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DQHA-JHV: Vorstand entscheidet für einen Europa-Expansionskurs
 
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Wer wissen will, wie man erfolgreich zahlende Mitglieder vom Verbandsgeschehen abkoppelt, sollte einmal eine Jahreshauptversammlung der DQHA besuchen. Gerade einmal 33 Mitglieder kamen in diesem Jahr zur DQHA-Jahreshauptversammlung - das sind weniger als 0,05% (!) oder fünf Promille der DQHA-Mitgliederschaft, und ein individueller Low Point in der DQHA-Geschichte dazu. Schon im Vorjahr kamen nur 37 Mitglieder, aber vielleicht muss die DQHA in Zukunft die Teilnahme an der JHV mit einem Gewinnspiel verbinden....




Die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann übrigens der Vorstandschaft des Verbandes zugeordnet werden - Berliner Verhältnisse, nur ohne Koalition und ganz ohne Opposition, schöner kann Verbandsarbeit gar nicht sein. Und so ist es nicht verwunderlich, daß die Anträge des Vorstandes pflichtbewusst durchgewunken wurden:


Die DQHA geht auf Europa-Expansion

Erst das Ursprungszuchtbuch, jetzt Europa als Spielwiese - der DQHA-Masterplan geht auf. Mit den Stimmen des Vorstandes wird die Satzung hinsichtlich des Tätigkeitsbereiches auf große Teile Europas ausgeweitet. In Zukunft müssen die anderen europäischen Länder nicht nur die Vorgaben aus Aschaffenburg umsetzen, die DQHA bietet direkt ihren kompletten Service von Dänemark bis Frankreich an, so wie sie es bereits in Deutschland tut.

Die vom Vorstand verbreitete Meinung, man könne sich eine "
Selbstbeschränkung" auferlegen oder nur Equidenpässe ausstellen, ist übrigens vollkommener Nonsens und ist nichts anderes als eine Nebelbombe - die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs ist vor allem eine Verpflichtung, aber kein Wunschkonzert.
Den Masterplanern in Aschaffenburg und Umland wird´s egal sein - es ist nicht ihr Geld, das dafür investiert werden muss!
.

Sobald die DQHA die Aufsichtsbehördes jeden einzelnen Landes angeschrieben und um Zustimmung gebeten hat, das dauert rd. zwei Monate, und dann die Genehmigung erhält, auch in einem anderen Land tätig zu werden, kann und muss sie es vollumfänglich tun.


Mehr Jahrgänge in der DQHA Futurity


Die DQHA nennt es "Tierschutz", andere nennen es Startzahlenkosmetik: Mit den Stimmen des Vorstandes wird das Futurityprogramm auf achtjährige Pferde erweitert (Rinderklassen: neunjährige). Während EWU oder NRHA European Futurity den Start für Jungpferde aus "tierschutzrechtlichen Aspekten" erst ab dem Alter von vier Jahren erlauben, bleibt es aber bei der DQHA bei gerittenen Dreijährigen, in den AQHA-Klassen sind sogar Zweijährige in den Reitklassen ab Mitte der Saison erlaubt.

Futurity: 3 - 5-jährige Pferde
Maturity: 6 - 8-jährige Pferde (Rinderklassen: bis 9).

Durch die beschlossene Erweiterung des "Nachzucht"-Programms DQHA Futurity/ Maturity auf Pferde bis zum Alter von neun Jahren verlängert sich die Doppelbelastung für Turnierpferde, die auf den Regionalfuturitys und in Aachen sowohl AQHA- wie Futurityklassen starten um bis zu drei Jahre, ohne dass ein Schutz für die Jungpferde dabei stattfindet. Schlußendlich wird unter dem Deckmantel "Tierschutz" nur eine Starterzahlen-Kosmetik erzielt, die mit den zusätzlichen Jahrgängen und neuen Klassen zudem mit einer Reduzierung der Gewinngelder für den einzelnen Start verbunden sein wird.


Youth Team Cup eine Woche vor dem Alpencup/ Vom 3. bis 5. Oktober in Alpenrod

Den 33 stimmberechtigten Mitglieder auf der heutigen DQHA-JHV wurde mitgeteilt, daß der DQHA Youth Team Cup vom 3. bis 5. Oktober in Alpenrod auf dem Gut Neuhof stattfinden wird. Er wird damit nur eine Woche vor dem Alpencup stattfinden, den die größten DQHA-Regionalgruppen Bayern, Baden-Württemberg, Regio Ost zusammen mit der EWU, Italien, Österreich und der Schweiz durchführen (mehr dazu hier).





Vorbericht


Der Vorstand der Deutschen Quarter Horse Association e.V. will sich auf seiner nächsten Jahreshauptversammlung am 12. April in Großwallstadt vergrößern: Klaus Wichtmann beantragt einen Futurity-Beauftragten als sechsten Vorstandsposten im geschäftsführenden Vorstand, in Ergänzung zum Futurity Manager, der vom DQHA Zuchtausschuss benannt wird und die Verbindung zwischen DQHA Vorstand und dem mit der Durchführung der DQHA Futurity/Maturity beauftragten Showmanagement herstellen soll.

Zudem soll das Mitgliedsjahr dem Kalenderjahr angepasst werden (1.1. - 31.12.), womit allerdings die High Point-Regelung hinfällig wird, daß DQHA Year End High Point Champion nur Pferde werden können, deren Besitzer bzw. Vorsteller in Jugend- und Amateurklassen bis spätestens 30. Juni des betreffenden Jahres DQHA Mitglied sind.


Am 12. April ab 13 Uhr wird sich entscheiden, wie deutlich die DQHA-Mitgleider bereit sind, den tierzuchtrechtlich unbegründeten Expansionskurs ihres Verbandes mitzugehen.
Unter Tagesordnungspunkt 10.2 ist der Antrag dazu Teil einer ganzen Sammlung von redaktionellen, ministeriell angewiesenen und inhaltlichen, aber eben nicht zwingend notwendigen Änderungen.

Interessant dürfte bereits werden, ob der DQHA-Vorstand die Anträge en bloc abstimmen lassen will. Alleine um spätere Anfechtungen zu vermeiden, die vergangene außerordentliche Jahreshauptversammlung 2013 wird am 30. April 2014 in Aschaffenburg verhandelt, sollte er die Weitsicht haben, über jeden Einzelpunkt innerhalb der einzelnen Tagesordnungspunkte getrennt abstimmen zu lassen.



So sieht der DQHA-Tätigkeitsbereich vor der Jahreshauptversammlung aus.....



.... und so könnte er aussehen, wenn eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder den Vorstellungen des DQHA-Vorstandes folgt.


Sollten die DQHA-Mitglieder dem Antrag zustimmen, muss der Verband in Zukunft EU-weit tätig werden, wenn ein Mitglied in einem Land nach einer Zuchtleistung (Schau, Equidenpass, Körung etc.) fragt, da die DQHA in ihrem gesamten Tätigkeitsbereich denselben Service anbieten muss wie im Heimatland.

Eine Möglichkeit, sich im "Innenverhältnis" gegenüber anderen Ländern eine Art "Selbstbeschränkung" aufzuerlegen, ist vollkommen abwegig und nicht haltbar.

Damit wäre auch der operative Abschluß des mit dem Ursprungszuchtbuch eingeleiteten Anspruch der DQHA vollzogen, die Rasse Quarter Horse ALLEIN in Europa zu definieren. Alle weiteren Zuchtbücher, wie z.B. in Österreich oder der Schweiz, MÜSSEN diese Definitionen unabgestimmt übernehmen, ob sie wollen oder nicht.


DQHA: Expansionskurs sorgt für Unmut bei den europäischen Quarter Horse-Verbänden - und den eigenen Mitgliedern


Während die Rechtmäßigkeit der vergangenen außerordentlichen DQHA-Jahreshauptversammlung im Jahr 2013 noch zur Klärung beim Amtsgericht Aschaffenburg liegt (Termin Amtsgericht 30. April, mehr dazu hier), birgt die nächste Jahreshauptversammlung am 12. April in Großwallstadt (mehr dazu hier) weiteres Ungemach:

DQHA-Zuchtobmann Markus Rensing, die De-facto-Zuchtleiterin Bärbel Klein sowie die offizielle Zuchtleiterin Romy Althaus beantragen auf Seite 8 der umfangreichen Änderung der Zuchtbuchordnung (mehr dazu hier) die "Ausweitung des räumlichen Tätigkeitsbereichs" über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus auf Europa, konkret auf "das Gebiet der Länder Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Österreich, Schweiz, Slowenien, Kroatien, Ungarn, Italien, Frankreich, Luxemburg, Lichtenstein, Belgien, Niederlande und Dänemark". Begründet wird das von dem Zuchtgremium mit einer "besseren Betreuung" von importierten Pferden und einer "Verbesserung des Services gegenüber Mitgliedern", konkret dürfte das aber bedeuten, in Zukunft neben der Ausstellung von Zuchtbescheinigungen und Equidenpässen auch Leistungsprüfungen und Eintragungen in die Herdbücher in den o.g. Ländern anbieten zu können, die bislang von ihren nationalen Verbänden tierzuchtrechtlich betreut werden.

Dieser aggressive Expansionskurs hat bereits für herbelichen Unmut bei den europäischen Quarter Horse-Verbänden geführt, mehr dazu hier.


Quo vadis DQHA? Offizielle Information des DQHA-Vorstandes ist inhaltlich und sachlich falsch

Es gärt offensichtlich nicht nur hinter den Kulissen der DQHA: Die geplante Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der DQHA stößt nicht nur auf deutliche Kritik bei den europäischen Quarter Horse-Zuchtverbänden, sondern auch in den eigenen Reihen. Es hätten sich "vermehrt Mitglieder an den Vorstand gewandt", die "irritiert" nach den Beweggründen fragten. Die vom DQHA-Vorstand gestern veröffentlichte Information hätte also die Möglichkeit gehabt, die Gemüter zu beruhigen, in Wirklichkeit enthält sie aber brisanten Zündstoff, da sie inhaltlich und sachlich schlichtweg falsch ist.

Die offizielle Begründung für die geplante Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der DQHA auf Länder wie Österreich, Italien oder die Schweiz lautet, daß es derzeit nicht möglich sei, "für das Pferd eines ausländischen Mitgliedes, dessen Pferd aber in Deutschland geboren wurde, einen Equidenpass auszustellen, weil der Eigentümer des Pferdes nicht im Tätigkeitsbereich wohnt."
Der Pferdebesitzer befinde sich dann "in einer Zwickmühle", denn auch sein Heimatland dürfe keinen Equidenpass ausstellen, da das Pferd in Deutschland geboren wurde (siehe hier).

Diese offizielle Information des DQHA-Vorstandes ist schlichtweg nicht richtig, mehr dazu hier..


DQHA will aus der FN austreten

Das Zuchtleitungsgremium um Romy Althaus, Dr. Bärbel Klein und Markus Rensing stellt fest, dass auch sieben Jahren nach dem Beitritt zur FN die "Rasse American Quarter Horse" ihrer Meinung nach falsch dargestellt wird.
In der Zuchtverbandsordnung der FN wird u.a. auf den Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialrassen für Quarter Horses hingewiesen, nicht auf die DQHA. Mit dem Beitritt zur FN hatte man noch gehofft, eine "offizielle Anerkennung der DQHA als erster Zuchtverband für Westernpferde" zu erlangen, weshalb vor knapp zehn Jahren eine komplett neu gefasste Zuchtbuchordnung auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung abgesegnet werden musste, um damals schnellstmöglich den Anschluß an die FN vollziehen zu können.
Wer Parallelen zur Neuzeit sucht, wird schnell fündig: Die Rechtmäßigkeit der letzten außerordentlichen JHV im Jahr 2013, Thema: Zuchtbuchordnung, wird am 30. April 2014 in Aschaffenburg verhandelt.

Sollten weitere Gespräche mit der FN nicht "ergebnisbezogen" verlaufen - worin auch immer diese Ergebnisse bestehen sollen, will die DQHA sich nun von ihren Mitgliedern die Möglichkeit des Austritts aus der FN zusichern lassen.

Der Beitritt zum 1.1. 2007 wurde noch mit der Nutzung von Fördermitteln und dem " Einfluss in Hinblick auf Entscheidungen der Politik zum Pferdesport und der Pferdezucht" begründet.

Altersgrenze für Jungpferde wird nicht erhöht

Entgegen den Hoffnungen in der Mitgliederschaft wird nicht der Antrag auf eine Anhebung der Altersgrenze für Jungpferde auf der Futurity gestellt, sondern lediglich das Futurityprogramm selber auf bis zu achtjährige Pferde erweitert.
Dazu sollen die Altersgrenze für die Futuritypferde auf fünfjährig erweitert werden, in der Maturity sollen ab diesem Jahr sechs- bis achtjährige Pferde starten dürfen (Rinderklassen: bis neunjährige).
Begründet wird der Antrag mit der "Beachtung tierschutzrechtlicher Aspekte" und einer "Anpassung der AQHA an die Unterteilung der Junior- und Seniorpferde" - beide Argumente sind allerdings vollkommen hinfällig.

Während EWU oder NRHA European Futurity den Start für Jungpferde aus "tierschutzrechtlichen Aspekten" erst ab dem Alter von vier Jahren erlauben, bleibt es bei der DQHA bei gerittenen Dreijährigen, in den AQHA-Klassen sind sogar Zweijährige in den Reitklassen ab Mitte der Saison erlaubt.
Eine entsprechende Änderung im Regelwerk wurde auf der AQHA Convention mit großer Mehrheit von den Direktoren abgelehnt (mehr dazu hier). Die EWU hingegen hatte diesen Schritt bereits schon 2006 getan und neben dem Verbot von gerittenen Dreijährigen das Junioralter auf sechs Jahre angehoben, wofür sie neben viel Lob auch die "Goldene Gabel" der Zeitschrift Cavallo erhielt (mehr dazu hier).

Der vorliegende Antrag könnte einen gänzlich gegenteiligen Effekt als gewünscht erzielen: Durch die Erweiterung des "Nachzucht"-Programms DQHA Futurity/ Maturity auf Pferde bis zum Alter von zehn Jahren verlängert sich die Doppelbelastung für Turnierpferde, die auf den Regionalfuturitys und in Aachen sowohl AQHA- wie Futurityklassen starten um bis zu drei Jahre, ohne dass ein Schutz für die Jungpferde dabei stattfindet.

Mit dieser Verlängerung auf bis neunjährige Pferde wird schlußendlich nur eine Starterzahlen-Kosmetik erzielt, die mit den zusätzlichen Jahrgängen und neuen Klassen zudem mit einer Reduzierung der Gewinngelder für den einzelnen Start verbunden sein wird.
Aktiver Tierschutz sieht anders aus.


Fällt der Youth- & Amateur Team Cup in diesem Jahr aus?

Das Treffen der " besten Jugendlichen der einzelnen DQHA Regionalgruppen", der DQHA Youth Team Cup, könnte in diesem Jahr wohlmöglich ersatzlos gestrichen werden, so DQHA-Vorstandsmitglied Reinhard Rekers. Nachdem auf der DQHA-Convention im Februar bereits den Cup in Wenden angekündigt wurde (siehe hier), steht jetzt gar nicht fest, ob die DQHA ihn überhaupt veranstalte, so Rekers auf der JHV der DQHA -Nord (mehr dazu hier).

Denn entgegen den bisherigen Darstellungen liegt bislang weder eine Anfrage seitens der DQHA noch ein Angebot der Anlage in Wenden für den DQHA-Cup vor, und der avisierte Termin Anfang August ist längst duch das Circle L Horsemanship Camp geblockt.

Zudem haben die Hälfte der DQHA-Regionalgruppen bereits ihre Teilnahme abgesagt und dafür den Alpencup 2014 ins Leben gerufen (mehr dazu hier).
Neben Bayern, Baden-Württemberg und der Regio Ost wollen auch die Anrainerstaaten Italien, Schweiz und Österreich kommen sowie Teams von VWB und EWU.
mehr dazu hier



Weitere Anträge

Michael Schmid beantragt, die Richterkosten für AQHA/DQHA Turniere in Zukunft zu deckeln, diese Turniere durch die DQHA bezuschussen zu lassen und einen Länderfinanzausgleich einzurichten.

Noch bis zum 15. März können Anträge zur Tagesordnung bei der Geschäftsstelle oder dem 1. Vorsitzenden abgegeben werden.


Die Anträge im Detail:

Änderungsanträge zur Satzung
Weitere Anträge



10. Satzungsänderungsanträge

1) Antrag auf Änderung §15.11 und §21, Inkrafttreten der Satzung
Antragsteller: Angela Baar

2) Antrag auf Anpassung/Änderung der Zuchtbuchordnung und der Grundsätze des Ursprungszuchtbuches
Antragsteller: Markus Rensing, Bärbel Klein, Romy Althaus

3) Antrag auf Änderung des Zuchtbuches II Besondere Bestimmungen
Verbandseigene Leistungsstufen Elitehengst-Elitestute III Ergänzende Regelungen
Elitehengst und Elitestute sollen gleichwertig erscheinen
Antragsteller: Birgitta Breuer-Kreischer

4) Antrag auf Änderungen im Zusammenhang mit Aufnahme- Mitgliedsbeiträgen und Leistungen Antragsteller: Angela Baar

5) Antrag auf zeitliche Anpassung der DQHA Mitgliedschaften an das Zuchtjahr und das DQHA Geschäftsjahr, 1.Januar – 31. Dezember
Antragsteller: Markus Rensing, Bärbel Klein und Romy Althaus

6) Antrag auf Ergänzung der DQHA Vorstandschaft um einen Futurity Beauftragten
Antragsteller: Klaus Wichtmann

11. Sonstige Anträge

Anträge zur Änderung des Futurity/Maturity Handbuches

Antragsteller Anträge 1 – 4: Klaus Wichtmann

1) Antrag auf Änderung der jeweiligen Alterskategorien bezüglich der Startberechtigung

2) Antrag auf Aufnahme der Klasse „Trail in Hand und einer zusätzlichen „Longe Line Futurity“

3) Antrag auf zusätzliche Aufnahme eines Futurity Beauftragten und Neuordnung der Aufgaben des Futurity Managers und des Futurity Beauftragten

4) Anpassungen der in Antrag 1 und 2 beschlossenen Regelungen im Regionenfuturity Handbuch

Antrag zur Änderung des SSA Regelwerkes
5) §2 Ergänze: Hengste werden auf der DQHA Homepage veröffentlicht
Antragsteller: Angela Baar

Antrag auf Änderung des Futurity/Maturity Handbuches (6-8)

Antragsteller Anträge 6 – 7: Angela Baar

6) §1, Ergänzung, dass Freistarts auch auf den Regionenfuturities eingelöst werden können

7) G Besondere Durchführungsbestimmungen. Ersetze Veröffentlichung im „Quarter Horse Journal“ in Veröffentlichung in den „Vereinsmedien“

8) G Besondere Durchführungsbestimmungen. Class Routine 3. Auf den Futurities dürfen Mutterstuten bei der Weanling Futurity mit in die Halle, sofern die Stuten gut händelbar sind und keine Gefahr für andere darstellen. Dies entscheidet der Schowmanager.
Antragsteller: Birgitta Breuer-Kreischer

Anträge 8 – 11 Antragsteller: Michael Schmid, Kim Ranch

9) Deckelung und/oder Vereinheitlichung der maximalen Richterkosten für AQHA/DQHA Turniere

10) Bezuschussung von Regio-Turnieren durch die DQHA mit einem festgelegte Maximalbetrag pro Ein-/Zwei-/Dreitagesturnier

11) Schaffung eines Länderfinanzausgleiches für nicht abgerufene Gelder von Regionalgruppen

12) Einrichtung eines Newsletters der DQHA an die Verantwortlichen der Regionalgruppen
12. Verschiedenes









Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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Quelle wittelsbuerger.com



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