Auch die Züchter von Westernpferderassen in Deutschland erleben derzeit hautnah, daß in Deutschland und in der EU nichts mehr geht ohne Vorschriften und Dokumente.
Nach der Einführung des Equidenpasses und dessen Mitführungspflicht, begründet in der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) aus Juli 2007,
schreibt das Tierzuchtgesetz (§ 2 Nr.12 ) bereits seit 2006 die zusätzliche Zuchtbescheinigung vor, die dem Equidenpass beizufügen ist. Sie verbleibt im Equidenpass, stellt aber keine Eigentumsurkunde dar, sondern ist Eigentum des ausstellenden Zuchtverbandes.
Was ist eine Zuchtbescheinigung, und wann ist sie eine Geburtsbescheinigung und wann ein Abstammungsnachweis?
Was kommt in den Equidenpass, und warum ist dieser keine Eigentumsurkunde?
wittelsbuerger.com gibt Ihnen hier eine kleine Orientierung durch den Begriffsdschungel.
Zuchtbescheinigung bzw. Geburtsbescheinigung
ist eine von eine von einer amtlich anerkannten Züchtervereinigung ausgestellte Urkunde über die
Abstammung des Zuchtpferdes. Sie ist dem Equidenpass beizufügen (s.u.).
Sie kann dabei sowohl als Geburtsbescheinigung oder als Abstammungsnachweis ausgestellt werden.
Eine Geburtsbescheinigung wird ausgestellt, wenn
- beide Elternteile im Jahr der Bedeckung oder im Jahr der Geburt im Zuchtbuch eingetragen sind
- das Fohlen mit Mutter bei Fuß identifiziert wird
Ob man die Zuchtbescheinigung als Geburts- oder als Abstammungsnachweis erhält, wird in den Zuchtverbandsordnungen geregelt:
ApHCG: Keine Spezifizierung
DQHA: Das Certificate of Registration der AQHA wird als Nachweis der Abstammung nicht anerkannt (§3, $11).
PHCG: Das Certificate of Registration der APHA wird als Nachweis der Abstammung anerkannt (§10).
Equidenpass
dient als Dokument zur Identifizierung von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung und ist von den Zuchtverbänden für alle registrierten Fohlen im einheitlichen Format auszustellen.
Der Equidenpass wird bei Zuchtpferden zusammen mit der Zuchtbescheinigung eines Pferdes (s.o.) in einer gemeinsamen Mappe zusammengefasst.
Eigentumsurkunde
ist das gültige vom amerikanischen Verband ausgestellte Certificate of
Registration.
Zuchtpferd
ist ein im Zuchtbuch einer eingetragenen Züchtervereinigung eingetragenes Pferd (eingetragenes Zuchtpferd) oder ein Pferd, dessen Eltern (Großeltern) eingetragen sind (reinrassiges Zuchtpferd).
Zuchtbuchordnung
Die Zuchtbuchordnung (ZBO) regelt die ordnungsgemäße Durchführung der Zucht aller im Verband
eingetragenen Zuchtpferde. Sie wird auf Grundlage geltender Vorschriften (EU, Bund, Land) und kann darüber hinaus aber individuell von den Mitgliedern gestaltet und verabschiedet werden.
(Ursprungs-) Zuchtbuch
ist das Buch der Zuchtpferde, zu ihrer Identifizierung und zum Nachweis
ihrer Abstammung und ihrer Leistungen. DQHA und ApHCG führen dieses als Ursprungszuchtbuch für Pferde ihrer Rassen innerhalb Europas.
Der ApHCG spezifiziert diese Zuchtbücher nicht, beim PHCG gilt das PHCG-Zuchtbuch, die DQHA spricht vom "Zuchtbuch der Rasse American Quarter Horse ". In §8 wird ein Quarter Horse ins Zuchtbuch eingetragen, wenn
wenn "Zeitpunkt der Bedeckung die Eltern im Zuchtbuch der Rasse
American Quarter Horse oder im Falle von Englischen Vollblütern im
Zuchtbuch des Jockey Club of North America oder bei einem von diesem
anerkannten Verband eingetragen sind."
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