Dr.agr. Dr.agr. habil. Ines von Butler-Wemken ist
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Die gezielte Verpaarung zweier bekannter OLWS Träger ist eine Qualzucht und ein
Verstoß gegen §11b des deutschen Tierschutzgesetzes. Eine Feststellung, die von
Dr. med.vet Christoph Mühlmann in seiner kürzlich veröffentlichten Doktorarbeit
zur tierzuchtrechtlichen Bewertung bekannter Letaldefekte beim Pferd an der Universität
Bern ausführlich begründet wird.
Die Wahrscheinlichkeit ein lebensfähiges
Fohlen zu erhalten beträgt aus einer Träger Verpaarung 75 Prozent, die Wahrscheinlichkeit
für ein nicht lebensfähiges weißgeborenes Fohlen 25 Prozent, hierauf spekulieren
scheinbar einige Züchter. Für den Nachweis des OLWS Gen gibt es seit 1998 einen
Gentest, der schon beim neugeborenen Fohlen angewendet werden kann. Hat eine Stute
bereits ein nicht lebensfähiges weißes Fohlen gebracht, dann ist auch sie mit
sehr hoher Wahrscheinlichkeit OLWS Träger. Dies gilt auch für den Zuchthengst,
sobald auch nur ein nicht lebensfähiger OLWS Nachkomme geboren wird, dann ist
auch der Vater des Fohlens mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als OLWS Genträger
identifiziert.
Ein solcher Stutenbesitzer muss den Hengsthalter vor der
Verpaarung nach dem OLWS Gentest fragen, um das Risiko einer wiederholten Todgeburt
zu umgehen und auch der Hengstbesitzer muss aufklären. Da hilft auch keine Lebendfohlengarantie
des Hengstbesitzers, sie ist aus meiner Sicht hier auch mehr als sarkastisch.
Nicht lebensfähige weißgeborene Fohlen sollten einem Zuchtverband daher auch konsequent
gemeldet werden. Frame Overo Schecken sind normalerweise zugleich auch Träger
des OLWS Defektgens, ein eindeutiges Ergebnis amerikanischer Wissenschaftler,
aber unter den Züchtern noch zu wenig bekannt. Wenige Ausnahmen bestätigen hier
die Regel, doch darauf sollte kein Züchter spekulieren.
Um die Geburt
nicht lebensfähiger OLWS Doppelgenträger vollständig auszuschließen, dürfen die
Träger nicht miteinander verpaart werden. Da die Overo Frame Scheckung aber auch
von anderen Schecktypen äußerlich überdeckt werden kann und selbst bei scheinbar
einfarbigen Pferden in Einzelfällen auftreten wird, bringt nur ein OLWS Gentest
in den betroffenen Rassen hier eindeutige Sicherheit, und dies vor einer ersten
Verpaarung der Tiere. Ein konsequenter Ausschluss aller OLWS Träger bedeutet andererseits
zugleich den Verlust der beliebten Frame Overo Scheckung, die sich nicht nur im
American Paint und vereinzelt auch im US Quarter Horse, sondern zum Beispiel auch
im Shetland Pony, Pony of the Americas und im Pinto befindet.
Ein Ausschluß
der Genträger könnte in einigen Rassen darüber hinaus zweifellos auch den Verlust
wertvoller Linien und Leistungsgenträger bedeuten. Sollen sie erhalten werden,
dann ist verantwortungsbewusster Umgang mit dem Erbfehler OLWS erforderlich und
dies betrifft auch die Zuchtverbände. OLWS Genträger dürfen nur mit OLWS Nichtträgern
verpaart werden, dies verhindert das Auftreten nicht lebensfähiger weißgeborener
Fohlen und erhält zugleich die Frame Overo Scheckung in einer Rasse. Wer sich
hier auf die Lotterie einer Verpaarung ungetesteter Pferde einlässt, Testergebnisse
nicht eindeutig hinterfragt oder gar unkorrekte Angaben macht, schadet nicht nur
den Pferden, sondern dem Ansehen aller Pferdezüchter.
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