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Sollen ausgeschlossen werden: Markus Rensing, Micky
Kayser, Eva Gebhard, Hubertus Lüring, Markus Pfeifer; nicht
im Bild: Britta Schielke
Seit 2019 regelt die Disziplinarordnung der DQHA (siehe
hier) die genaue Vorgehensweise der Feststellung und Ahndung
von Pflichtverstößen: Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens
soll die Disziplinarkommission Gespräche führen, um "Konflikte,
die sich im Vereinsleben ergeben können, zu lösen und/oder einen
Konsens oder Kompromiss zu finden".
Darauf wird in dem Fall des ehemaligen DQHA-Vorstandes bewusst
verzichtet, da es keinerlei Versuch einer Schlichtung der DQHA-Disziplinarkommission
vor der Einleitung des Disziplinarverfahrens am 2. Dezember 2020
gegeben hat.
Damit macht der neue DQHA-Vorstand Ernst mit seiner Verbandspolitik:
Wer sich kritisch zu der Arbeit aus Aschaffenburg äußert, muß
"disziplinarische Maßnahmen" fürchten, hieß es Anfang November
2020 in der 100 Tage-Bilanz des DQHA-Vorstandes (mehr
dazu hier). Dieses Vorgehen des neuen Vorstandes dokumentiert
damit sehr deutlich, daß diejenigen, die selber im Frühjahr 2020
besonders kritisch mit dem alten Vorstand in Gericht gezogen sind,
nun gewillt sind, die Möglichkeiten in ihren neuen Vereinspositionen
konsequent dafür zu nutzen, genau diesen kritischen Dialog der
DQHA-Mitglieder mit der Vorstandsarbeit mit aller Gewalt unterdrücken
zu wollen.
Überraschend dabei ist, daß entgegen des Vorwurfes
des "nicht wieder gut zu machenden finanziellen Schadens"
die Schatzmeisterin von den Diziplinarmaßnahmen verschont
bleibt, trotz der gebetsmühlenartig wiederholten "angespannten
finanziellen Lage". Ganz offensichtlich musste die Einleitung
des Disziplinarverfahrens durch die Disziplinarkommission der
DQHA sehr schnell gehen.
Denn die
Disziplinarkommission muss jetzt nicht nur erklären, warum
sie eine Schlichtung im Vorfeld des Verfahrens erst gar nicht
angestrebt hat, sie muss auch erklären, wieso sie dennoch
das Disziplinarverfahren eingeleitet hat:
Gruppenausschlüsse wie die des ehemaligen Vorstandes sieht
das deutsche Vereinsrecht erst gar nicht vor. Einen Gruppenausschluss,
also den gleichzeitigen Ausschluss mehrerer Personen mit einem
Beschluß, gibt es gar nicht, nur den individuellen, begründeten
Ausschluß einer Einzelperson.
Dennoch fordert die Disziplinarkommission nun die sechs Personen
auf, sich innerhalb der kommenden vier Wochen schriftlich bzw.
zwei Wochen mündlich zu den Vorwürfen zu äußern,
obwohl der Ausschluß von Gruppen rechtlich nicht zulässig
ist.
"Stabilere Prozesse" und ein ruhiges Fahrwasser wurden
immer wieder versprochen - davon bleibt die DQHA auch im Dezember
2020 weiterhin weit entfernt.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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