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"Reiten ohne Grenzen"?: Deutsche Reiter mit Auslandszielen benötigen auf jeden Fall ein teures Gesundheitszeugnis
 
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Die Turniersaison 2020 beginnt und die ersten Ausschreibungen sind veröffentlicht, auch für die beliebten Turniere bei unseren holländischen Nachbarn. Günstige AQHA- und NRHA-Turniere mit guten Starterzahlen haben in der Vergangenheit auch einige Reiter aus Deutschland gelockt - und tun dabei aber seit einigen Jahren unbewusst etwas Illegales.

Denn schon seit 1. Januar 2005 sind Turnierreiter wie Freizeitreiter dazu verpflichtet, beim Grenzübertritt in ein anderes EU-Land ein aktuelles EU-Gesundheitszeugnis mit sich zu führen, ausgestellt vom für seine Pferde zuständigen Amt-Veterinär. Denn Equiden dürfen auch innerhalb der EU nur in Begleitung einer gültigen Gesundheitsbescheinigung verbracht werden, unabhängig davon, ob sie für Zucht- und Sportveranstaltungen oder nur zum Ausritt und Strandritt als Hobbytiere reisen.




Bild: Yessica de Reus

Das EU-Gesundheitszeugnis darf dazu nicht eher als 48 Stunden vor der Reise ausgestellt werden und ist zehn (10) Tage lang gültig. Für die Ausstellung dieses Zeugnisses ist das Veterinäramt am Standort des Pferdes vor der Reise zuständig, Das Verbringen beziehungsweise die Ausfuhr von Pferden ist dem Veterinäramt mindestens zwei Werktage vorher anzuzeigen.

Dazu vereinbart der zuständige Amtsveterinär mit dem Pferdebesitzer einen Termin am Stall, begutachtet das Pferd, das auf Reisen gehen soll und identifiziert dieses Pferd mit dem jeweiligen Mikrochip und Equidenpass.

Die Kosten dafür sind nicht unerheblich: Die Stadt Mülheim berechnet z.B. für den Verwaltungsaufwand je Pferd 42 EUR sowie zzgl. Verwaltungsgebühren und Wegekosten von min. 50 EUR und maximal 200 EUR. In Düsseldorf werden Pferde mindestens 50 EUR und höchstens 169 EUR zzgl. Gebühr für die Erfassung in TRACES fällig.

Dieses Dokument gilt maximal zehn Tage, wer also mehrmals in die europäischen Nachbarländer fährt, muss jedes Mal eine neue Gesundheitsbescheinigung beantragen.

Wer es dennoch darauf ankommen lassen will und ohne diese Bescheinigung losfährt, könnte dabei deutlich draufzahlen: Die holländischen Behörden haben ihre Kontrollen in den letzten Monaten verstärkt, wer keine Gesundheitsbescheinigung mit sich führt, erhält eine Geldbuße von min. 500 EUR und muss das Land sofort wieder verlassen.

Nach der Einschätzung des Veterinäramtes Düsseldorf werden diese Kontrollen in Zukunft sogar noch zunehmen: Vor dem Hintergrund der aktuellen Equine Herpesvirus 1 (EHV-1)-Infektion-Situation und den Fällen von Equiner Infektiöser Anämie (EIA) in der Vergangenheit sind die Amtsveterinäre bestrebt, die in ihren Augen bisher sehr lax gehandhabte Praxis deutlich zu verschärfen. Dazu sollen nicht nur die Kontrollen auf den Strassen verstärkt werden, sondern auch vor Ort auf den Turnieranlagen.

Zwar haben die Beneluxländer und Frankreich untereinander vor einigen Jahren ein Abkommen getroffen, daß keine Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden muss, vorausgesetzt, dass die Pferde in ihr Herkunftsland zurückkehren. Deutschland jedoch hat dieses Abkommen nicht unterzeichnet und es steht auch nicht zu erwarten, daß sich daran in naher Zukunft etwas ändert.

Das bedeutet jedoch, daß Reiter sich jede Reise mit Pferd ins benachbarte Ausland genau überlegen sollten, ob zum Ausritt, in den Urlaub oder aufs Turnier. Denn wer z.B. auf dem Weg aufs Turnier ohne Gesundheitsbescheinigung angetroffen wird, dem drohen nicht nur hohe Geldstrafen und die sofortige Rückreise, er kann auch getrost seine mit dem Turnier verbundenen Aufwendungen (Startgeld, Box, Hotel etc.) in den Wind schreiben. Oder gleich den ganzen Urlaub, wenn es eigentlich an den Strand gehen sollte…



Mehr dazu:
https://www.reiter-pferde.de/grenzenlos-reiten-eu/
https://pferde-reich.de/reisen-mit-pferd/



Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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