Dr.agr. Dr.agr. habil.
Ines von Butler-Wemken
ist Expertin
für für den Bereich Vererbung/Genetik im wittelsbuerger.com-Expertenforum.
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(vbw)
Die EU hat am 17. Februar 2015 eine Neue EU Equidenpass-Verordnung
verabschiedet, die in allen Mitgliedsstaaten zum 1. Januar 2016
gültig sein wird (wittelsbuerger.com vom 26.09.14). Vordringlich geht es jetzt in der neuen
Durchführungsverordnung darum, mehr Lebensmittelsicherheit
bei Schlachtpferden zu erhalten, die Erfassung aller in der EU
geborenen und eingeführten Pferde zu optimieren, stets Zugriff
auf den aktuellen Standort der Tiere zu haben und Täuschungen
auszuschließen. So müssen in allen Mitgliedsstaaten
spätestens zum 1. Juli 2016 zentrale Datenbanken eingerichtet
werden.In diese Datenbanken sind alle Pferde einzutragen, die
in einem Mitgliedsstaat gehalten werden.
Auf die Pferdehalter
kommt, wie bisher, besondere Verantwortung zu, denn sie sind in
erster Linie für den stets korrekten Pferdepass zuständig.
Der Halter sorgt in den EU Mitgliedsstaaten dafür, dass die
Angaben im Pferdepass jederzeit aktuell und zutreffend sind. Werden
Pferdepässe zum Beispiel von einer Züchtervereinigung
ausgestellt,die ihren Geschäftssitz nicht in dem Mitgliedsland
der Pferdehaltung hat,so muss der Pferdehalter ab 2016 auch dafür
Sorge tragen, dass die Daten seines Pferdes spätestens 30
Tage nach der Pferdepassausgabe in die zugehörige nationale
Datenbank eingelesen werden. Dies betrifft dann auch alle Züchter,
die von einer Züchtervereinigung mit Geschäftssitz außerhalb
ihres eigenen Mitgliedsstaats betreut werden.
Mit "Registrierte
Equiden" werden von der EU weiterhin alle Pferde bezeichnet,
die in Zuchtbüchern vermerkt, eingetragen sind oder eingetragen
werden können. Registrierte Equiden sind auch solche Pferde
(einschl Ponys), die von einer internationalen Vereinigung oder
Organisation erfasst sind, die Wettkampf- und Rennpferde führt,
und die einen Pferdepass haben,der von einer hierzu zugelassenen
nationalen Zweigstelle einer solchen internationalen Organisation
ausgestellt wurde. Mit "Zucht-und Nutzequiden" werden
dagegen alle anderen Pferde bezeichnet.
Pferdepässe mit
Zuchtbescheinigungen sollen für die Registrierten Equiden
nach den jeweiligen Vorgaben der Organisation, die das Zuchtbuch
über den Ursprung der Rasse führt (Stammbaum; Zuchtbuchabteilung;
Leistungsklasse) von zugelassenen Züchtervereinigungen und
Organisationen ausgestellt werden, die Zuchtbücher für
die betreffende Rasse führen. Zucht-und Nutzequidensollen
ihre Pferdepässe von Behörden oder behördlich überwachten
Ausstellungsstellen erhalten.
Einige Bestimmungen
wurden in der Neuen Verordnung zusätzlich genauer gefasst,
so sind zum Beispiel Abkürzungen bei der Beschreibung der
Pferde möglichst zu vermeiden, die genaue, überprüfte
Stelle des Transponders ist in das Abzeichen-Diagramm einzutragen.
Es gibt eine Seite zum Nachweis der Kastration, zum Einlesen in
zusätzliche Datenbanken und weitere Seiten zur exakten Dokumentation
verabreichter Arzneimittel. Bei einigen wenigen Vorgaben der EU
Verordnung können die jeweiligen Mitgliedsstaaten Abweichungen
bis zum 1. Januar 2016 beschließen. So kann zum Beispiel
der Zeitraum bis zur Identifizierung der neu geborenen Fohlen
von 12 Monate auf höchstens sechs Monate von einem Mitgliedsstaat
verkürzt werden.
Die neue EU Pferdepass-Verordnung
wurde im EU Amtsblatt am 03.03.2015, Seite L59/1-L59/53,veröffentlicht.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.
MEhr dazu
Fälschungssichere Pferdepässe: EU-weit strengere Regeln gegen Missbrauch ab dem 1. Januar 2016
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