Mit Datum vom 28.11.2003 hat das Landgericht Saarbrücken ( Aktenzeichen Nr. 10 0 312/03) gegen Herrn Boy Herre eine einstweilige Verfügung erlassen.
Herrn Herre wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- EURO, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, unwahre Behauptungen gegen die EWU aufzustellen.
Herr Herre trägt die Kosten des Verfahrens.
Mit dieser Maßnahme tritt die EWU gegen die Kampagnen des Herrn Herre an. Die EWU wird ggf. weiter in dieser Angelegenheit berichten und damit gegen die unwahren Tatsachenbehauptungen und die unseriöse Berichterstattung von Herrn Herre vorgehen.
Die Rechtsanwaltskosten, bzw. die Verfahrenskosten werden ggf. über den Gerichtsvollzieher eingetrieben.
Dem vorausgegangen waren kritische Kommentare von Boy Herre u.a. zum Standort der German Open 2004 in Bad Salzuflen und zum neuen Logo der EWu.
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