Ziel soll es jedoch sein, in Zukunft die Ausschüttung auf
50 USD je AQHA-Punkt zu verdoppeln, erklärt Tom Persechino,
AQHA executive director of competition and breed integrity. Dafür
müssen aber deutlich mehr Einnahmen her, und die gibt es
vor allem durch eine neue jährliche Gebühren ab dem
kommenden Jahr:
1) Für
jedes Pferd, das für den Incentive Fund nominiert ist, muss
nun zusätzlich ab 2012 eine Gebühr ("competition license fee") von 50 USD gezahlt
werden, um im Incentive Fund zu bleiben.
Das gilt jeweils (!) für Open und Amateur-Division; geht
ein Pferd beide Divisions, werden 100 USD fällig pro Jahr.
Nichtmitglieder zahlen 75 USD je Division.
2) Die Gebühren für die Fohlennominierung werden ab
2013 um 25% erhöht auf 125 USD.
3) Die
Anzahl möglicher AQHA-Punkte einer Saison für den Incentive
Fund wird bei 200 gedeckelt. Werden mehr als 200 Punkte erreicht,
gibt es nur noch 50% der Ausschüttungssumme.
4) In Zukunft erhalten die Pferdebesitzer nur noch 70% der Summe,
der Anteil an Hengst- und Fohleneinzahler steigt um jeweils 5%
auf jeweils 15%.
Bislang bekamen die Besitzer 80% der Ausschüttungssumme.
Diese Regelungen betreffen in Europa vor allem Hengste und Nachzucht
in Deutschland, 20 der derzeit 29 in Europa einbezahlten Hengste
stehen in Deutschland.
Hier
finden Sie das Formular zur Nominierung Ihres Pferdes
Bei Fragen helfen
wir gerne weiter, zu den w!.com-Papierservices gelangen Sie hier.
Update 18.Januar 2012: Competition License kann jetzt jederzeit auf Turnieren entrichtet werden
Wie Executive Vice President Don Treadway, Jr jetzt in einem offenen Brief an alle Incentive Fund-Pferdebesitzer schreibt, wurde der Incentive Fund nochmals modifiziert.
Ab sofort kann die jährliche Competition Licence Fee von jeweils 50 USD für Open-und Amateur-Division jederzeit im Jahr entrichtet werden. Dazu kann man der AQHA das untenstehende Formular zusenden oder direkt anrufen und am Telefon bezahlen.
Zusätzlich ist die Bezahlung auf jedem Turnier direkt an der Meldestelle möglich, ab der Bezahlung beim Show Office (udn nicht erst ab Zahlungseingang bei der AQHA) zählt dann jeder AQHA-Punkt für die Incentive Fund-Beträge.
Damit haben die Besitzer von Inventive Fund-Pferden die Option, noch auf einem Turnier ihr Pferd anzumelden und die auf diesem Turnier erlangten Punkte für die Incentive Fund-Ausschüttung geltend zu machen.
Die geplante Frist zur Einzahlung (31. januar) ist somit nicht mehr gültig.
Incentive Fund license-Formular
Update 16. Dezember 2011: Quarter Horse-Hengste können
noch bis 16. Januar 2012 einbezahlt werden
Die AQHA
teilt heute mit, daß sie erstmals seit 30 Jahren die Nominierungsfrist
für Hengste verlängert. Bislang mussten Hengste bis
zum 30. November des Vorjahres einbezahlt werden, nun ist diese
Deadline auf den 16. Januar 2012 verlängert worden, ohne
daß hohe Säumniszuschläge erhoben werden.
Diese Fristverlängerung deutet darauf hin, daß die
aktuelle Nachfrage nach dem Incentive Fund bei den Hengsthalter
offensichtlich nicht die Erwartungen der AQHA erreicht. Erst vor
kurzem gab der Verband bekannt, daß erstmals jährliche
Gebühren für die einbezahlte Nachzucht von Incentive
Fund-Hengsten erhoben werden. Zudem wird die Nominierungegebühr
ab 2013 um 25% erhöht.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter, zu den w!.com-Papierservices
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Alle Formulare finden
Sie hier.
Hier finden Sie alle derzeit einbezahlten Incentive Fund-Hengste
in Europa
Update 05. November 2011: AQHA verzichtet nach Mitgliederkritik
zunächst auf die Transfer Fee
Die geplanten Änderungen der AQHA an ihrem Multi Millionen
Dollar-Program Incentive Fund stösst auf größere
Kritik als erwartet (siehe
auch w!.com Leserforum). Kurz nach Bekanntgabe muss der Verband
nun Teile der Änderungen wieder zurücknehmen bzw. verändern
und sieht sich gezwungen, die Namen der AQHA Incentive Fund Task
Force zu veröffentlichen, auf deren Empfehlungen hin die
Bestimmungen geändert wurden.
Bis auf
weiteres verzichtet die AQHA auf die Erhebung einer Transfer
Fee. Geplant war, daß wenn das Pferd verkauft wird,
der neue Besitzer eine 50 USD Incentive Fund Transfer Fee zahlen
muss. Tut er das nicht, wird nur dem alten Besitzer für AQHA-Punkte
bis zum Zeitpunkt des Verkaufs mögliches Gewinngeld gezahlt.
Diese Gebühr entfällt zunächst.
Geändert wird auch die Ausschüttungssumme
für Pferde, die über 200 Punkte in einem Jahr erreichen.
Geplant war, diese auf 80% zu reduzieren, nun wird sie sogar um
50% reduziert. Das bedeutet, daß es für 200 Punkte
den vollen Incentive Fund-Betrag gibt, ab dem 201. Punkt wird
dann nur noch die Hälfte ausgeschüttet.
Die Doppelbelastung für Hengstbesitzer,
die ihre eigene Nachzucht einzahlen, wird im ersten Jahr reduziert.
Jedem Hengstbesitzer, der Nachzucht seines Hengstes in den Incentive
Fund einbezahlt, wird im ersten Jahr die License Fee erlassen.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
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