Promotion
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In weniger als zwei
Wochen findet die DQHA-Jahreshauptversammlung am 24. April 2021
(mehr dazu hier)
statt, auf der der amtierende DQHA-Vorstand u.a. über eine
neue Satzung und Zuchtprogramm entscheiden lassen will, die den
Verband nach 45 Jahren radikal umbauen sollen (siehe
hier).
Eines der Themen ist:
"Warum haben wir jetzt eine AQHA ‚Zwangsmitgliedschaft?"
Der amtierende DQHA-Vorstand sagt dazu:
" Entgegen anderslautender Behauptungen gibt keine neue Zwangsmitgliedschaft
bei der AQHA.
Wie bisher müssen auch in Zukunft Züchter für die Registrierung
ihrer Fohlen etc. sowie Reiter, die an AQHA Shows teilnehmen,
AQHA Mitglied sein.
Freizeitreiter benötigen wie bisher nur eine kurzfristige Mitgliedschaft,
wenn sie z.B. ein neues Pferd auf sich eintragen lassen möchte.
Auch in der Vergangenheit gab es immer schon einen Unterschied
zwischen Züchtern und Normalmitgliedern. In der neuen Satzung
ist dies lediglich deutlicher hervorgehoben." (siehe
hier)
Was stimmt nun?
In der Satzung, die der amtierende DQHA-Vorstand gerne von den
Mitgliedern abgestimmt haben möchte (siehe
hier), steht:
"Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
(...)
Ordentliche Mitglieder (Züchter) sind natürliche Personen (...),
die Eigentümer/ Miteigentümer bzw. Halter oder Besitzer von mindestens
einem im Zuchtbuch der DQHA eingetragenen Zuchttier der Rasse
„American Quarter Horse“ sind, die ihren Betriebssitz (wo ihre
Pferde dauerhaft gehalten werden) im geographischen Gebiet der
DQHA haben und deren Pferde am Zuchtprogramm der DQHA teilnehmen.
Jedes ordentliche Mitglied muss zudem Mitglied bei der AQHA sein."
Kurzum: Jedes ordentliche DQHA-Mitglied (=Züchter und/oder
Eigentümer), das ein im DQHA-Zuchtbuch eingetragenes Quarter
Horse besitzt, muss Mitglied der AQHA sein.
Dazu gehören u.a. auch Besitzer nicht-zuchtaktiver Pferde
wie Wallache sowie alle DQHA-Mitglieder, die Quarter Horses mit
einem DQHA-Equidenpass mit Tierzuchtbescheinigung haben.
Alle anderen Mitglieder, sogenannte "außerordentliche
Mitglieder", sind Mitglieder, die selber keine Züchter
oder Eigentümer von Quarter Horse sind:
Mit diesem Satzungsvorschlag wurde die ZVO-Mustersatzung der
FN, die als Grundlage verwendet wurde, deutlich erweitert:
Bild: FN-Mustersatzung für Zuchtverbände
Die bislang geltende Unterscheidung in der DQHA-Satzung zwischen
Züchtern und "Normalmitgliedern" ist nicht mit einer
AQHA-Mitgliedschaft verbunden, sondern überlässt es
den Mitgliedern, ob sie zusätzlich eine AQHA-Mitgliedschaft
benötigen, z.B. zur Teilnahme auf AQHA-Turnieren.
Diese Praxis soll durch die neue Satzung geändert werden,
ebenso wie das Mitspracherecht der DQHA-Züchter in
ihrem Verband.
Diese wäre nur AQHA-Mitgliedern möglich, denn nur die
"Züchter haben zusätzlich folgende Rechte":
- Antrags- und Stimmrecht hinsichtlich züchterischer Belange in
den Mitgliederversammlungen
- Recht auf Eintragung ihrer reinrassigen Zuchtpferde sowie deren
reinrassiger Nachkommen in die Hauptabteilung des Zuchtbuches
(...).
- Recht auf freie Entscheidung bezüglich Selektion und Anpaarung
ihrer Zuchttiere.
- Recht auf Einsicht in Verträge bzw. Vereinbarungen der DQHA
mit Dritten Stellen in der Geschäftsstelle (...). (siehe
hier)
Das bedeutet konkret: Nur DQHA-Züchter, die gleichzeitig
Mitglied der AQHA sind, können in der DQHA als ordentliches
Mitglied von diesen Rechten Gebrauch machen.
Der amtierende DQHA-Vorstand äussert sich bislang nicht
dazu, wie er dieses Vorhaben umsetzen will, denn mit Inkrafttreten
dieser neuen Satzung müssten wahrscheinlich rd. 2.000 Mitglieder
aus der DQHA zwangsweise ausgeschlossen werden, da alleine die
Anzahl der AQHA-Mitglieder in Deutschland (5.295 im Jahr 2020)
deutlich geringer ist als die der DQHA-Mitglieder (7.200).
Auch datenschutzrechtlich-rechtlich bestehen erhebliche Bedenken
gegen diesen Plan des amtierenden DQHA-Vorstandes.
Dieses Vorgehen des
amtierenden DQHA-Vorstandes, ebenso wie die angestrebten Einschränkungen
der Mitgliedsrechte, wird seit längerer Zeit von den DQHA-Regionalgruppen
mit deutlicher Kritik abgelehnt:
Die DQHA-Nord spricht von einer "entkernten Satzung", die zu einem
nicht mehr "gemeinsam gestalteten Verein" führe (mehr
dazu hier).
Die DQHA-NRW sieht damit ein "kreatives und selbstständiges Handeln
auf Regionalgruppenebene fast unmöglich" und befürchtet, dass
die geplante Zentralisierung die "Entscheidungskraft der Mitglieder
in jeglichen Bereichen" reduzieren werde (mehr
dazu hier).
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