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EWU: Neue Regeln für den Horse & Dog Trail
 
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Promotion

Im Rahmen der Länderratssitzung am 20.03.2010 wurden die Bestimmungen für den Horse & Dog Trail überarbeitet.

Das Änderungen bezüglich des Horse & Dog Trails betreffen das EWU Regelbuch Teil 2. Hier die neuen Bestimmungen:

Horse & Dog Trail
Regelwerk 2010 der EWU (Erste Western Union Deutschland)
(Stand 20.03.2010)

4. Horse & Dog Trail

§ 9240
Beschreibung

Im Horse & Dog Trail absolvieren die Pferd/Reiter-Kombination und der Hund gemeinsam einen Trail-Parcours. Dabei werden auch spezielle Aufgaben für den Hund gestellt. Bewertet wird das Pferd im Sinne eines Trail-Pferdes, der Hund als gehorsamer Begleiter und das harmonische Zusammenwirken von Reiter, Pferd und Hund.

§ 9241


Promotion

Pattern

Das Pattern muss mindestens 1h vor Turnierbeginn bekannt gegeben werden, mit einer Zeichnung und einem Text, in dem alle Aufgaben für das Pferd und den Hund beschrieben sind. Dabei müssen im Aushang alle Manöver, Hindernisse und Gangarten einschließlich Handwechsel (beim Wechsel der zügelführenden Hand können die Zügelenden mit gewechselt werden, müssen aber nicht) sowohl gezeichnet als auch im Wortlaut für Pferd und Hund exakt beschrieben sein. Ob der Hund Sitz oder Platz machen soll, wird genau festgelegt. Ablegen ist Platz. Es ist allerdings darauf zu achten, dass beim Ablegen der Hund nicht in Gefahr kommt. Bei nassem Boden muss der Hund nicht abgelegt werden, sondern darf auch im Sitzen warten. Hier sollte vor Beginn der Prüfung eine Ankündigung des Richters erfolgen.

Hindernisse gemäß B.74 (6 Hindernisse), wobei darauf zu achten ist, dass die Hindernisse für den Hund geeignet sind oder an entsprechenden Stellen getrennte Aufgaben für Pferd und Hund gestellt werden. Die Brücke muss einen für den Hund geeigneten Zaun oder Einfang haben.

Bei der Erstellung des Trail-Patterns sollte bedacht werden, dass es nicht Sinn einer Horse & Dog Trail-Prüfung ist, den Pferden und Hunden eine Falle zu stellen oder sie anhand schwieriger Hindernisse um die Bewertung zu bringen. Alle Aufgaben und Hindernisse sind so sicher zu stellen, dass Unfälle ausgeschlossen sind. Die Hindernisse müssen mit einem entsprechenden Abstand zur Reitbahnumzäunung (Reitplatz, Reithalle) positioniert sein, so dass für beide Tiere der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann (mind. 4 Meter).
In der Bewegung soll der Hund einen Sicherheitsabstand von einem Meter zum Pferd zwischen den Hindernissen einhalten können. Gemeinsames Groundtying (Warten) von Pferd und Hund im Viereck ist nicht erlaubt. Hund wartet wegen Unfallgefahr außerhalb der Stangen.

Der Hund läuft während der Prüfung, wenn nichts anderes verlangt wird, bei Fuß. „Bei Fuß“ heißt: der Hund läuft ca. zwischen Schulter und Kruppe des Pferdes. Der Hund darf nicht im Bereich der Vorderbeine des Pferdes oder hinter dem Pferd laufen. Der Reiter kann entscheiden, an welcher Seite der Hund läuft. Das heißt, dass der Reiter sich von Beginn an für rechts oder links entscheiden muss. Der Hund darf nicht selbständig die Seite wechseln (Punktabzug). Wenn bei gewissen  Aufgaben der Hund abgelegt und dann herangerufen wird, muss er beim Fortführen des Weges die ausgesuchte angefangene Seite bei Fuß gehen. Je nach Hindernis besteht die Möglichkeit den Hund auf die andere Seite zu nehmen um so mit dem Pferd das Hindernis besser zu bewältigen und dem Hund seinen Sicherheitsabstand zu gewähren, z.B. beim Tor.

Galopp: Pferd ohne Hund, auf D-Turnieren möglich
  Pferd ohne Hund, auf C-Turnieren, ein Muss
Pferd mit Hund, auf C-Turnieren möglich

Wird der Hund von einem anderen Hund angegriffen oder läuft ein anderer Hund in die Arena, wird die Prüfung unterbrochen. Der Richter entscheidet über einen Rerun. Dieser beginnt nach dem letzten Hindernis, welches der Richter beurteilen konnte. Kein bereits gerittenes Hindernis wird erneut bewertet.

Der Richter entscheidet, ob einzelne Prüfungsteile wiederholt werden dürfen.

Veranstalter:
Bei der Erstellung der Starterliste müssen die Rüden vor den Hündinnen starten, so dass gleiche Voraussetzungen für alle gelten.

Der Veranstalter muss vor Prüfungsbeginn durch Ansage dafür sorgen, dass alle Hunde auf dem Gelände angeleint sind und nicht direkt an der Reitplatzumzäunung den teilnehmenden Hund in der Prüfung stören können.

Startfähigkeit:
Die gesundheitliche Startfähigkeit eines genannten Pferdes und Hundes muss gewährleistet sein.
Darunter fällt:
· Das Pferd und der Hund müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein.
· Das Pferd und der Hund müssen frei von Krankheiten sein, die ihre Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
· Das Pferd und der Hund dürfen keine Verletzungen aufweisen, die das Pferd und den Hund in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
· Hund muss geimpft sein !

§ 9242
Pficht-Manöver

Die Sicherheit von Pferd, Hund und Reiter hat oberste Priorität!

1. An –und Ableinen
Beim Einreiten in den Parcours ist der Hund angeleint. An einem vorgeschriebenen Hindernis wird der Hund abgeleint. Nach dem letzten Hindernis muss der Hund wieder angeleint werden.
.
Der Reiter kann unabhängig von der Größe des Hundes oder Pferdes wählen:
a) Wird der Hund vom Pferd aus an- und abgeleint, dürfen dafür die Zügel aus der Hand genommen werden.
b) Wenn der Reiter dabei absteigt, darf er die Zügel am Sattel befestigen. Der Hund darf Stehen oder Sitzen (nicht im Platz ablegen) bis der Reiter ab- bzw. aufgestiegen ist, er wird an-, bzw. angeleint und wartet bis der Reiter wieder aufgestiegen ist. Hierbei darf das Pferd berührt werden.

2. Slalom um Gegenstände
im Schritt oder Trab (Hund bei Fuß). Die Gegenstände müssen für den Slalom im Trab einen Abstand von 4 Meter betragen. Im Schritt 3 Meter.

3. Tor
a) Der Hund wird abgelegt (Platz). Tor öffnen, Durchreiten und Anlehnen des Tores. Nochmaliges Öffnen des Tores, Hund nachkommen lassen.
b) Der Hund wird abgelegt, Tor öffnen, Durchreiten, Tor schließen, Hund unten durch nachkommen lassen
c) Das Tor wird geöffnet, der Hund vorausgeschickt. Durchreiten und Schließen des Tores.
Eine der Varianten kann verlangt werden oder zur Auswahl stehen. Der Hund muss durch die Torpfosten zum Reiter nachkommen und danach in der Position „Bei Fuß“ den Parcours wieder mitlaufen.
Mit Pferd und Hund gemeinsam bei Fuß durch das Tor ist wegen Unfallgefahr nicht erlaubt!

4. Brücke
Die Brücke muss einen für den Hund geeigneten Zaun oder Einfang haben.
a) Der Hund wird je nach Beschreibung in der Pattern abgelegt (Platz) oder wartet im „Sitz“. Der Reiter überquert die Brücke, Hund wartet bis der Reiter den Hund ruft. Der Hund muss über die Brücke zum Reiter nachkommen und danach in der Position „Bei Fuß“ den Parcours wieder mitlaufen.
b) Der Hund wird vorausgeschickt. Er überquert die Brücke und der Reiter reitet hinter dem Hund nach. Nach der Brücke läuft der Hund in der Position „Bei Fuß“ den Parcours wieder mit.
c) Der Hund wird vorausgeschickt. Er überquert die Brücke und wird je nach Beschreibung (welche Standort des Hundes nach der Brücke ist freigestellt) in der Pattern abgelegt (Platz), wartet im „Sitz“ oder es ist freigestellt und der Hund kann auch stehenbleiben. Der Reiter wartet bis der Hund auf der anderen Seite der Brücke die gewünschte Position einnimmt, dann überquert er die Brücke und der Hund läuft in der Position „Bei Fuß“ den Parcours wieder mit. (sehr anspruchsvoll für den Hund!). 

5. Überqueren von Hölzern oder Stangen
Abstände der Stangen gem. EWU-Regelbuch §§ siehe Trail- Bestimmungen

Walk- (Schritt), Trot over (Trab) von mind. 4 Stangen
Lope over (Galopp) darf nur aus höchstens 1 Stange bestehen.
Die Stangen müssen eine Länge von mind. 3 Meter haben, so dass Hund und Pferd nebeneinander bei Fuß auch ihren Sicherheitsabstand (ca. 1m) einhalten können. Die Stangen dürfen nicht erhöht sein.
Der Hund läuft in der Position „bei Fuß“ über alle Stangen neben dem Pferd her (siehe Beschreibung „Bei Fuß“ § 9241). Die Gangart des Hundes ist nicht vorgeschrieben, der Hund darf auf die Stangen treten und darüber springen. Auslassen von Stangen führt zu Strafpunkten, bzw. Abzug in der Bewertung.

Lope-Over/Galopp:  Pferd ohne Hund, auf D-Turnieren möglich
Pferd ohne Hund, auf C-Turnieren, ein Muss
Pferd mit Hund, auf C-Turnieren möglich
Wahl-Manöver:

1. Sprung durch den Reifen
2. Sprung des Hundes über ein Hindernis (gemeinsamer Sprung von Hund und Pferd sind nicht erlaubt)
3. Beim Ground Tying darf der klassische Reiter die Zügel am Sattel befestigen. Ansonsten wie bei B.74 § 7405, 10.) beschrieben
Uvm.

§ 9243 
Bewertung

Pferd-Bewertung
Gemäß Abschnitt B.74: Trail / §§ 7400 bis 7415

Pro Hindernis werden jeweils maximal 10 Punkte für das Pferd und maximal 10 Punkte für den Hund vergeben. Für das harmonische Zusammenwirken (Reiter/Pferd/Hund) werden nochmals 0 - 10 Punkte vergeben. Es dürfen auch halbe Punktschritte benutzt werden (z.B. 2,5 etc.)

Bei allen Hindernissen kann der Reiter den Abstand vom Hindernis (z.B. Abrufen am Tor oder an der Brücke) oder Hund (z.B. beim bei Fuß) um ca. 1 Meter vergrößern um die Sicherheit des Hundes zu gewährleisten.
Ist das Pferd unruhig oder entzieht sich den reiterlichen Hilfen und nähert sich dem Hund, so dass der Hund seine Position verlassen muss um seinen Sicherheitsabstand zu nehmen, bekommt der Hund keinen Punktabzug.

½ Punkt kurzes Aufstehen beim Ablegen/Sitzen, Hund sitzt obwohl er laut Pattern abgelegt werden muss
½- 1 Punkt Verlassen der Position „bei Fuß“ (ca. zwischen Schulter und Kruppe des Pferdes),
1 Punkt  Hund bleibt stehen obwohl er Ablegen/Sitzen soll, jede grobe Befehlsverweigerung (Reiter muss ein Kommando mehr als dreimal wiederholen), jeder Seitenwechsel des Hundes wenn er  „bei Fuß“ gehen soll
3 Punkte Hund läuft direkt hinter dem Pferd statt „bei Fuß“, mäßiges Verlassen des Wartebereichs oder Übertreten der Abgrenzung/Stange mit 2 Pfoten, Hund bei Fuß auf der falschen Seite der Pylone (z.B. Slalom), bei bis 3 ausgelassenen Stangen beim Überreiten von Stangen, Hund verlässt vorzeitig seitlich die Brücke
5 Punkte Hund entläuft dem Reiter innerhalb der Arena kommt aber auf Kommando zurück, Verlassen des Wartebereichs um dem Reiter zu folgen, Hund läuft nicht über die Brücke, Hund läuft außen am Tor vorbei (nicht zwischen Torpfosten). Hund läuft über keine Stange bei Fuß (Walk over, Jog over, Lope over). Hund läuft unter dem Pferdebauch durch.

0-Score Hund entläuft dem Reiter während der Prüfung und kommt nicht auf Befehl zurück, Hund befindet sich während der Prüfung außerhalb der Arena-Umzäunung, Hund wird innerhalb der Arena gefüttert, Hund zeigt übertriebene Unterwürfigkeit

Disqualifikation:
Fehler, die zur Disqualifikation führen:
• Hund bedroht Pferde und Menschen
• Pferd bedroht den Hund durch schlagen oder beißen
• Kontrollverlust des Pferdes
• Ausrüstungsfehler
• Absichtliche Misshandlung von Pferd oder Hund
• Gründe, die aus Bestimmungen des Tierschutzes im Pferdesport (Teil A,EWU Regelbuch1) oder TierSchG resultieren

§ 9244
Zugelassene Teilnehmer

Für alle Reitweisen und Leistungsklassen, Nichtmitglieder gelten als LK5.

§ 9245
Zugelassene Pferde

Pferde dürfen jeweils nur einmal starten. Alle Pferde ab 4 Jahre sind in der Prüfung startberechtigt. Hengste nur für Teilnehmer LK 3A, LK 2-1.

§ 9246
Zugelassene Hunde

Hunde dürfen jeweils nur einmal starten. Der teilnehmende Hund muss mindestens 18 Monate alt sein. Hunde, jeder Rasse oder ohne Abstammung sind in der Prüfung startberechtigt. Läufige Hündinnen dürfen starten.
Der internationale Impfausweis ist bei der Meldestelle vorzuzeigen. Aus diesem muss ersichtlich sein, dass der Hund ausreichenden Impfschutz mit Grundimmunisierung besitzt und auch gegen Tollwut geimpft ist. Zugleich muss er regelmäßig entwurmt sein.
Trächtige und säugende Hündinnen, kranke oder verletzte und ansteckungsverdächtige Hunde sind von der Prüfung ausgeschlossen. Im Zweifelsfall entscheidet der Tierarzt.

Eine Haftpflichtversicherung des Hundes muss nachgewiesen werden.

Bescheinigungen über durchgeführte Wesensteste und Maulkorbbefreiungen müssen mitgeführt werden. Die Teilnahme der Hunde mit Maulkorb ist erlaubt. In jedem Fall sind je nach Bundesland die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die geltenden „gesetzlichen Bestimmungen“ müssen sowohl in der Ausschreibung erwähnt, als auch in der Meldestelle ausgehängt werden. Mit „gesetzlichen Bestimmungen“ sind das geltende Hundegesetz und die geltende Hundeverordnung des jeweiligen Bundeslandes gemeint. Außerdem gelten die kommunalen Hundeverordnungen.

§ 9247
Besondere Ausrüstungsbestimmungen

Reiter gem. Regelbuch – Leine muss am Start abgelegt werden; das Pferd wird am Ende rausgeführt nachdem der Hund wieder angeleint wurde.

Western Reiter:
Ausrüstung des Pferdes gem. Leistungsklasse und EWU Regelbuch

Beim ableinen des Hundes ist ein Handwechsel erlaubt.

Klassische Reiter:  Ausrüstung gem. EWU Regelbuch

Die Reiter mit zweihändiger Zügelführung dürfen die Zügel in eine Hand nehmen um seinem Hund Hand bzw. Sichtzeichen zu geben, z.B. Brücke vorausschicken oder beim Ablegen.
Die Handzeichen dürfen jedoch grundsätzlich bei ein– und zweihändiger Zügelführung nur stehend gegeben werden.

Der Reiter darf mit seinem Hund verbal kommunizieren Dass heißt, Hörzeichen z.B. Platz, Sitz, bei Fuß, Bleib, Komm usw.…und vor allem stimmliches Lob ist erlaubt.

Hunde:
Der Hund trägt ein normales Halsband oder Brustgeschirr. Kettenhalsbänder sind erlaubt, wenn sie nicht auf Zug angeleint sind.
Feste Leinen müssen eine angemessene Länge haben. Wird der Hund vom Pferd aus geführt, muss die Leine leicht durchhängen. Leinen mit integriertem Halsband müssen einen Zugstop haben.
Wenn eine Leine (Reitbegleithundeleine mit Stopper) benutzt wird, von dieser der Hund vom Pferd aus abgeleint werden kann, muss aus Sicherheitsgründen darunter ein Halsband oder Brustgeschirr am Hund bleiben.

Bezüglich des Tragens eines Maulkorbes sind die landesgesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Wenn der Hund angeleint ist, muss die Leine in der Hand gehalten werden und darf nirgendwo befestigt sein.

Retrieverleinen ohne Stopper, Merothische. und Flex-Leinen sind nicht zugelassen.

Verbotene Ausrüstung: Teletak, Stachelhalsband, Halsband auf Zug, Erziehungsgeschirr mit Zugeinwirkung, Leinen am Maulkorb (Halti).

 


Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,

z.B. Petra Roth-Leckebusch für den Bereich EWU.
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QuelleEWU

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