Seit Januar 2002 ist das neue Recht für den Pferdekauf wirksam.
Doch die meisten wissen nur vage Bescheid.
Das muss sich ändern!
Zumindest für unsere NRHA-Mitglieder.
Informiert sein ist der beste Schutz gegen böses Erwachen!
Zum Beispiel, was tun, wenn sich das Top-Turnierpferd nicht verladen läßt,
die Zuchtstute nicht aufnimmt, oder sich das „Pferd ohne Untugenden“ als Schläger erweist.
Pferdekauf ist keine Angelegenheit für Un-Informierte!
Verkäufer und Käufer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen.
Also liebe NRHA-Freunde nutzt die einmalige Chance und lasst Euch durch echte Profis in verständlichem Deutsch über das neue Kaufrecht informieren.
Kommt am 7. Februar nach Kreuth zum Seminar „Gewährleistungsrecht beim Pferdekauf“.
Die Rechtsanwälte Roland Schrodt aus Amberg und Bernhard Schmeilzl aus München sind für Euch da.
Themen u.a.:
• Wie kann ich den Vertrag ohne Lücken und Tücken formulieren?
• Wer hat die Beweislast, falls Mängel auftreten?
• Was ist ein Mangel und wie lange kann ihn der Käufer geltend machen?
• Wie steht es um das Recht des Verkäufers auf Mängelbeseitigung oder Lieferung eines anderen Pferdes?
• Wann kann ich eine nachträgliche Kaufpreisminderung verlangen oder vom Kauf zurücktreten?
• Angenommen das mangelhafte Pferd hat z.B. bei der Behandlung seiner Lahmheit Tierarztkosten verursacht, kann ich als Käufer Schadenersatzanspruch an den Verkäufer stellen?
• Wie kann ich mich als Verkäufer absichern?
Bildhübscher
Jährlingshengst aus der REMY CHEX - direkte Tochter von DOC'S REMEDY
aus einer KING FRITZ Mutter, deren Pedigree einzigartig in Europa
ist.