch: Exterieur und Leistung bestimmen die Hengstbucheintragung
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Das europäische Tierzuchtrecht sieht vor, dass Zuchthengste, deren Nachkommen wieder als Zuchttiere eingesetzt werden sollen, im Zuchtbuch eines staatlich anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind. Dies gilt auch für die Zucht des American Paint Horse in Europa. Der PHCG ist staatlich anerkannter Zuchtverband und zugleich der einzige offizielle Vertreter der Amerikanischen Paint Horse Vereinigung (APHA) in Deutschland. Mit der Eintragung ihrer Pferde in die PHCG Zuchtbücher haben die Paint Horse Züchter daher nicht nur das bevorzugte APHA Zuchtpapier, sondern zugleich auch tierzuchtrechtliche Sicherheit.

 

Im Hengstbuch des PHCG werden zur Zeit 85 zuchtaktive Hengste zum Einsatz für die American Paint Horse Zucht geführt. Zur Hengstbucheintragung können Züchter und Besitzer alle zweijährigen und älteren Hengste der Rasse American Paint Horse vorstellen, die für die Paint Horse Zucht eingesetzt werden sollen. Für die Eintragung muss der Zuchthengst aber bestimmte Anforderungen hinsichtlich Abstammung, Gesundheit, Exterieur und Leistung erfüllen.

Hierzu werden die Hengste von einer Kommission überprüft und bewertet, die der Zuchtausschuss des PHCG berufen hat. Die Eintragungs- und Bewertungskommission besteht aus mindestens drei praktischen Züchtern, dem Zuchtobmann und dem staatlich anerkannten Zuchtleiter des Verbandes. Ihre Entscheidung soll von Sachkunde, Unabhängigkeit und Neutralität geprägt sein. Befangene Personen können daher nicht an der Entscheidungsfindung mitwirken. Die Bewertung erfolgt zudem nur noch auf Sammelveranstaltungen, um den Vergleich von Pferden zu ermöglichen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewertung eines Pferdes auch außerhalb solcher Sammeltermine durchgeführt werden.

Bei der Vorstellung des Hengstes werden der Equidenpass / Impfpass, das Original Certificate of Registration und eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung vorgelegt. Es dürfen keine medikamentösen Manipulationen, kosmetischen Korrekturen oder gar operative Eingriffe zur Behebung eines genetisch bedingten Mangels an dem Zuchttier vorliegen. Nachkommen des Zuchthengstes IMPRESSIVE müssen darüber hinaus bereits bei der Vorstellung einen HYPP Nichtträger Nachweis besitzen. Auch aus dem Ausland eingeführte Hengste mit APHA Papier erkennt der PHCG nach Prüfung zur Eintragung an.

Der Ablauf der Hengstvorstellung ist dann wie folgt:

1. Prüfung aller Unterlagen. Messen von Widerristhöhe und Röhrbeinumfang.
2. Pflasterprobe: Der Zuchthengst wird an der Hand im Schritt und im Trab auf festem Boden vorgestellt. Dies ist ein bewährtes Vorgehen insbesondere um Fehler in der Bewegung eines Pferdes zweifelsfrei aufzudecken.
3. Vorstellung des Hengstes meist in der Halle. Der Zuchthengst wird an der Hand zunächst im Stand, im Schritt und im Trab vorgestellt. Anschließend erfolgt ein Freilaufen oder die Vorstellung an der Longe.
4. Öffentliche Bekanntgabe der Exterieurbewertung

Die Bewertung des Exterieurs, also der äußeren Erscheinung des vorgestellten Pferdes erfolgt in ganzen oder halben Noten, die von ausgezeichnet (Note10), über ziemlich gut (Note 7,0) bis sehr schlecht (Note 1) reichen. Dieses Vorgehen ist auch in einer Verordnung vom 2. Februar 2001 zum Tierzuchtgesetz vorgeschrieben. Für Typ, Gebäude, Gang-Regelmäßigkeit, Gang-Schwung sowie Temperament und Gesamteindruck werden von den Beurteilern jeweils Einzelnoten vergeben und mit einer Gesamtnote (Durchschnittsnote) aus der Exterieurbewertung bekannt gegeben. Gerade auch der Einsatz erfahrener Züchter soll es hier ermöglichen, dass die Pferde nicht einseitig, sondern unter den einheimischen Marktbedingungen bewertet werden. Für unser Westernhorse ist es auch ganz wichtig, dass hier die verschiedenen Selektionsrichtungen zum Beispiel bei der Typbeurteilung mit berücksichtigt werden.

Das zusätzliche Prädikat „gekört“ erhält ein Zuchthengst, wenn er bei der Exterieurbewertung mindestens die Gesamtnote 7,0 (ziemlich gut) erreicht hat. Ein ROM in APHA Halterprüfungen entspricht dem Körprädikat. Die Körentscheidung lautete -vorläufig nicht gekört-, wenn zu erwarten ist, dass ein vorgestellter Hengst die Anforderungen an das Exterieur zu einem späteren Zeitpunkt besser erfüllen wird. Hier kann eine Frist zur erneuten Vorstellung festgesetzt werden. Bis zur Vollendung ihres 6. Lebensjahres können die gekörten Hengste zunächst befristet in das Hengstbuch I mit der Bedingung eingetragen werden, dass sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsnachweis unter dem Reiter erbringen. Im Vergleich zu den Reitpferdezuchten eine deutlich längere Zeitspanne, die den Junghengsten im Westernsport eine tierschutzgerechte Ausbildung ermöglichen soll.

Doch die Exterieurbeurteilung ist nur eine erste Selektionsstufe. Nach seinem 6. Lebensjahr verbleibt auch der gekörte Zuchthengst nur mit einem Eigenleistungsnachweis, dies sind die bestandene Hengstleistungsprüfung oder ein ROM in mindestens einer Performance Class, unbefristet im Hengstbuch I des PHCG. Gekörte Hengste über 6 Jahre ohne Leistungsnachweis werden in das Hengstbuch II des PHCG eingetragen bis sie den Leistungsnachweis erbringen. Hengste, mit einer Gesamtnote unter 7,0 werden ebenfalls im Hengstbuch II des PHCG geführt. Sie können in das Hengstbuch I aufsteigen, allerdings nur wenn sie Eigenleistungen oder Nachkommenleistungen weit über dem Durchschnitt erreichen. Zusätzliche Angaben zur Farbvererbung, die auch Ergebnisse von Gentests berücksichtigen, geben den Züchter weitere wichtige Hinweise. Über die Eintragung, die Rückstufung oder zum Beispiel über den Aufstieg in das Hengstbuch I entscheidet der PHCG Zuchtausschuss nach sorgfältiger Prüfung in seinen Sitzungen. Seit dem 1. Januar 2007, mit der Verabschiedung eines neuen Tierzuchtgesetzes, entscheiden die deutschen Pferdezuchtverbände auch über den Einsatz eines Zuchthengstes für die Künstliche Besamung.

Hengste, die bei der Exterieurbewertung mindestens die Gesamtnote 7,5 erreicht haben, werden zusätzlich mit dem Prädikat PHCG-Prämienhengst geführt. Der PHCG sieht aber auch den Titel PHCG-Elitehengst als weitere Qualitätseinstufung für Zuchthengste der Rasse American Paint Horse vor. Diese besondere Auszeichnung können Hengste erhalten, deren Eigenleistung und/ oder Nachkommenerfolge weit über dem Rassedurchschnitt liegen. Das Hengstbuch wird auf der PHCG-Internetseite unter -Hengste- geführt und laufend aktualisiert, ein Hengstverzeichnis zusätzlich jährlich im Verbandsorgan veröffentlicht. Dieses Verzeichnis können interessierte Stutenbesitzer darüber hinaus auch im PHCG Zucht- und Servicebüro erhalten.

QuelleDr. Ines von Butler-Wemken



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