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Die Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde bei der FN wird beendet.
Der Verband hat doe Mitglieder des Beirates Sport noch einmal um
ein Meinungsbild und eine erneute Abstimmung gebeten. Mit dem Ergebnis,
dass die Impfung weiterhin empfohlen wird, die Impfpflicht aber
ab dem 15. April 2024 aufgehoben wird. 76 Prozent stimmten gegen
die Impfpflicht.
„Als wir die Impfpflicht eingeführt haben, sind wir davon ausgegangenen,
dass der Weltreiterverband und andere Nationen mitziehen werden.
Das ist aber nicht der Fall. Auch der Weltreiterverband verzichtet
nach wie vor auf eine Impfpflicht. Zugleich spüren die Landesverbände
einen anhaltenden Widerstand in der Mitgliedschaft gegen die Impfpflicht.
Mit unserer erneuten Abstimmung reagieren wir auch auf aktuelle
Entwicklungen wie beispielsweise die hohe Inflation der vergangenen
Jahre oder die neue Gebührenordnung für Tierärzte“, sagt FN-Generalsekretär
Soenke Lauterbach.
Seit dem 1. Januar 2023 musste jedes Pferd, das an einer Turnierveranstaltung
gem. LPO teilnimmt, gegen EHV-1 geimpft sein. Anfang Juli 2021 hatte
der Beirat Sport bei der Jahrestagung der FN nach ausführlicher
Diskussion der Vor- und Nachteile die Einführung einer Impfpflicht
gegen das Equine Herpesvirus-1 für alle Turnierpferde beschlossen.
Mit seiner Entscheidung folgte der Beirat Sport den Empfehlungen
der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), welche
die Herpesimpfung bereits seit vielen Jahren für alle Pferde empfiehlt.
Im Beirat Sport sind Mitglieds- und Anschlussorganisationen der
FN vertreten, dazu gehören unter anderem alle Landespferdesportverbände
mit ihren Landeskommissionen. Dem Beirat Sport obliegt die Beschlussfassung
zur LPO, in der auch die Impfvorgaben für Turnierpferde geregelt
sind.
Für die Westernreiter ändert sich jedoch nichts, für
sie bestand zu keiner Zeit eine verpflichtende Herpesimpfpflicht.
Für Westernreitverbände
wie EWU und NRHA bleibt eine Impfung gegen Herpesviren freiwillig,
es besteht weiterhin nur die verpflichtende Impfung gegen Influenza",
informiert die Geschäftsstelle der NRHA.
Allerdings
müssen Turnierreiter seit dieser Saison verstärkt auf
gültigen Influenza-Impfschutz achten, denn die
Erste Westernreiter Union (EWU) hat auf der Herbsttagung 2023
beschlossen, die vorgeschriebenen Intervalle für die Influenza-Auffrischungsimpfung
für EWU-Turnierpferde ab dieser Saison zu verlängern,
von bisher sechs (6) Monaten + 21 Tage Karenzzeit auf nunmehr
neun (9) Monate + 21 Tage Karenzzeit (siehe
hier) vor der Turnierteilnahme. Die NCHA of Germany ist ebenfalls
diesem Impfintervall gefolgt (siehe
hier).
Andere Westernverbände wie die DQHA (siehe
hier) sehen weiterhin einen Abstand von maximal sechs Monaten
+ 21 Tagen für Turnierpferde vor, auch bei anderen Turnieren
und Messen wie z.B. EQUITANA oder AMERICANA darf die Influenzaimpfung
nicht älter als sechs Monate sein.
Konkret heisst das für Turnierreiter im Westernsport, daß
sie ab dieser Saison vermehrt auf die gültigen Turnierbestimmungen
in der Ausschreibung achten müssen, um für das jeweilige
Turnier nicht aufgrund abweichendem Impfrhythmus eine erneute,
zusätzliche Grundimmunsierung innerhalb der notwendigen Fristen
vorweisen zu müssen.
Beispiel: Ein Pferd, das Mitte Dezember 2023 die letzte
Influenza-Auffrischungsimpfung erhalten hat, weist für die
Teilnahme an der EWU German Open Anfang September 2024 den notwendigen
Impfschutz auf (neun Monate + 21 Tage Karenzzeit).
Für eine Teilnahme an der DQHA Nordfuturity 2024 ein Wochenende
zuvor läuft der Impfschutz aber bereits im Juni 2024 ab, womit
also die gewohnte Wiederholungsimpfung nach sechs Monaten notwendig
ist. Verpasst man diese, muss das Pferd erneut mit drei Impfungen
grundimmunisiert werden (siehe oben).
Für viele Turnierreiter wird also durch die Änderung der Impfvorschriften
bei der EWU und NCHAoG nicht viel am bisherigen Sechs-Monats-Rythmus
ändern, wenn sie an anderen Veranstaltungen ausserhalb der EWU
oder NCHAoG teilnehmen wollen.
Das Risiko einer erneuten Grundimmunisierung hingegen bedeutet
nicht nur zusätzlichen finanziellen Aufwand, sondern zudem eine
erhöhte gesundheitliches Belastung des Pferdes.
Mehr
dazu hier.
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