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Equidenpass und Transponder

Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Equidenpass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2009 erforderlich, unabhängig von der Nutzungsart.
Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung oder Schlachthof – alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt.

Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber, ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangt oder nicht. Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens wichtig, da der Equidenpass innerhalb des Geburtsjahres ausgestellt sein sollte (bzw. sechs Monate nach der Geburt für Fohlen, die nach dem 1.7. geboren wurden). Nur dann kann der Eigentümer wählen, ob sein Pferd später einmal geschlachtet werden darf. Nach Ablauf dieser Frist wird das Tier in jedem Fall als Nichtschlachtpferd eingetragen.

Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel, medikamentöse Behandlungen bei Schlacht­pferden und Impfungen festgehalten werden sowie Tests von an­zeigepflichtigen Erkrankungen (wie z. B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“). Diese Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von einer damit beauftragten zuständigen Stelle ausgestellt wird.


Sie haben die Wahl - grüner oder roter Equidenpass!

Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/ Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder in der Zucht eingesetzt werden soll.

Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische Pferdestammbuch stellt bspw. einen solchen grünen Paß für 40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.

Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder als Zuchttier verkauft werden, ist ein roter Equidenpass Pflicht, ausgestellt von einem für diese Rasse zuständigen Zuchtverband (siehe "Verbände und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein Zuchtverband durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ bescheinigt, darf in Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht ordnungswidrig.

Aber: Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Da­her müssen die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equidenpass-Ausstellung nur für Mitglieder vornehmen können.



Verbände und Preise

Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte, muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse zuständigen Zuchtverband wenden (mehr dazu hier.

Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände, die als Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen orientieren.

Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche Preisunterschiede,
einen Überblick dazu finden Sie hier!

Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland zuständig:




Quarter Horses

Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741 Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch)
www.dqha.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburg-anhalt.de





Paint Horses

Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Ursprungszuchtbuch)
www.phcg.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V., Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg (Filialzuchtbuch)
www.pferde-sachsen-thueringen.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de




Appaloosa

Appaloosa Horse Club Germany e. V., Kleingasse 7, 53498 Walldorf (Ursprungszuchtbuch)
www.aphcg.com

Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de

Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf (Filialzuchtbuch)
www.westfalenpferde.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de

Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr. 20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch)
www.echa-esv.de

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de


Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)


Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:

1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kon­trollen haftbar.

2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.


Nützliche Informationen

ApHC Germany informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der Pferde
DQHA informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der Pferde
Viehverkehrsordnung: Ohne Pferdehalter-Registriernummer kein Pferdepass













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