Der Vorstand der NRHA Germany sieht sich heute genötigt, deutlich zu machen, daß es auch in der Saison 2017 "möglich ist, bei EWU C-Turnieren und mit anderen Verbänden Turniere zu veranstalten", wie es in einer Pressemitteilung heisst (s.u.).
Damit widerspricht der Vorstand der NRHA Germany seiner Regionalgruppe Ost, die zu diesem Thema eigens eine außerordentliche Mitgliederversammlung am 14. Januar einberaumt.
Grund dafür sei der Umstand, daß "die Vorstände der EWU- und NRHA- Germany beschlossen haben, dass ab 2017 keine verbandsübergreifende Turniere mehr stattfinden dürfen", wie es in der Einladung heisst (siehe hier).
Einladung der NRHA-Ost
Pressemitteilung der NRHA Germany
Ob der Vorstand der NRHA Germany mit seiner Pressemitteilung tatsächlich richtig liegt, muss sich erst noch zeigen. Hauptdiskussionspunkt sind die unterschiedlichen Regelwerke der Verbände in Deutschland. Während die EWU gerittene Pferde erst ab einem Alter von vier Jahren erlaubt, sind bei der NRHA gerittene Dreijährige erlaubt, auf AQHA-Turnieren auch Zweijährige ab dem 1. Juli eines Turnierjahres. Auch Helmpflicht für Jugendliche und andere Regelungen werden ganz unterschiedlich gehandhabt, Ansätze für eine verbandsübergreifende Schiedsordnung wurden nie zu einem Ergebnis gebracht.
Erst vor wenigen Wochen hatte die NRHA Germany mit Pressemitteilungen für viel Unruhe bei den eigenen Mitgliedern gesorgt, als Pläne bekannt wurden, das NRHA SSP-Hengstprogramm in den italienischen Verband EFRHA zu überführen. Auf den öffentlichen Druck hin musste der Vorstand der NRHA Germany eine Kehrtwende machen und seine Pläne auf Eis legen (mehr dazu hier).