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Die
Ansteckende Blutarmut bei Einhufern ist eine anzeigepflichtige
Krankheit. Bei einem amtlich bestätigten Ausbruch müssen
die betroffenen Pferde getötet werden. Behandlungsversuche
oder Impfungen sind nicht erlaubt. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit,
die gesamte Population eines Betriebes zu töten. Wird die
Krankheit festgestellt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen
eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und um die weitere
Verschleppung zu verhindern. Die Bekämpfungsmaßnahmen
richten sich nach der Verordnung zur Bekämpfung der ansteckenden
Blutarmut der Einhufer. Schon ein Krankheitsverdacht muss den
Veterinärbehörden angezeigt werden. Maßnahmen,
wie Betriebssperren, die Einrichtung eines Sperrbezirks und Probennahmen
bei Pferden, die Kontakt zum betroffenen Pferd hatten, werden
von den Veterinärbehörden angeordnet und/oder durchgeführt.
Erfahrungsgemäß kann die Seuche durch die eingeleiteten
staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen lokal begrenzt werden.
Zur Vorbeugung einer
Ansteckung müssen Pferde bestmöglich von stechenden
Insekten als Überträger der Krankheit geschützt
werden. Das Auftragen von Insektensprays ist deshalb unabdingbar.
Auch sind Weiden in der Nähe von stehendem Wasser oder Gewässern
ein potentielles Risiko, da sich die Stechinsekten dort vorrangig
vermehren. Vor der Neueinstallung von Pferden unbekannter Herkunft
oder aus dem Ausland, macht es Sinn, die Vorlage eines negativen
sogenannten Coggins-Tests zu verlangen.
Hintergrund
Hauptverbreitungsgebiete dieser unheilbaren viralen Infektionskrankheit
sind Nord- und Südamerika, Afrika, Asien, Australien sowie Süd-
und Osteuropa. In Deutschland treten nur vereinzelt Fälle auf.
Die Infektion mit dem Virus erfolgt in erster Linie über den Austausch
von Blut. Als Überträger fungieren vorrangig große blutsaugende
Insekten wie Pferdebremsen und Wadenstecher. Eine Übertragung durch
Insekten über Distanzen von mehr als 100 bis 200 m kommt nicht vor.
Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier setzt einen sehr engen
direkten Kontakt voraus. Die Behandlung der Infektionskrankheit
ist nicht möglich und auch nicht erlaubt.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
Bereich Reining.
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