Im oben abgeführten
Fall gibt es jetzt Stimmen, die fragen. Was ist los? Wie geht
es weiter? Wann werden Entscheidungen getroffen? Der Vorstand
kann dies durchaus verstehen. Aber ein rechtstaatliches Verfahren,
vor allem im Falle einer komplizierten Konstellation (vereinsfremder
Veranstalter, US-Klasse usw.), nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.
Vor allem wenn eine Partei, was selbstverständlich ihr gutes Recht
ist, einen Rechtanwalt einschaltet.
Trotzdem möchten wir
unsere Mitglieder über den derzeitigen Stand informieren.
Gestern traf bei der
NRHA Germany ein Schreiben des Anwalts, der Jac Point QH vertritt,
ein. Hierin wird u.a. angezweifelt, dass die Substanz „Altrenogest“
eine unerlaubte Substanz nach unseren Regeln ist. Darüber hinaus
wird eingewandt, dass das Mittel Altrenogest nicht nachweisbar
wäre. Die Besitzer des Hengstes beteuern zu dem weiterhin das
Mittel Altrenogest nicht verabreicht zu haben, noch von einer
Eingabe gewusst zu haben und können sich auch das positive Ergebnis
des Tests nicht erklären.
Selbstverständlich
ist die NRHA Germany im Sinne eines ordnungsgemäßen Verfahrens
verpflichtet das Testergebnis aufgrund des Einwandes zu überprüfen
und weitere Stellungnahmen anzufordern, nicht zuletzt um im Verfahren
ihrer bestehenden Nachweispflicht nachzukommen.
Die Disziplinarkommission
ist verständigt. Das Verfahren wird mit Nachdruck betrieben, die
weiteren Ermittlungen können aber noch etwas Zeit in Anspruch
nehmen. Der Vorstand hofft auf das Verständnis der Mitglieder.
In diesem Zusammenhang
müssen wir auch klarzustellen, dass die Disqualifikation des Pferdes
in dieser Prüfung nur der Veranstalter durchführen kann. Die NRHA
USA wird wohl daraufhin dem Pferd die entsprechende Preisgeldsumme
im Rahmen des World Champion Rankings aberkennen.
Die NRHA Germany kann
lediglich im Rahmen der Mitgliedschaft des Reiters und des Pferdes
bei der NRHA Germany tätig werden, da die NRHA Germany weder Veranstalter
war, noch ein Ritt auf einer NRHA Germany Klasse Gegenstand des
Verfahrens ist.
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