Lausanne/SUI (fn-press). Die Internationale Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) in Lausanne hat das neue Regelwerk für Doping- und Medikationskontrollen im internationalen Pferdesport bekannt gegeben. Danach unterscheidet die FEI nun zwischen Doping, verbotener Medikation der Klasse A und verbotener Medikation der Klasse B (minder schwerer Fall). Grundsätzlich erfolgt in allen drei Fällen bei Nachweis eine Disqualifikation. Bei Nachweis von Doping kann eine Sperre von bis zu zwei Jahren, bei Nachweis einer verbotenen Medikation der Klasse A kann eine Sperre bis zu einem Jahr verhängt werden. Bei Nachweis der verbotenen Medikation der Klasse B kann eine Verwarnung oder eine Sperre erfolgen. Beim Nachweis von Dopingsubstanzen kann bereits beim Vorliegen der positiven A-Probe eine vorläufige Sperre verhängt werden. Als Verstoß gegen das Regelwerk wird nun nicht nur der Nachweis, sondern bereits der Gebrauch einer verbotenen Subtanz angesehen.
Promotion
Als Schutz vor einem ungewollten Doping- oder Medikationsfall hat die FEI das System des „Elective Testing“ neu eingeführt. Danach kann von einem medizinisch behandelten Pferd im Vorfeld eines geplanten Turnierstarts eine Urinprobe analysiert werden, um festzustellen, ob sich noch Rückstände der verwendeten Substanzen im Pferd befinden. Zusätzlich sollen für eine Reihe von in der Pferdemedizin häufig benutzten Substanzen Nachweiszeiten erarbeitet und in der sogenannten „Medicine Box“ aufgeführt werden. Ziel ist es, den behandelnden Tierärzten eine Hilfestellung für den Einsatz dieser Substanzen an die Hand zu geben, der es ihnen ermöglicht, in einem angemessenen zeitlichen Abstand vor dem Turnierstart zu behandeln, ohne dass daraus eine positive Medikationskontrolle resultiert. Für eine Reihe von Substanzen liegen diese Nachweiszeiten bereits vor. Verantwortliche Person im Sinne des Regelwerks bleibt auch weiterhin der Reiter, Fahrer oder Longenführer. Zusätzlich können nun aber auch Trainer, Pfleger oder Tierarzt zur Verantwortung gezogen werden. T.H.
Das neue FEI-Regelwerk sowie die Listen der verbotenen Dopingsubstanzen und der übrigen verbotenen Substanzen sind im Internet einsehbar unter www.horsesport.org („Legal“).