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Zuchtprogramm
gilt derzeit nur in Deutschland, in Europa gilt weiterhin die
Fassung von 2018
Interessanterweise wurde das von den Mitgliedern verabschiedete
Zuchtprogramm 2021 von der Behörde nur für Deutschland
genehmigt, die Prüfungsphase innerhalb der EU wurde erst
vor kurzem begonnen. Das bedeutet, dass die DQHA in Deutschland
in der Fassung von 2021 arbeitet (Filialzuchtbuch), in den europäischen
Staaten jedoch weiterhin in der Fassung von 2018.
Dass sich fundamentale Bedingungen in der züchterischen Arbeit
geändert haben, erfahren die Mitglieder nur durch den Austausch
der entsprechenden Dokumente
auf der Seite "Regelwerke"
auf der Homepage der DQHA.
Dort ist auch erkenntlich,
daß die Satzung, die die DQHA als Filialzuchtbuch vgereinsrechtlich
reguliert, weiterhin nicht eingetragen ist.
Tierzuchtbehörde genehmigt das Zuchtprogramm, Registergericht
hat weiterhin Fragen zur Satzung
Mitte August endete die erste 60-tägige Prüf- und Einwandsfrist
bei den deutschen Tierzuchtbehörden, die ohne wesentliche Einsprüche
blieb, Ende August hat nun das LfL das Zuchtprogramm der DQHA
tatsächlich als Filialzuchtbuch genehmigt. Das erfuhr wittelsbuerger.com
nun von der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Bereits Anfang August gab es dazu auf Anfrage von wittelsbuerger.com
positive Signale (siehe
hier).
Allerdings ist die 90-tägige Prüf- und Einwandsphase auf
europäischer Ebene durch die Ministerien der EU-Mitgliedsländer
noch nicht abgeschlossen. Danach kann die DQHA auch europäisch
wieder tätig werden.
Ungewöhnlich ist dabei, daß diese Genehmigung durch das LfL vor
der Eintragung der DQHA-Satzung durch das Registergericht Aschaffenburg
erfolgte.
Bis heute wird die DQHA im Registergericht mit der Satzung als
Ursprungszuchtbuch geführt, wie wittelsbuerger.com vom Amtgericht
Aschaffenburg erfuhr, das noch mehrere Rückfragen zur Satzung
hat, zudem liegen Beschwerden gegen die Satzung vor, die an das
Zivilgericht weitergegeben werden.
.
Damit ist die DQHA derzeit zwar tierzuchtrechtlich in Deutschland
ein Filialzuchtbuch, arbeitet aber weiterhin nach der Zuchtbuchordnung
eines Ursprungszuchtbuches, bis das Registergericht die Satzung
der DQHA akzeptiert und eingetragen hat.
Zentrale Forderung der AQHA zur Rückkehr der DQHA als Affiliate
erfüllt
Dank der sehr detallierten Arbeit an Satzung und Zuchtprogramm
durch den neuen Vorstand und der intensiven Kontakte von DQHA
International Director Stefanie Bubenzer zur AQHA ist damit die
zentrale Forderung der AQHA an die DQHA für ein anerkanntes Affiliate
erfüllt. Anders als noch vor einem Jahr unter dem im April 2021
abgewählten Vorstand um Thomas Dixon hätte das AQHA Executive
Committee auf seiner Sitzung Mitte September 2021 nun positiv
über die Rückkehr der DQHA als Affiliate entscheiden können.
Denn schon Ende August 2020 wurde genau den DQHA-Mitgliedern versprochen,
das "neue Filialzuchtbuch und die Satzung der DQHA seien freigegeben"
(mehr
dazu).
Eine glatte Lüge, denn auf Druck des LfL musste der alte DQHA-Vorstand
die Hoffnung seiner Mitglieder jedoch wieder zunichte machen,
denn das Genehmigungsverfahren war zu diesem Zeitpunkt nicht einmal
eingeleitet worden (mehr
dazu hier.).
Als Konsequenz dazu wurde der DQHA lediglich ein "Provisional
Afiliate Status" zugesprochen. Diesen gibt es zwar in den AQHA-Statuten
nicht und ist mit keinerlei Vorteilen verbunden, den DQHA-Mitgliedern
spendete dieses Provisorium immerhin aber etwas Mut.
Ursprungszuchtbuch für die AQHA
Konkret
endet damit für die DQHA, dem ältesten Westernrasseverband in
Europa, die Gestaltung der Rasse American Quarter Horse, denn
bei Filialzuchtbüchern sind die Möglichkeiten zur Ausgestaltung
eines Zuchtprogramms sehr eingeschränkt und es besteht keine Pflicht
zu Leistungsprüfungen (siehe unten).
Zudem reiht sich die DQHA nun in Reihe mit den weiteren Filialzuchtbüchern
in Deutschland ein, u.a. den European Western Horse Breeders UG
und dem Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V.. Alle stellen u.a. Equidenpässe mit Tierzuchtbescheinigung
("roter Zuchtpass") für American Quarter Horses aus.
Allerdings bedeutet das nicht automatisch die Führung des
Ursprungszuchtbuches für die AQHA - dazu ist das LfL als
deutsche Behörde nicht autorisiert. Die behörde erkennt
die AQHA allerdings als Ursprungszuchtbuch an.
Dennoch: Mit der Wandlung zum Filialzuchtbuch und einer Rückkehr
in die AQHA-Familie scheint der Alptraum der DQHA-Mitglieder bald
ein Ende finden zu können, die juristische Aufarbeitung der Vorgänge
des ehemaligen Vorstandes wird sich dagegen sicherlich noch eine
Jahre hinziehen.
Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch
?
Um Streitfälle zwischen Pferdezüchtern und ihren Zuchtverbänden
zu vermeiden, hat die EU bereits in 1992 festgelegt, dass Züchtervereinigungen
nur dann anerkannt werden, wenn das Zuchtprogramm einer Pferderasse
verbindlich auch für alle anderen anerkannten Zuchtverbände ist.
Hierzu hat die EU den, allerdings sehr oft missverstandenen, Begriff
des „Ursprungszuchtbuches“ eingeführt. Auch mit der EU Tierzuchtverordnung
(EU) 2016/1012, die ab dem 1.11.2018 gilt, wurde das „Ursprungszuchtbuch“
für die Pferdezucht festgelegt. Sinn und Zweck ist eine Harmonisierung,
also die Gleichschaltung von Zuchtmaßnahmen. Diese Vorgabe gibt
es bis heute in der EU so nur für Pferde.
Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Pferderasse wird im Regelfall
nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten Ursprungszuchtbuch,
in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren Zuchtverbänden oder
von einer weltweit tätigen Züchtervereinigung geführt. Das Ursprungszuchtbuch
kann in einem EU Land oder in einem Drittstaat geführt werden.
Die Züchtervereinigungen geben zur Anerkennung also an, ob sie
das Ursprungszuchtbuch oder ein sogenanntes Filialzuchtbuch, führen
wollen.
In der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012 wurden die Anforderungen
in Anhang I/ Teil 3 festgehalten. So muss ein Zuchtverband, wenn
er das Ursprungszuchtbuch führen will, unter anderem nachweisen,
dass es zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen weiteren Zuchtverband
gibt, der im selben EU Staat, in einem anderen EU Staat oder in
einem Drittland anerkannt worden ist, das Ursprungszuchtbuch für
die Rasse zu führen. Rein zuchthistorisch gesehen sollte das Ursprungszuchtbuch
allerdings auch in dem Land geführt werden, indem eine Pferderasse
ihren Ursprung hat. So fordert die aktuelle EU Tierzuchtverordnung
jetzt auch „historische Belege“ für die Anlage bzw. behördliche
Genehmigung eines Ursprungszuchtbuches.
Die Organisation mit dem Ursprungszuchtbuch übernimmt Rechte,
aber in erheblichem Maße auch Zuchtverantwortung und Zusatzarbeit.
Sie wird die Grund-Zuchtbedingungen festlegen und muss andere
Züchtervereinigungen stets über diese Vorgaben und ihre Änderungen
informieren. Sie soll nach den Vorgaben der EU Entscheidung eng
mit den Filialzuchtbüchern zusammenarbeiten, insbesondere um jeglichen
Streitigkeiten zuvorzukommen. Alle anderen Züchtervereinigungen
führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“. Sie müssen die Grundsätze
des Ursprungszuchtbuchs übernehmen und einhalten. Ein direktes
Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches haben
die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht. Andererseits
müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer Zuchtbuchführung von der
Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt anerkannt
werden.
Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sind
also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt. Es besteht
mit der EU Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel dann für
ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zu Leistungsprüfungen,
falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben sind.
Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme.
Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher
(Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten.
Also, zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten,
in die dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene
merkmalsbezogene Leistungen erreichen. Ein Ausschluss von Zuchtpferden
ist nicht erlaubt. Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche
Klassen in seiner Hauptabteilung vorsehen, die eine Eintragung
bzw. Übernahme aller Zuchtpferde aus einem Ursprungszuchtbuch
und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden erlaubt.
Bestehen bereits übergeordnete, weltweit tätige internationale
Zuchtorganisationen, also Weltzuchtvereinigungen für eine Pferderasse,
wie zum Beispiel für das Arabische Vollblutpferd mit der „World
Arabian Horse Organisation“, so können Zuchtverbände auch solche
Organisationen als Ursprungszuchtbuch benennen. Voraussetzung
ist mit der neuen EU Tierzuchtverordnung, dass es weder einen
Zuchtverband in einem Mitgliedsstaat noch eine Zuchtstelle in
einem Drittland gibt, die das Ursprungszuchtbuch für die betreffende
Pferderasse führt. Dies ist für das Mitspracherecht der angeschlossenen
Zuchtverbände als besonders günstig anzusehen. Die Zuchtvorgaben
einer solchen Weltzuchtvereinigung werden von den Zuchtverbänden
als Ursprungszuchtbuch anerkannt und im Idealfall dann auch vorab
gemeinsam diskutiert und festgelegt.
Bild: w!.com
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Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
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z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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