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Lausanne/SUI (fn-press).
Aufgrund der Folgen des Ausbruchs des Equinen Herpesvirus in Valencia/ESP
hat der Weltreiterverband FEI beschlossen, die Absage internationaler
Turniere in mehreren europäischen Ländern bis zum 11. April 2021
zu verlängern. Darunter fallen auch internationale Turniere in
Deutschland. Diese Entscheidung hat die FEI getroffen, um eine
weitere Verbreitung des Virus zu verhindern und die Freiluft-Saison
sobald wie möglich fortsetzen zu können.
Die Mitteilung der FEI vom 12. März ist hier nachzulesen:
https://inside.fei.org/fei/ehv-1/department-updates?year=2021.
Darin empfiehlt die FEI erneut auch den nationalen Verbänden in
den betroffenen europäischen Ländern ihre nationalen Veranstaltungen
abzusagen, um die Durchmischung von Pferden unterschiedlicher
Bestände soweit wie möglich einzuschränken.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte am 2. März zusammen
mit ihren Mitglieds- und Anschlussverbänden beschlossen, alle
nationalen Pferdesport- und Zuchtveranstaltungen bis zum 28. März
abzusagen.
FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach sagte: „Wir haben Verständnis
für die Entscheidung der FEI, wenngleich sie für die Aktiven und
den Veranstalter bedauerlich ist. Über den Zeitpunkt der Fortsetzung
des nationalen Turniersports werden wir am 22. März entscheiden.
Dann haben wir eine bessere Informationsbasis zur Lage in Deutschland.“
Die
Mitteilung der FN vom 2. März ist hier nachzulesen.
Bitte
beachten Sie zum Thema Herpes-Impfung auch die Informationen auf
unserer Internetseite
Hygiene auf
dem Turnier: Immer dann, wenn Pferde aus unterschiedlichen
Beständen zusammenkommen, gilt es, ein besonderes Augenmerk
auf die Hygiene und Vorsorge zu legen. So kann die Gesundheit
der Pferde am besten geschützt werden. Schließlich
steht das Wohl der Pferde an erster Stelle. Neben Impfungen helfen
bestimmte Maßnahmen, das Infektionsrisiko auf Turnieren
möglichst gering zu halten. Folgende Punkte sollten stets
beachtet werden:
- Gesundheitscheck
am Tag des Turniers: Ist das Pferd fit? Hat es gefressen? Wie
ist die Körpertemperatur? Macht es einen munteren Eindruck?
Nur gesunde und fitte Pferde dürfen an Turnieren teilnehmen!
- Voraussetzung für
die Turnierteilnahme ist darüber hinaus, dass unter den
übrigen Pferden im Herkunftsstall keine ansteckende Krankheit
kursiert.
- Direkter Kontakt
zwischen den Pferden sollte auf dem Turnier vermieden werden,
ebenso sollten die Kontakte zwischen Menschen und fremden Pferden
auf das Nötigste beschränkt werden. Teilnehmer*innen
und Helfer*innen kümmern sich um ihre, möglichst aber
nicht um fremde Pferde.
- Nur eigene mitgebrachte
Utensilien und Ausrüstung sollten benutzt werden. Keine
gemeinsame Benutzung von Tränken oder Trögen.
- Besonders bei Übernachtungsturnieren
empfohlen: Tägliches Messen und Aufzeichnen der Körpertemperatur
zur Überwachung des Pferdes. Plötzliches Auftreten
von Fieber, Durchfall, Husten oder Ataxie muss Turniertierärzt*in/Veranstalter*in
gemeldet werden.
Diese und weitere Informationen
zum Hygienemanagement im Stall und unterwegs enthält der
FN-Hygieneleitfaden.
Zum Thema Melde-
bzw. Anzeigepflicht: EHV-1 ist in Deutschland nicht anzeige-
oder meldepflichtig. Es ist keine auf den Menschen übertragbare
Krankheit und lässt sich durch effektive Hygienemaßnahmen
eindämmen. Wichtig ist bei Tierseuchen die Differenzierung
zwischen Anzeige- und Meldepflicht. Die Anzeigepflicht geht mit
staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen einher, wie etwa der
Sperrung von Betrieben, Probennahmen und im schlimmsten Fall der
Tötung betroffener Tiere. Bei der Meldepflicht gibt es ein
offizielles behördliches Register der aktuellen Fälle,
Bekämpfungsmaßnahmen werden von den Behörden nicht
ergriffen. Ob eine Krankheit als melde- oder anzeigepflichtig
eingestuft wird, ist eine behördliche Entscheidung und wird
über Verordnungen durch das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) geregelt.
Die FN befürwortet
grundsätzlich eine Meldepflicht für Herpes, da sie dazu
führen würde, dass Ausbrüche den Behörden
gemeldet werden müssen. Die Anzahl der Ausbrüche der
Erkrankung würde eine Meldepflicht voraussichtlich aber nicht
beeinflussen. Die FN hat das Thema Meldepflicht für Herpes
bereits in Gesprächen mit dem BMEL angesprochen und wird
dies auch erneut tun.
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