|
STARTBERECHTIGUNG:
Die im SSP Deckjahr (2017) gezeugten Nachkommen sind somit drei- und vierjährig bei der NRHA Breeders Futurity, und fünf- bis achtjährig beim NRHA Breeders Derby startberechtigt. Es sind jedoch nur die Nachkommen derjenigen Hengste startberechtigt, für welche die vollständige Zahlung der SSP Gebühr erfolgt ist. Des Weiteren startberechtigt sind nur die Nachkommen, die im SSP Deckjahr gezeugt wurden. Die Nachkommen aus Nachbedeckungen in einem der darauffolgenden Jahre sind ohne erneute Einzahlung des Hengstes nicht startberechtigt. Die NRHA Germany e.V. empfiehlt allen Stutenbesitzern, sich vor der Bedeckung Ihrer Stuten in der NRHA Geschäftsstelle über die ordnungsgemäße Einzahlung eines Hengstes bzw. die Startberechtigung seiner Nachkommen zu informieren.
ZEITPLAN:
2016
=
SSP Jahr (das Jahr in dem der Hengst einbezahlt wird!)
2017
=
SSP Deckjahr
2018
=
Geburtsjahr der Fohlen des SSP Jahres 2016
2021
=
Jahr für die Startberechtigung bei der NRHA Breeders Futurity 3-jährig
2022
=
Jahr für die Startberechtigung bei der NRHA Breeders Futurity 4-jährig
2023
=
Jahr für die Startberechtigung bei der NRHA Breeders Derby 5-jährig
2024
=
Jahr für die Startberechtigung bei der NRHA Breeders Derby 6-jährig
2025
=
Jahr für die Startberechtigung bei der NRHA Breeders Derby 7-jährig
2026
=
Jahr für die Startberechtigung bei der NRHA Breeders Derby 8-jährig
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
Bereich Reining.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
|