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Zuchtbescheinigungen
für Zuchttiere - Ursprungszuchtbuch liegt bei der AQHA
Seit dem 1. November 2018 hat die Europäische Union neue Regelungen
für Tierzuchtorganisationen und -prozesse erlassen (siehe
hier). Zu diesen Vorschriften gehören auch die Erfordernisse
von Zuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Produkte (Samen,
Embryonen usw.). Ursprünglich als eine Voraussetzung für
Importe gedacht, hat die AQHA nun verstanden, dass das Zertifikat
in erster Linie dazu dient sicherzustellen, dass das Zuchttier
oder die daraus resultierenden Nachkommen des Zuchttiers oder
von Zuchtmaterial in das Ursprungszuchtbuch aufgenommen
werden können (AQHA) und damit auch in alle Tochter-Stutbücher
der AQHA in der Europäischen Union.
Damit beansprucht die AQHA nun auch in der EU den Status, den
bislang die DQHA seit dem 17.05.2013 für sich vereinnahmte,
nämlich die Führung des Ursprungszuchtbuches für die Rasse
und den Züchter (siehe
hier). Die Auswirkungen von Tierzuchtbescheinigungen für lebende
Tiere gegenüber Keimprodukten variieren geringfügig und werden
wie folgt zusammengefasst:
Lebende Tiere
Zootechnische Bescheinigungen sind nicht als Einfuhrdokument erforderlich,
es sei denn, das Tier ist als registriertes Tier ausgewiesen,
wodurch der Importeur von bestimmten Zollsteuern befreit wird.
Das EU-Recht1 erlaubt die Verwendung von Registrierungszertifikaten
von anerkannten Zuchtstellen wie AQHA anstelle des Musterzuchtformulars.
Um jedoch einheitliche Informationen zu schaffen, die an verschiedenen
Importstandorten in der EU leicht verständlich sind, übersetzt
AQHA die Registrierungsdaten eines Tieres in das Musterzeltblatt
für Tierzucht, um die Ausfuhr von lebenden Tieren in die EU zu
begleiten.
Exporteure, die ein Tierzuchtzertifikat für lebende Tiere benötigen,
können sich per E-Mail an export@aqha.org an AQHA wenden, um diese
Anfrage zu stellen. Der Antrag sollte den Namen des Zuchttiers,
die Registrierungsnummer und den Namen der Einrichtung / Person
enthalten, die den Export erleichtert. Im Gegenzug wird AQHA per
E-Mail ein abgeschlossenes Tierzucht-Zertifikat für das Tier ausstellen.
Samen und andere Germinal-Produkte
Tierzucht- Bescheinigungen werden von der EU nicht als Importdokument
benötigt, sondern bieten die Gewähr dafür, dass die resultierenden
Fohlen in das Ursprungsbuch und somit in die Europäische Union
aufgenommen werden können. Aus diesem Grund sind möglicherweise
Tierzertifikate für Samen erforderlich, der bereits in der Europäischen
Union gelagert wird. Durch das Erfüllen von Anforderungen in Bezug
auf Tierzuchtbescheinigungen in Verbindung mit einem Export in
die EU kann der Prozess reibungsloser gestaltet werden. Da die
Tierzucht- Bescheinigungen für Samen und andere Zuchtprodukte
auch Informationen enthalten, die AQHA nicht bescheinigen kann,
z. B. Informationen zur Samenlagerung / -identifizierung, sind
die Samensammel- und -lagerungszentren befugt, die Zertifikate
unter Verwendung der von AQHA bereitgestellten Zusatzinformationen
auszufüllen.
Exporteure, die Informationen zur Registrierung und genetischen
Tests für Zertifikate für Samen und andere Zuchtprodukte benötigen,
können sich per E-Mail an export@aqha.org mit AQHA in Verbindung
setzen, um Informationen anzufordern. Der Antrag sollte den Namen
des Zuchttiers, die Registrierungsnummer, einen Hinweis darauf
enthalten, ob die Bescheinigung Samen oder andere Zuchtprodukte
enthält, und den Namen der Einrichtung / Person, die das Tierzuchtzertifikat
erstellt. Im Gegenzug wird AQHA per E-Mail ein Schreiben übermitteln,
in dem die Gültigkeit der Angaben zur Registrierung und zum Gentest
sowie der Zweck des Zwecks, ein Stammbaum der vier Generationen
und Gentests für das Zuchttier bestätigt werden.
Während die Europäische Kommission ihre Unterstützung für das
AQHA-Verfahren für Tierzuchtbescheinigungen bekundet hat, haben
einige AQHA-Mitgliedsorganisationen in der EU immer noch Fragen
mit ihren zuständigen Behörden vor Ort zu klären. Die AQHA
unterstützt weiterhin die offene Kommunikation mit seinen Mitgliedsorganisationen
und ihren zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass AQHA-Mitglieder
innerhalb und außerhalb der EU keine Handelsunterbrechungen erfahren.
Fragen zu Tierzuchtzertifikaten und AQHAs Verpflichtung, Züchter
von American Quarter Horse bei der Einhaltung der EU-Vorschriften
zu unterstützen, können an export@aqha.org gerichtet werden.
Fragen zu den internationalen AQHA-Programmen oder zur Unterstützung
der EU können an international@aqha.org gerichtet werden.
Brexit: Das müssen Pferdehalter n Großbritannien
und in der EU wissen
Im Falle eines Brexits müssen Pferde, die Großbritannien
Richtung EU verlassen, z.B. für Turnuiere, künftig ein
Equine Health Certificate (EHC) sowie eine Tierzuchtbescheiningung
mitführen. Manche Equidenpässe in Großbritannien
beinhalten diese Informationen bereits, während einige EU-Pässe
anderer Herkunftsländer zunächst von der AQHA.UK bearbeitet
werden müssen.
Alle Pferde, die Großbritannien verlassen, um in die EU einzureisen,
benötigen ein neues Exportgesundheitszertifikat (EHC), das von
einem Amtstierarzt unterzeichnete Bluttests verlangt, um zu bestätigen,
dass es frei von Krankheiten ist. EHCs würden 10 Tage dauern und
das Pferd und seinen Pferdepass begleiten. Die Anforderungen für
die Verbringung in die übrige Welt bleiben weitgehend unverändert.
Tatsächlich sind aber weitaus mehr Fragen noch unbeantwortet,
beispielsweise:
Ein System, das die Datenbank der Bewegungsdatenerfassung der
EU (TRACES) übernimmt, damit das Vereinigte Königreich seine eigenen
Pferdebewegungsdaten führen kann
Das Ausmaß wahrscheinlicher Verzögerungen an den Kanalübergängen
(Kanaltunnel und Fährhäfen) und die Notwendigkeit weiterer Grenzkontrollstellen
sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU aufgrund der
Anforderungen zur Prüfung der Pferdeidentität und der Gesundheitsbescheinigungen
Verfügbarkeit und Anerkennung von Tierarzneimitteln
Mehr dazu
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Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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