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Fälschungssichere Pferdepässe: EU-weit strengere Regeln gegen Missbrauch ab dem 1. Januar 2016
 
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Der jüngste Pferdefleischskandal kam auf, weil Lebensmittel, in denen "Rind" verarbeitet worden sein sollte tatsächlich aber "Pferd" enthielten. Aber es gibt nicht nur Menschen, die es ablehnen, Pferdefleisch zu essen; Pferdefleisch wird durchaus auch für den menschlichen Verzehr in den Handel gebracht - und offenbar auch konsumiert.

Haben solche Pferde vor ihrer Schlachtung jedoch ihr Leben als Sport- oder Freizeitpferd verbracht, ist es sehr wahrscheinlich, dass innerhalb dieser Lebenszeit auch Krankheiten medikamentös behandelt wurden. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass sich Pferdehalter entscheiden müssen, ob das Pferd später als Schlachttier für den menschlichen Verzehr verwendet werden kann. Dann nämlich ist die Behandlung von Krankheiten mit bestimmten Medikamenten ausgeschlossen. Möchte der Halter diese Medikamente dennoch einsetzen, muss das im Pferdepass entsprechend vermerkt werden.



Dieses Dokument muss seit Juli 2009 jedes Pferd, Pony und jeder Esel "besitzen". Es dient auch als "Krankenakte", in der jede Behandlung oder Impfungen eingetragen werden. Ein Schlachtpferd kann aufgrund seiner Verwendbarkeit für den menschlichen Verzehr einen höheren Preis erzielen als eines, bei dem diese Vermarktungsoption aufgrund der Medikamentengabe nicht mehr besteht. Darin liegt eine mögliche Versuchung zum Missbrauch.

Die Mitgliedstaaten der EU haben deshalb nun einen Vorschlag der EU-Kommission unterstützt, die Verordnung zur Identifizierung von Pferden zu überarbeiten. Es soll damit EU-weit ein verlässlicheres und sichereres System geschaffen werden, um zu verhindern, dass über Betrug oder Verwechslung Pferdefleisch für den menschlichen Verzehr in den Handel kommt, das hierfür nicht vorgesehen ist. Dazu soll u. a. durch technische Sicherheitsmaßnahmen erreicht werden, dass die Pässe fälschungssicherer werden.

Alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Pferde müssen EU-weit mit einem Mikrochip ausgestattet werden und alle Mitgliedstaaten müssen eine zentrale Datenbank einrichten, sofern noch nicht vorhanden. In Deutschland sind die Zuchtverbände befugt, Pferdepässe auszustellen. Alle Pass- und Mikrochipdaten werden in einer zentralen Datenbank bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hinterlegt. Eine solche Datenbank soll nun auch in allen anderen EU-Mitgliedsländern dazu beitragen, die Ausstellung von Pässen durch die verschiedenen Stellen besser kontrollieren zu können. Die neue Verordnung wird ab dem 1. Januar 2016 gelten. Mitgliedstaaten ohne zentrale Datenbank haben dann noch ein halbes Jahr Zeit, eine solche einzurichten.


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