Die von wittelsbuerger.com am 11. Januar 2013 veröffentlichte
Nachricht zur Änderung der Zuchtbuchordnung der DQHA, die im Rahmen
der Convention in einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung
abgestimmt werden soll (mehr
dazu hier), hat in der Züchterschaft des Verbandes sehr große
Resonanz gefunden und zu einer intensiven Auseinandersetzung mit
vielen, kritischen Fragen und Anträgen geführt.
4. März: Aktuelle Verison der Zuchtbuchordnung online
Die DQHA hat nun die aktuelle Version der Zuchtbuchordnung online gestellt - siehe hier.
Diese liegt nun den zuständigen Behörden für die weitere Anerkennung der DQHA als Zuchtorganisation vor.
23. Februar:
Rekordverdächtige 106 Teilnehmer zählte die Convention
2013
Soviele Besucher hatte wohl noch keine DQHA-Convention: 106
Teilnehmer kamen zur Convention 2013 im Ramada Hotel Bad Soden
im Taunus, unweit der Main-Metropole Frankfurt.
Dem wichtigsten Tagespunkt, die Abstimmung auf der außerordentlichen
Jahreshauptversammlung über die Zuchtbuchordnung, ging eine
Abstimmung über die Verkürzung der Ankündigungsfrist
bestand („Die Teilnehmer genehmigen in Bezug auf die Anberaumung
der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 23.02.2013
die Verkürzung der Ankündigungsfrist gemäß
§ 15.5 Satz 1 der Satzung.“). Dieses wurde von den
anwesenden Mitgliedern einstimmig befürwortet.
Im Anschluss begann die Abstimmung über die Annahme der überarbeiteten
Zuchtbuchordnung, die mit großer Mehrheit angenommen wurde
(96 dafür, 5 dagegen, 4 Enthaltungen). Von den 106 stimmberechtigten
Mitgliedern stimmten ebenfalls 95 Mitglieder für die Grundsätze
des Ursprungszuchtbuches, fünf waren dagegen, sechs enthielten
sich ihrer Stimme.
Damit ist allerdings noch keine endgültige Sicherheit über
die Wirksamkeit der Beschlüsse gegeben, eine Feststellungsklage
soll wohlmöglich klären, ob dieses tatsächlich
Vorgehen rechtens war.
21.
Februar 2013: Züchter legt Widerspruch gegen die außerordentliche
Mitgliederversammlung ein
Alles deutet darauf hin, daß die geplante außerordentliche
DQHA-Mitgliederversammlung am kommenden Samstag in Bad Soden nicht
beschlußfähig sein wird.
Mit Datum 16. Februar 2013 hat ein Züchter und DQHA-Mitglied
bei den bayrischen Behörden und der DQHA offiziell Widerspruch
gegen die a.o. Mitgliederversammlung aufgrund nicht gewahrter
Fristen eingelegt.
Im Detail heisst es,
daß die satzungsgemäße Frist von drei Monaten
nicht eingehalten worden sei. Eine Mitgliederversammlung ist lt.
§15 der DQHA-Satzung
drei Monate vor dem Termin anzukündigen, ohne Unterscheidung,
ob diese außerordentlich ist oder nicht. Fristgerecht wäre
somit Mitte November gewesen, angekündigt
wurde diese am 21. Dezember 2012.
Zudem sei eine Dringlichkeit aufgrund diverser Aussagen des Vorstandes
nicht gegeben, argumentiert der DQHA-Züchter weiter: Der
Vorstand soll mehrfach öffentlich ausgesagt haben, daß
das Problem der Anerkennung als Zuchtverband bereits seit Januar
2012 bekannt sei. Da in der Satzung das Argument "Dringlichkeit"
nicht formuliert ist, gilt zwingend die dort festgeschriebene
Einladungsfrist.
Das Problem: Ein Verstoß gegen die satzungsgemäße
Einladungsfrist macht die gesamte Versammlung beschlussunfähig,
alle Beschlüsse sind nach BGH-Rechtsprechung automatisch
nichtig.
Dazu kommt ein weiteres Problem: Eine Verschiebung der Anträge
und der Abstimmung über neue Zuchtbuchordnung auf die ordentliche
Mitgliederversammlung am 13. April in Großwallstadt ist
jetzt nicht mehr möglich, weil die notwendige Frist von zwei
Monaten für Anträge zur Satzung ebenfalls nicht mehr
eingehalten werden kann.
Die letzte außerordentliche Hauptversammlung der DQHA fand
am 5. November 2005 statt, übrigens auch zur Genehmigung
einer neuen Zuchtbuchordnung durch die Mitglieder. Damals musste
die DQHA eine solche Versammlung einberufen, um mit einer Anerkennung
durch die FN "endlich Einfluss in Hinblick auf Entscheidungen
der Politik zum Pferdesport und der Pferdezucht" zu erhalten
(mehr
dazu hier). Der Mitgliedsbeitrag beträgt seitdem jährlich
6.000 EUR.
Heute hat die DQHA
informiert, daß der Zeitplan
der Convention geändert wird: Die Präsentation der Regionalgruppen
wird ans Ende der Veranstaltung verschoben, der Zuchtausschuss
beginnt bereits um 13 Uhr, um eine Diskussion mit der Vertreterin
der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zu ermöglichen
(mehr dazu hier).
Update: "Entgegen anderweitiger Veröffentlichungen findet
die außerordentliche Jahreshauptversammlung wie geplant
ab 15 Uhr statt."
20. Februar 2013: DQHA ermöglicht nun kostenlose Online-Meldung
der Bedeckungen und Fohlengeburten
Im Rahmen der Zuchtverbandsordnung müssen Quarter Horse-Züchter
nun ihre Bedeckungen und Fohlengeburten melden. Die DQHA hat dazu
nun eine kostenlose Online-Funktion eingerichtet:
Wichtig:
Diese Meldungen an die DQHA geschieht unabhängig von den Meldungen
und Eintragungen bei der AQHA, die weiterhin notwendig sind und
an die AQHA zu richten sind, um das Certificate of Registration
(Originalpapier) zu beantragen! Alles zu den
wittelsbuerger.com-Papierservices finden Sie hier.
14.
Januar 2013: DQHA modifiziert ihren Vorschlag zur neuen Zuchtbuchordnung
Angesichts des Kritik ihrer Mitglieder hat die DQHA nun ihren
ersten Entwurf der neuen Zuchtbuchordnung modifiziert und verändert.
U.a. wurde der umstrittene Passus zur Abwicklung der Eintragungen
mit der AQHA (§3, $11) deutlich entschärft, eine direkte Abwicklung
der Papierangelegenheiten mit der AQHA ist nun wieder "erlaubt".
Das Eintrittsalter der Hengste und Stuten für den Eintritt in
die Herdbücher „Superior“ und „Performance“ soll von 2 auf 5 Jahre
angehoben werden, die Gewichtung in der Stutenveranlagungsprüfung
wird verändert u.a.
Hinweis: Anders, als es die Meldung der DQHA vermuten lässt ("Da
einigen von ihnen gefolgt werden soll"), sind Änderungsanträge
noch auf der außerordentlichen Jahreshauptversammlung möglich.
Änderunganträge, die sich in der neuen Entwurfsfassung also noch
nicht widerspiegeln, können immer noch auf der a.o. JHV zur Abstimmung
eingebracht werden.
Es muss somit nicht zwangsläufig zu einem "Gesamtpaket" in Gänze
angestimmt werden, sondern es kann über einzelne Passagen abgestimmt
werden, die dann eine Gesamtversion ergeben.
6. Februar 2013: Offener Brief an die DQHA z.Hd. Frau Romy
Althaus bezüglich der Ergänzung von Equidenpässen
Im Rahmen der Diskussionen um die Erstellung und Änderung von
Equidenpässen ist nun ein offener Brief von Quarter Horse-Züchtern
veröffentlicht worden.
Die DQHA-Zuchtleiterin Frau Romy Althaus wird darin aufgefordert,
die "Vorgehensweise bis zur ausserordentlichen Jahreshauptversammlung
am 23.02.2013 zu überdenken" und Lösungsvorschläge vorzulegen. Mehr
dazu lesen Sie hier.
22. Januar 2013: DQHA erläutert die "Novellierung"
Das veranlasst die DQHA nun zur Erläuterung der Novellierung der
Zuchtbuchordnung:
Die DQHA weist dabei explizit darauf hin, daß der von vielen Seiten
kritisierte Passus wegfallen könnte, wonach AQHA-Papiere zwingend
über die DQHA abgewickelt werden müssten:
"Einen aktuell eingetragenen Antrag auf Änderung kann gerne eingearbeitet
werden und wird als rechtskonform angesehen." Dieser Antrag wurde
am Freitag, 18. Januar 2013, bei der DQHA von mehreren Züchtern
eingereicht.