Jetzt ist Fohlenzeit - die schönste und spannenste Zeit für Züchter und Fohlenbesitzer überhaupt, denn von allen Haustieren verändert sich das Pferd nach der Geburt am deutlichsten. Alleine im ersten Lebensjahr
werden die Tiere bereits 90 Prozent ihrer Widerristhöhe und 60 Prozent ihres Endgewichts erreichen.
Neben der Fürsorge um den neuen Pferdepartner sind in den letzten Jahren aber auch die Anforderungen an die Züchter gestiegen, was den Papierkrieg mit den Verbänden angeht.
Geburtsmeldung, Registration Application, Equidenpaß - hier gibt es eine Menge zu beachten, bei dem selbst die Verbände selber manchmal nicht mehr ganz auskunftsfähig sind.
Damit der „Papierkrieg“ überschaubar wird, informiert wittelsbuerger.com über Abläufe, Fristen und Fachbegriffe
Abfohl-/ Geburtsmeldung
Fohlen müssen nach europäischem Zuchtrecht spätestens im Jahr der
Geburt (oder sechs Monate nach der Geburt) mit einem so genannten Equidenpass
ausgestattet sein. Damit verbunden ist eine verpflichtende Kennzeichnung mittels Mikrochip.
Dafür ist die Abfohl-/ Geburtsmeldung grundlegende Voraussetzung zur Erstellung des Equidenpasses, denn er muss laut Gesetz im Jahr der Geburt (bzw. sechs Monate nach der Geburt) ausgestellt sein,
ansonsten können empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Zudem kann nach dieser Frist nur noch ein „Duplikat“ des Equidenpasses ausgestellt werden, was z.B. zur Folge hat,
dass dieses Pferd nur noch als „Nicht-Schlachtequide“ geführt werden kann. Hier gibt es wichtige tierseuchen- und lebensmittelrechtliche Gründe, die das rechtzeitige Erstellen des Equidenpasses rechtfertigen (s.u.).
Hinweis: Eine Eingangs-Deadline "1. August des Geburtsjahres" gilt nur für die Geburtsmeldungen von Quarter Horse-Fohlen, die in das Zuchtbuch der DQHA eingetragen werden sollen.
Fälschlicherweise wird von der DQHA diese Deadline "für die Beantragung des Certificate of Registration" genannt (mehr dazu hier).
Für die Ausstellung des "Certificate Of Registration" der AQHA in Amarillo/ USA gibt es diese "Eingangs-Deadline" NICHT, lediglich die Gebührenstaffelung erhöht sich nach dem 7. Lebensmonat. Die europäische "Abfohl-/ Geburtsmeldung" hat mit der Erstellung des amerikanischen Papiers nichts zu tun.
Im Übrigen gilt die Eingangs-Deadline "1. August des Geburtsjahres" ausschließlich für die DQHA, andere deutsche Zuchtverbände für Quarter Horses wie der Bayerische Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. oder das Rheinisches Pferdestammbuch e.V. haben unterschiedliche Fristen für die Geburtsmeldungen, z.B. den 31. Oktober des Geburtsjahres oder drei Monate nach Geburt etc.
Auch andere Westernzuchtverbände kennen ebenfalls nur Fristen und keine Deadlines (PHCG, ApHCG: "innerhalb von 28 Tagen nach dem Abfohlen", spätere Meldungen werden mit erhöhten Gebühren belegt).
Certificate of Registration
Bevor ein Fohlen registriert werden kann und sein "Certificate of Registration" erhält, verlangen die amerikanischen Zuchtverbände das Ausfüllen des so genannten Breeder‘s Certificates, das sich auf dem Formular "Registration Application" findet.
Mit einer „Registration Application“, in Deutschland oft noch als „Fohlenschein“ bezeichnet, beantragen Sie das „Certificate Of Registration“, das Originalpapier für ein Westernrassepferd.
Besondere Fristen gibt es für die Beantragung dieser US-Papiere nicht, jedoch haben alle amerikanischen verbände (AQHA, APHA, ApHC) Gebührenstaffeln, die sich mit dem zunehmenden Alter des Pferdes deutlich erhöhen.
Der Equidenpass ist ein Identitätsdokument für Pferde, das zur Umsetzung der EU-Verordnung 504/2008 eingeführt wurde. Dieser Paß hat eine ähnliche Bedeutung, wie es vom privaten Personen- und Reiseverkehr her oder als Halter eines Autos bekannt ist:
Es ist in erster Linie ein Dokument zur Identifikation eines Pferdes, es ist aber kein Eigentumsnachweis.
Generell wird in Equidenpässe mit Abstammungsnachweis (für Zuchttiere) und Equidenpässe für für Freizeitsportpferde (ohne Zuchtbescheinigung) unterschieden.
Für ein Fohlen aus der ersten Jahreshälfte muss der Pass bis zum 31. Dezember beantragt werden, für Fohlen aus der zweiten Jahreshälfte gilt eine Frist von sechs Monaten nach dem Abfohltermin.
Vor dem Absenden des Antrags für einen Equidenpass sollte der Transponder (Mikrochip) beim Fohlen von Ihrem Haustierarzt oder durch eine andere sachkundige Person, die dafür
vom Zuchtverband oder einer internationalen Wettkampforganisation ausdrücklich dazu ermächtigt ist, gesetzt werden. Mit der Bestätigung der Transponderkennzeichnung wird der Antrag auf Ausstellung
eines Equidenpasses weiter vervollständigt und an die jeweilige passausgebende Stelle geschickt (Zuchtverband, FN). Alle Informationen rund um den Equidenpass