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Wann darf man 100 km/h fahren?: Die Tempo 100-Regelung für Gespanne
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Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Im Folgenden sind die Regelungen aufgelistet.

1. Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
2. Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100-Plakette mehr angebracht sein.
3. Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.

Die neue Regelung

Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Pferdeanhänger, gilt 60 km/h.

1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...

...muss entweder beschrieben sein als

  • PKW
  • Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
  • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht

2. Voraussetzung: Der Anhänger...

...muss

  • für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
  • so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.

Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.

3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...

  • darf nicht älter als sechs Jahre sein
  • müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
  • darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen

4. Voraussetzung: Masseverhältnis

Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 = zul. Gesamtgewicht des Anhängers

Mit Antischlingerkupplung erhöht sich der Faktor von 1,1 auf 1,2


Der Anhänger mit:
  • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
  • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

oder das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist. Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.

Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachtet Böckmann das Kundenfahrzeug und erstellt einen Änderungsvorschlag für den Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhält der Kunde ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.

6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette

Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Kunden bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht wurde, darf man die Tempo 100 Regelung nutzen. Sofern in den Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, kann die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Fazit:

Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, darf die Tempo-100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch genommen werden. Nach der alten Tempo-100-Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.

Quelle: Böckmann Fahrzeugwerke/ Doris Jessen - http://www.mit-pferden-reisen.de







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