Noch immer verfügt die DQHA über keinerlei Angaben, welche ihrer Mitglieder von dem gekündigten Rahmenversicherungsvertrag und dem damit (voraussichtlich) fehlenden Versicherungsschutz betroffen sind. Daher erhalten die Mitglieder in den nächsten Tagen vorsorglich Post mit Tipps, wie sie vorgehen sollen und Angaben zum neuen Versicherungspartner.
Wie Sie sicherlich bereits über unsere News vom 15. Juni 04 ( http://www.dqha.de Strafanzeige gegen Lillich) erfahren haben, hat die R+V Versicherung den Rahmenvertrag mit Harald Lillich/Novus Assekuranz zum 31.12.03 gekündigt. Daher kann nach dem derzeitigen Stand der Dinge davon ausgegangen werden, dass die im Rahmenvertrag Versicherten keinen Versicherungsschutz mehr über die Novus haben. Die DQHA hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt. Diese klärt derzeit die Sachlage. Leider konnten wir Sie nicht persönlich informieren, da wir selbst keine Adressenliste der Versicherten erhalten haben.
Sind Sie betroffen?
Was ist zu tun?
1. Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag/Police. Ist dieser direkt von der R+V Versicherung ausgestellt, so sind Sie mit größter Wahrscheinlichkeit nicht betroffen. Trotzdem sollten Sie bei der R+V zur Sicherheit umgehend eine schriftliche Deckungszusage verlangen. Fax Nr. 069-7803-1111.
2. Hat die Novus Assekuranz Ihren Vertrag/Police ausgestellt, kann man davon ausgehen, dass Sie dort keine Deckung haben.
3. Da das Verhalten der Novus Assekuranz uns zur Zeit davon ausgehen lässt, dass unsere Strafanzeige zu Recht gestellt wurde, schlagen wir vor, dass Sie vorsorglich das Vertragsverhältnis mit Novus Assekuranz kündigen. Senden Sie ein Kündigungsschreiben an die Novus Assekuranz, kündigen sie fristlos und fordern Sie Ihren Versicherungsbeitrag zurück, da seit 1.1.2004 kein Versicherungsschutz besteht.
4. Im Moment sind wir dabei, vorsorglich eine Sammelklage gegen Harald Lillich von der Novus Assekuranz zu formulieren. Eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens, Ihrer letzten Beitragsrechnung und Ihres Vertrages senden sie bitte an die DQHA Geschäftsstelle, damit wir Sie in die Sammelklage aufnehmen können.
5. Wir weisen darauf hin, dass es vereinzelt Mitgliedern gelungen ist, bei ihrer Bank die Lastschrift per Widerspruch zurückzuordern mit der
Begründung, dass der Betrag zu Unrecht eingezogen wurde. Ein Versuch lohnt sich auf jeden Fall!
6. Bereits ab dem 28.5.04 haben DQHA Mitglieder die von Novus im Rahmenvertrag versichert waren eine vorläufige Deckungszusage dank unserem neuen Partner Hartmut Schlichting http://www.sup-bremen.de und der Versicherung GEGENSEITIGKEIT http://www.gegenseitigkeit.de
Nach Bekanntwerden der Sachlage haben wir vorsorglich schnellstmöglich dafür gesorgt, dass Schäden abgesichert sind, die nach dem 28.5.04 auftreten, wenn sie einen Vertrag bei unserem neuen Partner abschließen.
Die DQHA Mitglieder erhalten in den nächsten Tagen Post, in der wir Ihnen nochmals kurz die Sachlage erläutern (für all die, die wir nicht über das Internet erreichen konnten) und in der sich unser neuer Partner Hartmut Schlichting mit den mit uns vereinbarten Sonderkonditionen im Detail vorstellen wird.
7. Bitte beantragen Sie bei unserem neuen Partner umgehend Versicherungsschutz mit Nachweis Ihrer bisherigen Versicherung bei der Novus Assekuranz (Vertrag / letzte Beitragsrechnung) und Angabe Ihrer Mitgliedsnummer, entweder nachdem Sie in den nächsten Tagen das Angebot per Post erhalten haben oder über http://www.sup-bremen.de , klicken dann auf Pferdesport, klicken dann auf das DQHA Banner.