Eine amtlich anerkannte Züchtervereinigung
muss mit der neuen TierZOV weiterhin einen von der Aufsichtsbehörde anerkannten
Zuchtleiter haben. Er ist für die Zuchtarbeit einschließlich der Zuchtbuchführung
verantwortlich und muss jetzt neben dem Studienabschluss auch den Nachweis erbringen,
dass er eingehende Kenntnisse zur Tierzucht einschließlich der Leistungsprüfung
und der Zuchtwertschätzung hat. Ein bisher noch nicht anerkannter Zuchtleiter
oder eine Zuchtleiterin muss Agrarwissenschaften mit Diplomprüfung oder Masterprüfung
studiert haben. Die bisherige Ausnahmeregel, wonach auch Tierärzte und andere
geeignete Personen Zuchtleiter werden konnten, ist ersatzlos weggefallen. Sehr
umfangreich sind auch die Verordnungen zur Zuchtbuchordnung sowie zur Führung
und zum Inhalt der Zuchtbücher abgefasst. Leistungsprüfungen und die Durchführung
der Zuchtwertschätzung wurden zusätzlich auf die Zuchtverbände übertragen. Eindeutig
abgelehnt hat der Bundesrat dagegen eine Festlegung von Mindestgrößen für Zuchtpopualationen,
die vom Bundeslandwirtschaftsministerium in der Gesetzesvorlage vorgegeben war.
So waren zur Anerkennung einer Züchtververeinigung mindestens 200 zuchtaktive
weibliche Tiere und zehn männliche Tiere im Zuchtbuch einer Rasse vorgesehen.
Dies lehnte der Bundesrat am 3. April 2009 ab, die Länderkammer sieht hier einen
unbegründeten Eingriff vorallem in den Wettbewerb zwischen den Züchtervereinigungen.
Aufatmen sicher auch für einige Pferdezuchtvereinigungen, die in Deutschland zahlenmäßig
kleine Pferderassen erhalten und betreuen.
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Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA. Zum
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