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Das EU-Gesundheitszeugnis
darf dazu nicht eher als 48 Stunden vor der Reise ausgestellt
werden und ist zehn (10) Tage lang gültig. Für die Ausstellung
dieses Zeugnisses ist das Veterinäramt am Standort des Pferdes
vor der Reise zuständig, Das Verbringen beziehungsweise die Ausfuhr
von Pferden ist dem Veterinäramt mindestens zwei Werktage vorher
anzuzeigen.
Dazu vereinbart der zuständige Amtsveterinär mit dem Pferdebesitzer
einen Termin am Stall, begutachtet das Pferd, das auf Reisen gehen
soll und identifiziert dieses Pferd mit dem jeweiligen Mikrochip
und Equidenpass.
Die Kosten dafür sind nicht unerheblich: Die Stadt Mülheim berechnet
z.B. für den Verwaltungsaufwand je Pferd 42 EUR sowie zzgl. Verwaltungsgebühren
und Wegekosten von min. 50 EUR und maximal 200 EUR. In Düsseldorf
werden Pferde mindestens 50 EUR und höchstens 169 EUR zzgl. Gebühr
für die Erfassung in TRACES fällig.
Dieses Dokument gilt maximal zehn Tage, wer also mehrmals in die
europäischen Nachbarländer fährt, muss jedes Mal eine neue Gesundheitsbescheinigung
beantragen.
Wer es dennoch darauf ankommen lassen will und ohne diese Bescheinigung
losfährt, könnte dabei deutlich draufzahlen: Die holländischen
Behörden haben ihre Kontrollen in den letzten Monaten verstärkt,
wer keine Gesundheitsbescheinigung mit sich führt, erhält eine
Geldbuße von min. 500 EUR und muss das Land sofort wieder verlassen.
Nach der Einschätzung des Veterinäramtes Düsseldorf werden diese
Kontrollen in Zukunft sogar noch zunehmen: Vor dem Hintergrund
der aktuellen Equine Herpesvirus 1 (EHV-1)-Infektion-Situation
und den Fällen von Equiner Infektiöser Anämie (EIA) in der Vergangenheit
sind die Amtsveterinäre bestrebt, die in ihren Augen bisher sehr
lax gehandhabte Praxis deutlich zu verschärfen. Dazu sollen nicht
nur die Kontrollen auf den Strassen verstärkt werden, sondern
auch vor Ort auf den Turnieranlagen.
Zwar haben die Beneluxländer und Frankreich untereinander vor
einigen Jahren ein Abkommen getroffen, daß keine Gesundheitsbescheinigung
mitgeführt werden muss, vorausgesetzt, dass die Pferde in ihr
Herkunftsland zurückkehren. Deutschland jedoch hat dieses Abkommen
nicht unterzeichnet und es steht auch nicht zu erwarten, daß sich
daran in naher Zukunft etwas ändert.
Das bedeutet jedoch, daß Reiter sich jede Reise mit Pferd ins
benachbarte Ausland genau überlegen sollten, ob zum Ausritt, in
den Urlaub oder aufs Turnier. Denn wer z.B. auf dem Weg aufs Turnier
ohne Gesundheitsbescheinigung angetroffen wird, dem drohen nicht
nur hohe Geldstrafen und die sofortige Rückreise, er kann auch
getrost seine mit dem Turnier verbundenen Aufwendungen (Startgeld,
Box, Hotel etc.) in den Wind schreiben. Oder gleich den ganzen
Urlaub, wenn es eigentlich an den Strand gehen sollte…
Mehr dazu:
https://www.reiter-pferde.de/grenzenlos-reiten-eu/
https://pferde-reich.de/reisen-mit-pferd/
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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