Wer wissen will, wie man erfolgreich zahlende Mitglieder vom Verbandsgeschehen
abkoppelt, sollte einmal eine Jahreshauptversammlung der DQHA
besuchen. Gerade einmal 33 Mitglieder kamen in diesem Jahr zur
DQHA-Jahreshauptversammlung - das sind weniger als 0,05% (!) oder
fünf Promille der DQHA-Mitgliederschaft, und ein individueller
Low Point in der DQHA-Geschichte dazu. Schon im Vorjahr kamen
nur 37 Mitglieder, aber vielleicht muss die DQHA in Zukunft die
Teilnahme an der JHV mit einem Gewinnspiel verbinden....
Die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann
übrigens der Vorstandschaft des Verbandes zugeordnet werden
- Berliner Verhältnisse, nur ohne Koalition und ganz ohne
Opposition, schöner kann Verbandsarbeit gar nicht sein. Und
so ist es nicht verwunderlich, daß die Anträge des
Vorstandes pflichtbewusst durchgewunken wurden:
Die
DQHA geht auf Europa-Expansion
Erst das Ursprungszuchtbuch, jetzt Europa als Spielwiese - der
DQHA-Masterplan geht auf. Mit den Stimmen des Vorstandes wird
die Satzung hinsichtlich des Tätigkeitsbereiches auf große
Teile Europas ausgeweitet. In Zukunft müssen die anderen
europäischen Länder nicht nur die Vorgaben aus Aschaffenburg
umsetzen, die DQHA bietet direkt ihren kompletten Service von
Dänemark bis Frankreich an, so wie sie es bereits in Deutschland
tut.
Die vom Vorstand verbreitete Meinung, man könne sich eine
"Selbstbeschränkung"
auferlegen oder nur Equidenpässe ausstellen, ist übrigens
vollkommener Nonsens und ist nichts anderes als eine Nebelbombe
- die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs ist vor allem eine
Verpflichtung, aber kein Wunschkonzert.
Den Masterplanern in Aschaffenburg und Umland wird´s egal
sein - es ist nicht ihr Geld, das dafür investiert werden
muss!
.
Sobald
die DQHA die Aufsichtsbehördes jeden einzelnen Landes angeschrieben
und um Zustimmung gebeten hat, das dauert rd. zwei Monate, und
dann die Genehmigung erhält, auch in einem anderen Land tätig
zu werden, kann
und muss sie es vollumfänglich tun.
Mehr Jahrgänge in der DQHA Futurity
Die DQHA nennt es "Tierschutz", andere nennen es Startzahlenkosmetik:
Mit den Stimmen des Vorstandes wird das Futurityprogramm auf achtjährige
Pferde erweitert (Rinderklassen: neunjährige). Während EWU oder
NRHA European Futurity den Start für Jungpferde aus "tierschutzrechtlichen
Aspekten" erst ab dem Alter von vier Jahren erlauben, bleibt es
aber bei der DQHA bei gerittenen Dreijährigen, in den AQHA-Klassen
sind sogar Zweijährige in den Reitklassen ab Mitte der Saison
erlaubt.
Durch die beschlossene Erweiterung des "Nachzucht"-Programms DQHA
Futurity/ Maturity auf Pferde bis zum Alter von neun Jahren verlängert
sich die Doppelbelastung für Turnierpferde, die auf den Regionalfuturitys
und in Aachen sowohl AQHA- wie Futurityklassen starten um bis
zu drei Jahre, ohne dass ein Schutz für die Jungpferde dabei stattfindet.
Schlußendlich wird unter dem Deckmantel "Tierschutz"
nur eine Starterzahlen-Kosmetik erzielt, die mit den zusätzlichen
Jahrgängen und neuen Klassen zudem mit einer Reduzierung der Gewinngelder
für den einzelnen Start verbunden sein wird.
Youth
Team Cup eine Woche vor dem Alpencup/ Vom 3. bis 5. Oktober in
Alpenrod
Den 33 stimmberechtigten
Mitglieder auf der heutigen DQHA-JHV wurde mitgeteilt, daß
der DQHA Youth Team Cup vom 3. bis 5. Oktober in Alpenrod auf
dem Gut Neuhof stattfinden wird. Er wird damit nur eine Woche
vor dem Alpencup stattfinden, den die größten DQHA-Regionalgruppen
Bayern, Baden-Württemberg, Regio Ost zusammen mit der EWU,
Italien, Österreich und der Schweiz durchführen (mehr
dazu hier).
Vorbericht
Der Vorstand der Deutschen Quarter Horse Association e.V. will
sich auf seiner nächsten Jahreshauptversammlung am 12. April
in Großwallstadt vergrößern: Klaus Wichtmann
beantragt einen Futurity-Beauftragten als sechsten Vorstandsposten
im geschäftsführenden Vorstand, in Ergänzung zum
Futurity Manager, der vom DQHA Zuchtausschuss benannt wird und
die Verbindung zwischen DQHA Vorstand und dem mit der Durchführung
der DQHA Futurity/Maturity beauftragten Showmanagement herstellen
soll.
Zudem soll das Mitgliedsjahr dem Kalenderjahr angepasst werden
(1.1. - 31.12.), womit allerdings die High Point-Regelung hinfällig
wird, daß DQHA Year End High Point Champion nur Pferde werden
können, deren Besitzer bzw. Vorsteller in Jugend- und Amateurklassen
bis spätestens 30. Juni des betreffenden Jahres DQHA Mitglied
sind.
Am 12. April
ab 13 Uhr wird sich entscheiden, wie deutlich die DQHA-Mitgleider
bereit sind, den tierzuchtrechtlich unbegründeten Expansionskurs
ihres Verbandes mitzugehen.
Unter Tagesordnungspunkt 10.2 ist der Antrag dazu Teil einer ganzen
Sammlung von redaktionellen, ministeriell angewiesenen und inhaltlichen,
aber eben nicht zwingend notwendigen Änderungen.
Interessant dürfte bereits werden, ob der DQHA-Vorstand die Anträge
en bloc abstimmen lassen will. Alleine um spätere Anfechtungen
zu vermeiden, die vergangene außerordentliche Jahreshauptversammlung
2013 wird am 30. April 2014 in Aschaffenburg verhandelt, sollte
er die Weitsicht haben, über jeden Einzelpunkt innerhalb der einzelnen
Tagesordnungspunkte getrennt abstimmen zu lassen.
So sieht der DQHA-Tätigkeitsbereich vor der Jahreshauptversammlung
aus.....
.... und so könnte er aussehen, wenn eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder
den Vorstellungen des DQHA-Vorstandes folgt.
Sollten die DQHA-Mitglieder dem Antrag zustimmen, muss der Verband
in Zukunft EU-weit tätig werden, wenn ein Mitglied in einem Land
nach einer Zuchtleistung (Schau, Equidenpass, Körung etc.) fragt,
da die DQHA in ihrem gesamten Tätigkeitsbereich denselben Service
anbieten muss wie im Heimatland.
Eine Möglichkeit, sich im "Innenverhältnis" gegenüber anderen
Ländern eine Art "Selbstbeschränkung" aufzuerlegen, ist vollkommen
abwegig und nicht haltbar.
Damit wäre auch der operative Abschluß des mit dem Ursprungszuchtbuch
eingeleiteten Anspruch der DQHA vollzogen, die Rasse Quarter Horse
ALLEIN in Europa zu definieren. Alle weiteren Zuchtbücher, wie
z.B. in Österreich oder der Schweiz, MÜSSEN diese Definitionen
unabgestimmt übernehmen, ob sie wollen oder nicht.
DQHA: Expansionskurs sorgt für Unmut bei den europäischen Quarter
Horse-Verbänden - und den eigenen Mitgliedern
Während die Rechtmäßigkeit
der vergangenen außerordentlichen DQHA-Jahreshauptversammlung
im Jahr 2013 noch zur Klärung beim Amtsgericht Aschaffenburg liegt
(Termin Amtsgericht 30. April, mehr
dazu hier), birgt die nächste Jahreshauptversammlung am 12.
April in Großwallstadt (mehr
dazu hier) weiteres Ungemach:
DQHA-Zuchtobmann Markus Rensing, die De-facto-Zuchtleiterin Bärbel
Klein sowie die offizielle Zuchtleiterin Romy Althaus beantragen
auf Seite 8 der umfangreichen Änderung der Zuchtbuchordnung (mehr
dazu hier) die "Ausweitung des räumlichen Tätigkeitsbereichs"
über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus auf Europa,
konkret auf "das Gebiet der Länder Polen, Tschechische Republik,
Slowakei, Österreich, Schweiz, Slowenien, Kroatien, Ungarn, Italien,
Frankreich, Luxemburg, Lichtenstein, Belgien, Niederlande und
Dänemark". Begründet wird das von dem Zuchtgremium mit einer "besseren
Betreuung" von importierten Pferden und einer "Verbesserung des
Services gegenüber Mitgliedern", konkret dürfte das aber bedeuten,
in Zukunft neben der Ausstellung von Zuchtbescheinigungen und
Equidenpässen auch Leistungsprüfungen und Eintragungen in die
Herdbücher in den o.g. Ländern anbieten zu können, die bislang
von ihren nationalen Verbänden tierzuchtrechtlich betreut werden.
Quo vadis DQHA? Offizielle Information des DQHA-Vorstandes
ist inhaltlich und sachlich falsch
Es gärt offensichtlich nicht nur hinter den Kulissen der DQHA:
Die geplante Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der DQHA stößt
nicht nur auf deutliche Kritik bei den europäischen Quarter Horse-Zuchtverbänden,
sondern auch in den eigenen Reihen. Es hätten sich "vermehrt Mitglieder
an den Vorstand gewandt", die "irritiert" nach den Beweggründen
fragten. Die vom DQHA-Vorstand gestern veröffentlichte Information
hätte also die Möglichkeit gehabt, die Gemüter zu beruhigen, in
Wirklichkeit enthält sie aber brisanten Zündstoff, da sie inhaltlich
und sachlich schlichtweg falsch ist.
Die offizielle Begründung für die geplante Ausweitung des Tätigkeitsbereichs
der DQHA auf Länder wie Österreich, Italien oder die Schweiz lautet,
daß es derzeit nicht möglich sei, "für das Pferd eines ausländischen
Mitgliedes, dessen Pferd aber in Deutschland geboren wurde, einen
Equidenpass auszustellen, weil der Eigentümer des Pferdes nicht
im Tätigkeitsbereich wohnt."
Der Pferdebesitzer befinde sich dann "in einer Zwickmühle", denn
auch sein Heimatland dürfe keinen Equidenpass ausstellen, da das
Pferd in Deutschland geboren wurde (siehe
hier).
Diese offizielle Information des DQHA-Vorstandes ist schlichtweg
nicht richtig, mehr
dazu hier..
DQHA will aus der FN austreten
Das Zuchtleitungsgremium um Romy Althaus, Dr. Bärbel Klein und
Markus Rensing stellt fest, dass auch sieben Jahren nach dem Beitritt
zur FN die "Rasse American Quarter Horse" ihrer Meinung nach falsch
dargestellt wird.
In der Zuchtverbandsordnung der FN wird u.a. auf den Bayerischen
Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialrassen für Quarter Horses
hingewiesen, nicht auf die DQHA. Mit dem Beitritt zur FN hatte
man noch gehofft, eine "offizielle Anerkennung der DQHA als erster
Zuchtverband für Westernpferde" zu erlangen, weshalb vor knapp
zehn Jahren eine komplett neu gefasste Zuchtbuchordnung auf einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung abgesegnet werden musste,
um damals schnellstmöglich den Anschluß an die FN vollziehen zu
können.
Wer Parallelen zur Neuzeit sucht, wird schnell fündig: Die Rechtmäßigkeit
der letzten außerordentlichen JHV im Jahr 2013, Thema: Zuchtbuchordnung,
wird am 30. April 2014 in Aschaffenburg verhandelt.
Sollten weitere Gespräche mit der FN nicht "ergebnisbezogen" verlaufen
- worin auch immer diese Ergebnisse bestehen sollen, will die
DQHA sich nun von ihren Mitgliedern die Möglichkeit des Austritts
aus der FN zusichern lassen.
Der Beitritt zum 1.1. 2007 wurde noch mit der Nutzung von Fördermitteln
und dem " Einfluss in Hinblick auf Entscheidungen der Politik
zum Pferdesport und der Pferdezucht" begründet.
Altersgrenze für Jungpferde wird nicht erhöht
Entgegen den Hoffnungen in der Mitgliederschaft wird nicht der
Antrag auf eine Anhebung der Altersgrenze für Jungpferde auf der
Futurity gestellt, sondern lediglich das Futurityprogramm selber
auf bis zu achtjährige Pferde erweitert.
Dazu sollen die Altersgrenze für die Futuritypferde auf fünfjährig
erweitert werden, in der Maturity sollen ab diesem Jahr sechs-
bis achtjährige Pferde starten dürfen (Rinderklassen: bis neunjährige).
Begründet wird der Antrag mit der "Beachtung tierschutzrechtlicher
Aspekte" und einer "Anpassung der AQHA an die Unterteilung der
Junior- und Seniorpferde" - beide Argumente sind allerdings vollkommen
hinfällig.
Während EWU oder NRHA European Futurity den Start für Jungpferde
aus "tierschutzrechtlichen Aspekten" erst ab dem Alter von vier
Jahren erlauben, bleibt es bei der DQHA bei gerittenen Dreijährigen,
in den AQHA-Klassen sind sogar Zweijährige in den Reitklassen
ab Mitte der Saison erlaubt.
Eine entsprechende Änderung im Regelwerk wurde auf der AQHA Convention
mit großer Mehrheit von den Direktoren abgelehnt (mehr
dazu hier). Die EWU hingegen hatte diesen Schritt bereits
schon 2006 getan und neben dem Verbot von gerittenen Dreijährigen
das Junioralter auf sechs Jahre angehoben, wofür sie neben viel
Lob auch die "Goldene Gabel" der Zeitschrift Cavallo erhielt (mehr
dazu hier).
Der vorliegende Antrag könnte einen gänzlich gegenteiligen Effekt
als gewünscht erzielen: Durch die Erweiterung des "Nachzucht"-Programms
DQHA Futurity/ Maturity auf Pferde bis zum Alter von zehn Jahren
verlängert sich die Doppelbelastung für Turnierpferde, die auf
den Regionalfuturitys und in Aachen sowohl AQHA- wie Futurityklassen
starten um bis zu drei Jahre, ohne dass ein Schutz für die Jungpferde
dabei stattfindet.
Mit dieser Verlängerung auf bis neunjährige Pferde wird schlußendlich
nur eine Starterzahlen-Kosmetik erzielt, die mit den zusätzlichen
Jahrgängen und neuen Klassen zudem mit einer Reduzierung der Gewinngelder
für den einzelnen Start verbunden sein wird.
Aktiver Tierschutz sieht anders aus.
Fällt
der Youth- & Amateur Team Cup in diesem Jahr aus?
Das Treffen der " besten Jugendlichen der einzelnen DQHA
Regionalgruppen", der DQHA Youth Team Cup, könnte in
diesem Jahr wohlmöglich ersatzlos gestrichen werden, so DQHA-Vorstandsmitglied
Reinhard Rekers. Nachdem auf der DQHA-Convention im Februar bereits
den Cup in Wenden angekündigt wurde (siehe
hier), steht jetzt gar nicht fest, ob die DQHA ihn überhaupt
veranstalte, so Rekers auf der JHV der DQHA -Nord (mehr
dazu hier).
Denn entgegen den bisherigen Darstellungen liegt bislang weder
eine Anfrage seitens der DQHA noch ein Angebot der Anlage in Wenden
für den DQHA-Cup vor, und der avisierte Termin Anfang August
ist längst duch das Circle L Horsemanship Camp geblockt.
Zudem haben die Hälfte der DQHA-Regionalgruppen bereits ihre
Teilnahme abgesagt und dafür den Alpencup 2014 ins Leben
gerufen (mehr dazu
hier). Neben
Bayern, Baden-Württemberg und der Regio Ost wollen auch die
Anrainerstaaten Italien, Schweiz und Österreich kommen sowie
Teams von VWB und EWU. mehr dazu hier
Weitere Anträge
Michael Schmid beantragt, die Richterkosten für AQHA/DQHA
Turniere in Zukunft zu deckeln, diese Turniere durch die DQHA
bezuschussen zu lassen und einen Länderfinanzausgleich einzurichten.
Noch bis
zum 15. März können Anträge zur Tagesordnung bei
der Geschäftsstelle oder dem 1. Vorsitzenden abgegeben werden.
1) Antrag auf Änderung
§15.11 und §21, Inkrafttreten der Satzung
Antragsteller: Angela Baar
2) Antrag auf Anpassung/Änderung
der Zuchtbuchordnung und der Grundsätze des Ursprungszuchtbuches
Antragsteller: Markus Rensing, Bärbel Klein, Romy Althaus
3) Antrag auf Änderung
des Zuchtbuches II Besondere Bestimmungen
Verbandseigene Leistungsstufen Elitehengst-Elitestute III Ergänzende
Regelungen
Elitehengst und Elitestute sollen gleichwertig erscheinen
Antragsteller: Birgitta Breuer-Kreischer
4) Antrag auf Änderungen
im Zusammenhang mit Aufnahme- Mitgliedsbeiträgen und Leistungen
Antragsteller: Angela Baar
5) Antrag auf zeitliche
Anpassung der DQHA Mitgliedschaften an das Zuchtjahr und das DQHA
Geschäftsjahr, 1.Januar – 31. Dezember
Antragsteller: Markus Rensing, Bärbel Klein und Romy Althaus
6) Antrag auf Ergänzung
der DQHA Vorstandschaft um einen Futurity Beauftragten
Antragsteller: Klaus Wichtmann
11. Sonstige
Anträge
Anträge zur Änderung
des Futurity/Maturity Handbuches
Antragsteller Anträge
1 – 4: Klaus Wichtmann
1) Antrag auf Änderung
der jeweiligen Alterskategorien bezüglich der Startberechtigung
2) Antrag auf Aufnahme
der Klasse „Trail in Hand und einer zusätzlichen „Longe
Line Futurity“
3) Antrag auf zusätzliche
Aufnahme eines Futurity Beauftragten und Neuordnung der Aufgaben
des Futurity Managers und des Futurity Beauftragten
4) Anpassungen der
in Antrag 1 und 2 beschlossenen Regelungen im Regionenfuturity
Handbuch
Antrag zur Änderung
des SSA Regelwerkes
5) §2 Ergänze: Hengste werden auf der DQHA Homepage
veröffentlicht
Antragsteller: Angela Baar
Antrag auf Änderung
des Futurity/Maturity Handbuches (6-8)
Antragsteller Anträge 6 – 7: Angela Baar
6) §1, Ergänzung,
dass Freistarts auch auf den Regionenfuturities eingelöst
werden können
7) G Besondere Durchführungsbestimmungen.
Ersetze Veröffentlichung im „Quarter Horse Journal“
in Veröffentlichung in den „Vereinsmedien“
8) G Besondere Durchführungsbestimmungen.
Class Routine 3. Auf den Futurities dürfen Mutterstuten bei
der Weanling Futurity mit in die Halle, sofern die Stuten gut
händelbar sind und keine Gefahr für andere darstellen.
Dies entscheidet der Schowmanager.
Antragsteller: Birgitta Breuer-Kreischer
Anträge 8 –
11 Antragsteller: Michael Schmid, Kim Ranch
9) Deckelung und/oder Vereinheitlichung der maximalen Richterkosten
für AQHA/DQHA Turniere
10) Bezuschussung von
Regio-Turnieren durch die DQHA mit einem festgelegte Maximalbetrag
pro Ein-/Zwei-/Dreitagesturnier
11) Schaffung eines
Länderfinanzausgleiches für nicht abgerufene Gelder
von Regionalgruppen
12) Einrichtung eines
Newsletters der DQHA an die Verantwortlichen der Regionalgruppen
12. Verschiedenes