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Was
stimmt nun?
In der Satzung, die der amtierende DQHA-Vorstand gerne von den
Mitgliedern abgestimmt haben möchte (siehe
hier), steht:
Damit wird deutlich, daß nicht die Mitglieder den Regionalgruppensprecher
wählen, der sie im Vorstand vertritt, sondern dieser vom Regionalgruppenkomitee
bestimmt wird.
Nur §10.2 erwähnt die Übergangsregelung mit der
Wahl des Regionalgruppensprechers durch die Mitglieder - entgegen
zwei anderen Paragraphen in derselben Satzung. Die Konfusion ist
also vorprogrammiert.
Leider reagiert der amtierende DQHA-Vorstand nicht auf die Kritik
der DQHA-Regionalgruppen, die entgegen der Aussagen "massive Einschränkungen
der Mitgliedsrechte" beanstanden, die mit der vorgestellten Satzung
einhergehen.
Die DQHA-Nord spricht von einer "entkernten Satzung", die zu einem
nicht mehr "gemeinsam gestalteten Verein" führe (mehr dazu hier).
Die DQHA-NRW sieht damit ein "kreatives und selbstständiges Handeln
auf Regionalgruppenebene fast unmöglich" und befürchtet, dass
die geplante Zentralisierung die "Entscheidungskraft der Mitglieder
in jeglichen Bereichen" reduzieren werde (mehr dazu hier).
Konkret wird bemängelt, dass in einem "Ermächtigungsparagraphen"
A.9 der neuen Satzung der DQHA-Vorstand in Zukunft ohne die Mitgliederversammlung
z.B. das Zuchtprogramm, die Zuchtrichterordnung, die Ordnung für
Futuritys oder die Disziplinarordnung bestimmen will.
Auch auf ihre Ausschüsse haben die DQHA-Mitglieder, wenn sie am
24. April 2021 für diese Satzung und das Zuchtprogamm stimmen,
keinen Einfluß mehr. Diese werden dann ausschließlich von den
Obmännern bestimmt:
"Die Mitglieder der Ausschüsse werden (...) durch den jeweilig
gewählten Obmann berufen bzw. abberufen. (A10.3)", lediglich der
Obmann wird von den Mitgliedern gewählt.
Es stimmt, daß die "Stimmrechte 1:1 aus der alten Satzung übernommen"
wurden, allerdings nicht in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht
der Mitglieder in ihrem Verband, sondern hinsichtlich der Übertragung
des Stimmrechtes auf Mitgliederversammlungen.
Damit hat der amtierende Vorstand jedoch einen Auftrag der Mitglieder
nicht erfüllt: Auf der ausserordentlichen Mitgliederversammlung
am 1. August 2020 in Köln kündigte DQHA-Präsident Thomas Dixon
an, "dass das Präsidium mit dem Regionalgruppendirektoren sprechen
wird, um ein System der Gewichtung der Stimmen auszuarbeiten.
Grundsätzlich ist damit eine Stimmübertragung für 2021 auf den
Weg gebracht" (siehe Protokoll 2020). Dem voraus gegangen war
eine Abstimmung der Mitglieder, in der mit 162 Ja-Stimmen und
ohne Gegenstimmen beschlossen wurden, daß eine Stimmrechtübertragung
zugelassen wird.
Dieser Beschluß wurde ignoriert - in dem Satzungsvorschlages des
amtierenden DQHA-Vorstandes heisst es: "Stimmberechtigt ist jedes
Mitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Übertragung des
Stimmrechtes auf ein anderes Vereinsmitglied ist unzulässig."
Serie "Was stimmt den nun?"
Teil
1: Zwangsmitgliedschaft oder nicht: "Jeder DQHA-Züchter muss zudem
Mitglied bei der AQHA sein"
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gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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