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Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch ?
 
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Um Streitfälle zwischen Pferdezüchtern und ihren Zuchtverbänden zu vermeiden, hat die EU bereits in 1992 festgelegt, dass Züchtervereinigungen nur dann anerkannt werden, wenn das Zuchtprogramm einer Pferderasse verbindlich auch für alle anderen anerkannten Zuchtverbände ist. Hierzu hat die EU den, allerdings sehr oft missverstandenen, Begriff des „Ursprungszuchtbuches“ eingeführt. Auch mit der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012, die ab dem 1.11.2018 gilt, wurde das „Ursprungszuchtbuch“ für die Pferdezucht festgelegt. Sinn und Zweck ist eine Harmonisierung, also die Gleichschaltung von Zuchtmaßnahmen. Diese Vorgabe gibt es bis heute in der EU so nur für Pferde.

Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Pferderasse wird im Regelfall nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten Ursprungszuchtbuch, in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren Zuchtverbänden oder von einer weltweit tätigen Züchtervereinigung geführt. Das Ursprungszuchtbuch kann in einem EU Land oder in einem Drittstaat geführt werden. Die Züchtervereinigungen geben zur Anerkennung also an, ob sie das Ursprungszuchtbuch oder ein sogenanntes Filialzuchtbuch, führen wollen.

In der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012 wurden die Anforderungen in Anhang I/ Teil 3 festgehalten. So muss ein Zuchtverband, wenn er das Ursprungszuchtbuch führen will, unter anderem nachweisen, dass es zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen weiteren Zuchtverband gibt, der im selben EU Staat, in einem anderen EU Staat oder in einem Drittland anerkannt worden ist, das Ursprungszuchtbuch für die Rasse zu führen. Rein zuchthistorisch gesehen sollte das Ursprungszuchtbuch allerdings auch in dem Land geführt werden, indem eine Pferderasse ihren Ursprung hat. So fordert die aktuelle EU Tierzuchtverordnung jetzt auch „historische Belege“ für die Anlage bzw. behördliche Genehmigung eines Ursprungszuchtbuches.

Die Organisation mit dem Ursprungszuchtbuch übernimmt Rechte, aber in erheblichem Maße auch Zuchtverantwortung und Zusatzarbeit. Sie wird die Grund-Zuchtbedingungen festlegen und muss andere Züchtervereinigungen stets über diese Vorgaben und ihre Änderungen informieren. Sie soll nach den Vorgaben der EU Entscheidung eng mit den Filialzuchtbüchern zusammenarbeiten, insbesondere um jeglichen Streitigkeiten zuvorzukommen. Alle anderen Züchtervereinigungen führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“. Sie müssen die Grundsätze des Ursprungszuchtbuchs übernehmen und einhalten. Ein direktes Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches haben die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht. Andererseits müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer Zuchtbuchführung von der Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt anerkannt werden.

Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sind also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt. Es besteht mit der EU Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel dann für ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zu Leistungsprüfungen, falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben sind. Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme. Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher (Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten. Also, zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten, in die dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene merkmalsbezogene Leistungen erreichen. Ein Ausschluss von Zuchtpferden ist nicht erlaubt. Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche Klassen in seiner Hauptabteilung vorsehen, die eine Eintragung bzw. Übernahme aller Zuchtpferde aus einem Ursprungszuchtbuch und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden erlaubt.

Bestehen bereits übergeordnete, weltweit tätige internationale Zuchtorganisationen, also Weltzuchtvereinigungen für eine Pferderasse, wie zum Beispiel für das Arabische Vollblutpferd mit der „World Arabian Horse Organisation“, so können Zuchtverbände auch solche Organisationen als Ursprungszuchtbuch benennen. Voraussetzung ist mit der neuen EU Tierzuchtverordnung, dass es weder einen Zuchtverband in einem Mitgliedsstaat noch eine Zuchtstelle in einem Drittland gibt, die das Ursprungszuchtbuch für die betreffende Pferderasse führt. Dies ist für das Mitspracherecht der angeschlossenen Zuchtverbände als besonders günstig anzusehen. Die Zuchtvorgaben einer solchen Weltzuchtvereinigung werden von den Zuchtverbänden als Ursprungszuchtbuch anerkannt und im Idealfall dann auch vorab gemeinsam diskutiert und festgelegt.

Text: Dr. Ines v. Butler-Wemken


Quarter Horse-Zucht: AQHA trifft sich mit der Europäischen Kommission / Ursprungszuchtbuch liegt in USA


Züchtervereinigungen und Zuchtunternehmen in Deutschland
Anerkannte Züchtervereinigungen und Zuchtunternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitglieds- oder Vertragsstaaten, die in Deutschland tätig sind



Verbände und Preise

Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte, muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse zuständigen Zuchtverband wenden (mehr dazu hier.

Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände, die als Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen orientieren.

Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche Preisunterschiede,
einen Überblick dazu finden Sie hier!

Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland zuständig:




Quarter Horses

Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741 Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch)
www.dqha.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburg-anhalt.de

Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
http://www.pferdezucht-rheinland.de/

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
http://www.pferdestammbuch-sh.de/





Paint Horses

Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Ursprungszuchtbuch)
www.phcg.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de

Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
http://www.pferdezucht-rheinland.de/

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V., Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg (Filialzuchtbuch)
www.pferde-sachsen-thueringen.de

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
http://www.pferdestammbuch-sh.de/

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de




Appaloosa

Appaloosa Horse Club Germany e. V., Kleingasse 7, 53498 Walldorf (Ursprungszuchtbuch)
www.aphcg.com

Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de

Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf (Filialzuchtbuch)
www.westfalenpferde.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de

Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr. 20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch)
www.echa-esv.de

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de


Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)


Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:

1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kon­trollen haftbar.

2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.




Mehr dazu

Tierzuchtgesetz: Zuchtstuten können im Inland ohne Zuchtbescheinigung im Equidenpaß verkauft werden
Mehr Pflichten für Pferdehalter: Neue EU Pferdepass-Verordnung ab Januar 2016
Pferde und Lebensmittelsicherheit: Die wichtigsten Informationen zu der neuen Equidenpass-Verordnung



Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
Zum wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.


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Quelle wittelsbuerger.com

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