Zusätzlich hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
(LfL) die DQHA aufgefordert, kurzfristig das Protokoll der ausserordentlichen
Mitgliederversammlung 2020 in Köln den Mitgliedern zugänglich
zu machen. DQHA Mitglieder haben ein satzungsgemäßes
Recht, spätestens einen Monat nach der Mitgliederversammlung dieses
einzusehen, danach innerhalb von einem Monat Einwände gegen
das Protokoll zu erheben.
Das LfL vertritt daher die Auffassung, dass ein Genehmigungsverfahrens
frühestens nach Ablauf dieser Fristen eingeleitet werden
kann, andersfalls müsse ein früher gestellter Antrag
zurückgenommen werden.
Im Zuge dessen wurde auch die Information zur notariellen Beglaubigung
des Data Share Agreement mit dem Hinweis, der "Weg für den
Wiederanschluss zur AQHA ist frei", zwischenzeitlich von
der DQHA Website entfernt.
Bereits im Vorfeld
wurden weite Teile der Informationen vornehmlich des alten Vorstandes
(„Was gibt's Neues?“ – Der DQHA Präsidiums-Newsletter") entfernt
und sind nur noch im Google
Cache verfügbar.
Mehr dazu
Quarter
Horse-Zucht: Die American Quarter Horse Association Germany e.V.
ist gegründet worden
DQHA:
Vorstand plant Futurity mit AQHA Vierfach-Show/ AQHA-Richter dürfen
DQHA-Klassen richten/ High Point-Wertung 2019 soll nachgeholt
werden
Quarter
Horse-Sport: Die DQHA Q20 Futurity/ Maturity fällt aus
Dexit: Ohne neue Satzung kein Filialzuchtbuch - braucht die DQHA
eine weitere ausserordentliche Mitgliederversammlung?
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
Fügen
Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
|