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Auch die Züchter von Westernpferderassen in Deutschland erleben derzeit hautnah, daß in Deutschland und in der EU nichts mehr geht ohne Vorschriften und Dokumente. Nach der Einführung des Equidenpasses und dessen Mitführungspflicht, begründet in der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) aus Juli 2007 schreibt das Tierzuchtgesetz (§ 2 Nr.12 ) bereits seit 2006 die zusätzliche Zuchtbescheinigung vor, die dem Equidenpass beizufügen ist.
Sie verbleibt im Equidenpass, stellt aber keine Eigentumsurkunde dar, sondern ist Eigentum des ausstellenden Zuchtverbandes.
Dazu gibt es in Deutschland, neben der DQHA, weitere staatlich anerkannte Zuchtverbände, die Equidenpässe mit der erforderlichen Zuchtbescheinigung ausstellen dürfen.
Ihre Verbandsgebiete erstrecken sich dabei nicht auf die jeweiligen Bundesländer, sondern über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland:
Equidenpass & Co.: Diese Filialzuchtbücher für Quarter Horses gibt es in Deutschland
Pferdestammbuch Schleswig-Holstein
Rheinisches Pferdestammbuch e.V.
Bayerischer Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.
Zuchtverband für deutsche Pferde e.V.
Pferdezuchtverband
Brandenburg-Anhalt e.V.
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