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Über den Sachstand in Sachen Identifikations-
Verordnung informiert Dr. Klaus
Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereiches
Zucht, bei der jüngsten Sitzung des Zuchtbeirates der FN.
Die EU-Verordnung zur Identifikation
von Pferden ist Mitte des Jahres 2008 in Kraft
getreten. Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
hat die Umsetzung den Tierseuchenreferenten
von Bund und Ländern übergeben.
Diese haben festgelegt, dass alle ab dem
1. Juli 2009 geborenen Pferde beziehungsweise
Equiden zukünftig mit einem elektronischen
Transponder zu kennzeichnen sind.
Alternative Methoden, zum Beispiel Zuchtverbands-
und Nummernbrand, die in der
EU-Verordnung als Möglichkeit vorhanden
sind, sind in dem jetzigen Entwurf der Viehverkehrsverordnung
nicht vorgesehen. Nach
der Sitzung des Beirates Zucht haben sich
die 26 FN-Mitgliedszuchtverbände auf eine
FN-Stellungnahme zum Entwurf der Viehverkehrsverordnung
geeinigt, die beim Bundesministerium
eingereicht wird.
Dr. Klaus Miesner fasst die Aussagen in der
Stellungnahme zusammen: „Die deutschen
Zuchtverbände sind mehrheitlich bereit, den
Chip als Ergänzung zum Schenkelbrand zu
akzeptieren. Sie verlangen aber, dass vom
Gesetzgeber der Schenkelbrand als bisheriges
Verfahren zusätzlich zum Chip zugelassen
bleibt und dass dies im Gesetzestext
auch verankert wird. Wir wollen also, dass der
Schenkelbrand auf jeden Fall erhalten bleibt,
weil er eine bewährte, sichere und rückverfolgbare
Identifikationsmethode ist, die dem
Transponder in keiner Weise unterlegen ist
– im Gegenteil: Der Brand ist ohne Lesegerät
auf den ersten Blick erkennbar und das Pferd
zusammen mit dem Signalement im Abstammungspapier
auf dem Pferdepass eindeutig
zu identifizieren.
Drei von 26 Verbänden lehnen den Transponder
konsequent ab. „Die FN ist der Dachverband
und setzt die Beschlüsse um, so dass
einzelne Zuchtverbände letztlich verfahren
werden, wie sie wollen, so dass das Ende bei
diesen drei Verbänden noch offen ist“, so Dr.
Miesner. „Wegen der Kurzfristigkeit halten wir
es für sinnvoll, in diesem Jahr nicht bereits
alle ab 1. Juli 2009 registrierfähigen Fohlen
chippen zu müssen, sondern dies erst ab dem
Fohlenjahrgang 2010 durchzuführen, damit
nicht in einem Jahrgang zwei verschiedene
Verfahren angewendet werden. Dies sollte
aber mit den zuständigen Stellen durch jeden
Verband selber geregelt werden.“
Mehr dazu
Ab 1. Juli 2009:
Die „aktive Kennzeichnung“ von Pferden kommt
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